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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung



Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die nach § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Aufgrund des § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird die Genehmigung für die Aufnahme von Liquiditätskrediten, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 900.000 Euro erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.06.2023 bis 20.06.2023 zu folgenden Uhrzeiten im Bürgerbüro, Frankfurter Str. 31 öffentlich aus:

Montag bis Freitag

von 8:00-12:00 Uhr

sowie Mittwoch

von 14:00-18:00 Uhr

Ober-Mörlen, den 09.06.2023

Der Gemeindevorstand
Kristina Paulenz, Bürgermeisterin

Haushaltssatzung der Gemeinde Ober-Mörlen (Wetteraukreis)

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ober-Mörlen in ihrer Sitzung am 27.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Nr. 24)

-14.309.746 Euro

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Nr. 25)

14.121.820 Euro

mit einem Saldo von (Nr. 26)

-187.926 Euro

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Nr. 27)

-259.000 Euro

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (Nr. 28)

0 Euro

mit einem Saldo von (Nr. 29)

-259.000 Euro

mit einem Überschuss von

-446.926 Euro

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf (Nr. 19)

1.013.526 Euro

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Nr. 23)

1.752.000 Euro

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Nr. 28)

-6.217.200 Euro

mit einem Saldo von (Nr. 29)

-4.465.200 Euro

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Nr. 31)

0 Euro

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Nr. 32)

-28.100 Euro

mit einem Saldo von (Nr. 33)

-28.100 Euro

Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von

-3.479.774 Euro

festgesetzt.

Finanzierung des Zahlungsmittelbedarfs durch zur Verfügung stehende liquide Mittel.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 900.000,00 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

340 %

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

310 %

2.

Gewerbesteuer auf

360 %

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Jeder Produktbereich bildet hinsichtlich der laufenden Verwaltungstätigkeit ein Budget.

Im investiven Bereich werden die Budgets auf Produktebene gebildet.

Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets herangezogen werden.

Ober-Mörlen, den 27.02.2023

Der Gemeindevorstand
Kristina Paulenz
Bürgermeisterin