Der Gemeindevorstand der Gemeinde Ober-Mörlen weist die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Waldbrandgefahrenlage Nutzfeuer vorerst untersagt sind. Von dieser Regelung betroffen sind Feuer im Sinne der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung!
Ober-Mörlen, 19.06.2023