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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 25/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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VEREINSZUSCHÜSSE

An alle Vereinsvorstände!!!

Abgabe der Anträge für Zuschüsse 2025

Gemäß Ziffer 6 (Schlussbestimmungen) der Richtlinien zur Förderung der Vereine /Gruppen der Gemeinde Ober Mörlen sind Anträge auf Förderung/Zuschüsse/Ehrengaben des kommenden Jahres bis zum 31.07. des laufenden Jahres beim Gemeindevorstand der Gemeinde Ober Mörlen, Frankfurter Str. 31, 61239 Ober Mörlen, zu stellen.

Mitgliederlisten werden dafür nicht mehr benötigt!

Maßgebend für die Berechnung der Jugendförderung eines Jahres sind die ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt nachgewiesenen Mitgliederzahlen der Jugendlichen (Geburtsdatum!)

Bei Antragstellung ist eine Liste der Jugendlichen -bitte durchnummeriert und nach Geburtsdatum sortiert- mit abzugeben.

Förderung/ Zuschüsse werden nur an Vereine/ Gruppen gewährt, die in der Vereinsliste Ober -Mörlen geführt werden.

Zuschüsse der Gemeinde können einem Verein/ einer Gruppe nur dann bewilligt werden, wenn

- er/sie zur Zeit der Antragstellung mindestens seit einem Jahr besteht,

- er/sie seinen Vereinssitz in Ober-Mörlen hat.

Die für dieses Jahr beantragten Zuschüsse werden in der 2. Jahreshälfte zur Auszahlung kommen.

Antragsformulare für Zuschüsse für das Jahr 2025 erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Ober Mörlen, Zimmer 9, Frau Liebert, Tel. 502-34, gerne auch per E-mail. Sie können die Anträge auch von der Homepage der Gemeinde herunterladen unter www.ober-moerlen.de - Rathaus & Politik - unter „T-V“ kommen Sie zu „Vereinsförderung“.

Antragsschluss ist der 31.07.2024!

Der Gemeindevorstand