Gemäß Ziffer 6 (Schlussbestimmungen) der Richtlinien zur Förderung der Vereine und Gruppen der Gemeinde Ober-Mörlen sind Anträge auf Förderung für das kommende Jahr bis spätestens 31.07.2026 beim Gemeindevorstand der Gemeinde Ober-Mörlen, Frankfurter Straße 31, 61239 Ober-Mörlen, einzureichen.
Mitgliederlisten werden hierfür grundsätzlich nicht mehr benötigt.
Für die Berechnung der Jugendförderung sind jedoch die bis zu diesem Zeitpunkt nachgewiesenen Mitgliederzahlen der Jugendlichen maßgebend. Bei der Antragstellung ist daher eine Liste der Jugendlichen mit Geburtsdatum einzureichen. Die Liste ist bitte fortlaufend zu nummerieren und nach Geburtsdatum zu sortieren.
Eine Förderung kann nur bewilligt werden, wenn der Verein bzw. die Gruppe
Die für das Jahr 2026 beantragten Fördermittel werden in der zweiten Jahreshälfte ausgezahlt.
Der Antrag kann online über die Homepage der Gemeinde eingereicht werden. Den entsprechenden Antrag finden Sie unter:
Alternativ erhalten Sie das Antragsformular für die Vereinsförderung im Bürgerbüro. Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Foglia unter der Telefonnummer 06002 502-34 gerne zur Verfügung.
Antragsschluss: 31.07.2026