Sehr geehrte Damen und Herren der Ortsteile Ober-Mörlen, Langenhain Ziegenberg und Maiberg,
aus gegebenem Anlass bitten wir Sie dringlichst folgendes zu beachten und an ihrer Hausinstallation ändern zu lassen. Falls bei einem nötigen Wasserzählerwechsel die Anlage nicht ordnungsgemäß betrieben wird (u.a. fehlender Wasserzählerbügel), sehen wir uns gezwungen, bei Ihnen diesen Wechsel nicht durchführen zu können.
Die auf dem Grundstück verbrauchte Trinkwassermenge wird über Wasserzähler erfasst. Die Zähler dürfen nur von der Gemeinde Ober-Mörlen eingebaut oder ausgewechselt werden. Die Zähler und die Zählerverschraubungen sind verplombt. Der Einbauplatz (Wasserzählerbügel) des Wasserzählers gehört zur Hausinstallation und befindet sich im Eigentum des Grundstückseigentümers, nur der Wasserzähler selbst befindet sich im Eigentum der Gemeinde Ober-Mörlen.
Jeder Kunde hat seine Anlage eigenverantwortlich an die anerkannten Regeln der Technik anzupassen und instand zu halten. Eine Wasseruhr muss frei zugänglich und gut ablesbar sein. Kundenanlagen, welche nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen (z.B. ohne Wasserzählerbügel), genießen keinen Bestandsschutz und sind vom Eigentümer umzurüsten. Die erfolgte Umrüstung ist anschließend der Gemeinde Ober-Mörlen anzuzeigen. Weitere Informationen (Trinkwasseruntersuchungen, Satzung etc.) zur Wasserversorgung der Gemeinde Ober-Mörlen finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Ober-Mörlen.
Frankfurter Straße 31, 61239 Ober-Mörlen — Tel. 06002/50256
mail: wasserversorgung@ober-moerlen.de
www.ober-moerlen.de