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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Ober-Mörlen für das Haushaltsjahr 2022

Das Revisionsamt des Wetteraukreises hat mit Schreiben vom 24.04.2025 den Schlussbericht zur Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Ober-Mörlen für das Jahr 2022 vorgelegt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ober-Mörlen hat in ihrer Sitzung am 03.06.2025 zu dem geprüften Jahresabschluss und der Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) folgenden Beschluss gefasst:

Die Gemeindevertretung beschließt den von der Revision des Wetteraukreises geprüften Jahresabschluss 2022 und erteilt gleichzeitig dem Gemeindevorstand Entlastung für dieses Haushaltsjahr.

Der Beschluss über den Jahresabschluss 2022 wird hiermit gemäß § 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 16.06.2025 bis einschließlich 25.06.2025 während der Dienststunden

Montag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Rathaus Ober-Mörlen, Frankfurter Str. 31, Bürgerbüro öffentlich aus.