Abgabe der Anträge für Zuschüsse 2026
Gemäß Ziffer 6 (Schlussbestimmungen) der Richtlinien zur Förderung der Vereine/Gruppen der Gemeinde Ober Mörlen sind Anträge auf Förderung/Zuschüsse/Ehrengaben des kommenden Jahres bis zum 31.07. des laufenden Jahres beim Gemeindevorstand der Gemeinde Ober Mörlen, Frankfurter Str. 31, 61239 Ober Mörlen, zu stellen.
Mitgliederlisten werden dafür nicht mehr benötigt!
Maßgebend für die Berechnung der Jugendförderung eines Jahres sind die ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt nachgewiesenen Mitgliederzahlen der Jugendlichen (Geburtsdatum!)
Bei Antragstellung ist eine Liste der Jugendlichen -bitte durchnummeriert und nach Geburtsdatum sortiert- mit abzugeben.
Förderung/ Zuschüsse werden nur an Vereine/ Gruppen gewährt, die in der Vereinsliste Ober -Mörlen geführt werden.
Zuschüsse der Gemeinde können einem Verein/ einer Gruppe nur dann bewilligt werden, wenn
Die für dieses Jahr beantragten Zuschüsse werden in der 2. Jahreshälfte zur Auszahlung kommen.
Antragsformulare für Zuschüsse für das Jahr 2026 erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Ober Mörlen, Zimmer 9, Frau Foglia, Tel. 502-34.
Sie können den Antrag auch direkt online über die Homepage der Gemeinde versenden. Diesen finden Sie unter:
- www.ober-moerlen.de
- Kinder, Familie & Freizeit
- Vereine & Veranstaltungen
- Vereine & Organisationen
- Antrag auf Vereinsförderung
Antragsschluss ist der 31.07.2025!