Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
| Hiermit genehmige ich gemäß § 97a HGO | |
| 1. | den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Kredite in Höhe von 4.500.000 Euro |
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| (in Worten: „vier Millionen fünfhundert tausend Euro") |
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| gemäß § 103 Absatz 2 HGO. |
| 2. | den Gesamtbetrag der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5.112.000 Euro |
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| (in Worten: „fünf Millionen einhundertzwölftausend Euro") |
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| gemäß § 102 Absatz 4 HGO. |
| 3. | den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzen Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 900.000 Euro |
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| (in Worten: „neunhunderttausend Euro") |
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| gemäß § 105 Absatz 2 HGO |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.06.2025 bis 12.06.2025 zu folgenden Uhrzeiten im Bürgerbüro, Frankfurter Str. 31 öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 8:00-12:00 Uhr sowie Mittwoch von 14:00-18:00 Uhr
Ober-Mörlen, den 29.05.2026
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. Nr. 24) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ober-Mörlen in ihrer Sitzung am 25.03.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird | |
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Nr. 24) | -16.995.634 Euro |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Nr. 25) | 17.827.250 Euro |
| mit einem Saldo von (Nr. 26) | 831.616 Euro |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Nr. 27) | -896.000 Euro |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Nr. 28) | 0 Euro |
| mit einem Saldo von (Nr. 29) | -896.000 Euro |
| mit einem Überschuss von | -64.384 Euro |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf (Nr. 19) | 80.234 Euro |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Nr. 23) | 1.805.000 Euro |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Nr. 28) | -9.696.700 Euro |
| mit einem Saldo von (Nr. 29) | -7.891.700 Euro |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Nr. 31) | 4.500.000 Euro |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Nr. 32) | -46.500 Euro |
| mit einem Saldo von (Nr. 33) | 4.453.500 Euro |
| Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von | -3.357.966 Euro |
| festgesetzt. | |
Finanzierung des Zahlungsmittelfehlbedarfs durch zur Verfügung stehende liquide Mittel.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 4.500.000 Euro festgesetzt.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.112.000,00 Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 900.000,00 Euro festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 310 % |
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| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 320 % |
| 2. |
| Gewerbesteuer auf | 360 % |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Jeder Produktbereich bildet hinsichtlich der laufenden Verwaltungstätigkeit ein Budget.
Im investiven Bereich werden die Budgets auf Produktebene gebildet.
Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets herangezogen werden.
Ober-Mörlen, den 25.03.2026