Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a HGO den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 900.000 Euro gemäß § 105 Absatz 2 HGO.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.06.2024 bis 11.06.2024 zu folgenden Uhrzeiten im Bürgerbüro, Frankfurter Str. 31 öffentlich aus:
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| Montag bis Freitag von 8:00-12:00 Uhr |
| sowie | Mittwoch von 14:00-18:00 Uhr |
Ober-Mörlen, den 31.05.2024
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ober-Mörlen in ihrer Sitzung am 25.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| im Ergebnishaushalt | ||
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| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Nr. 24) | -15.973.305 Euro |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Nr. 25) | 15.271.026 Euro |
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| mit einem Saldo von (Nr. 26) | -702.279 Euro |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Nr. 27) | -2.000 Euro |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Nr. 28) | 0 Euro |
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| mit einem Saldo von (Nr. 29) | -2.000Euro |
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| mit einem Überschuss von | -704.279 Euro |
| im Finanzhaushalt | ||
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| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
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| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf (Nr. 19) | 1.530.579 Euro |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Nr. 23) | 2.522.000 Euro |
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| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Nr. 28) | -9.555.900 Euro |
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| mit einem Saldo von (Nr. 29) | -7.033.900 Euro |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Nr. 31) | 0 Euro |
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| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Nr. 32) | -28.100 Euro |
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| mit einem Saldo von (Nr. 33) | -28.100 Euro |
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| Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von | -5.531.421 Euro |
| festgesetzt. | ||
Finanzierung des Zahlungsmittelbedarfs durch zur Verfügung stehende liquide Mittel.
Kredite werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen wird auf 3.000.000,00 Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 900.000,00 Euro festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 340 % |
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| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 310 % |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 360 % | |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Jeder Produktbereich bildet hinsichtlich der laufenden Verwaltungstätigkeit ein Budget.
Im investiven Bereich werden die Budgets auf Produktebene gebildet.
Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets herangezogen werden.
Ober-Mörlen, den 25.03.2024