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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 24/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Nachrückens in die Gemeindevertretung

Kommunalwahl 2026

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) mache ich hiermit öffentlich bekannt, dass das Mitglied der Gemeindevertretung

Herr Lukas Wagner (FWG)

sein Mandat niedergelegt hat.

In die Gemeindevertretung rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Freien Wähler Gemeinschaft (FWG)

Herr Herbert Häuser, Ober-Mörlen,

nach.

Ich weise darauf hin, dass gegen diese Feststellung jede wahlberechtigte Person innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben kann.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Ober-Mörlen, Frankfurter Straße 31, 61239 Ober-Mörlen, einzulegen.

Ober-Mörlen, den 12.06.2026

Salzmann
Gemeindewahlleiter