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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 27/2026
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Bündnis 90 / Grüne - Kindertagesbetreuung konsequent am Kindeswohl orientieren!

Wir Grünen in Ober-Mörlen setzen uns dafür ein, dass die Kindertagesbetreuung – einschließlich der Vergabe von Kita-Plätzen – konsequent am Wohl der Kinder ausgerichtet wird. In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 22.06.2026 ging es um verschiedene Aspekte der Kindertagesbetreuung vor Ort:

Betriebsvereinbarung mit der Diakonie für die Kitas in Langenhain-Ziegenberg und (neu) in der Schießhütte – beiden Anträgen konnten wir nicht zustimmen, da diese die Personalschlüssel nur am Mindeststandard ausrichten und sogar einen Automatismus zum Personalabbau bei strukturellen Änderungen innerhalb der Einrichtung festschreiben. Wir fordern hier deutlich mehr.

Mietvertrag Kita Diakonie Seniorenzentrum – über die kurzfristige Vorlage berichteten wir bereits. Unserem Änderungsantrag wurde leider nicht entsprochen: Wir beantragten, den Mietvertrag mit der GfdE für die Kita imSeniorenzentrum hinsichtlich der ausschließlichen Nutzung als Kindertagesstätte prüfen zu lassen, mit dem Ziel passende Erweiterungen aufzunehmen, sowie die Höhe der Mietzahlungen zu evaluieren.

Antrag zur Kita-Platzvergabe Hier wurde unser Änderungsantrag einstimmig beschlossen und damit ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness und Transparenz gemacht. Der Gemeindevorstand ist nun beauftragt, das Vergabeverfahren und die Vergabekriterien der aktualisierten Kindertagesstättensatzung zentral zu regeln und sicherzustellen, dass diese im Vergabeprozess konsequent angewendet werden.

Hintergrund: Zurzeit finden sich zur Aufnahme von Kindern in Kindertagesbetreuungseinrichtungen an verschiedenen Stellen Informationen der Gemeinde Ober-Mörlen zu Kriterien, Vorgehen und Priorisierungen (Homepage, Konzeption...). Die Kindertagesstätten-Satzung definiert Kitas als sozialpädagogische Einrichtungen, in denen Betreuung, Bildung und Entwicklung der Kinder im Mittelpunkt stehen. Die Satzung nennt die persönlichen Situationen und Gegebenheiten der Eltern/Sorgeberechtigten als zentrale Aufnahmekriterien. Zur Priorisierung sollen Wohnsitz, Alter der Kinder, Wunsch der Eltern, Übergang U3 in Ü3, Alleinerziehende und soziale Notwendigkeit herangezogen werden. In der Praxis wurden zuletzt jedoch das Kriterium der Erwerbstätigkeit der Eltern/Sorgeberechtigten sowie das Anmeldedatum vorrangig betrachtet.

Für uns ist klar, dass ein Kita-Platz in erster Linie ein Recht des Kindes ist. Auch wenn wir im kommenden Jahr wohl genug Plätze zur Verfügung haben, muss die Platzvergabe grundsätzlich unseren Werten entsprechen. Eine faire Vergabe erhöht die Chancen, einen Platz in der Wunsch-Kita zu erhalten und stärkt die Rechte der Kinder.

Wichtig ist außerdem Transparenz: Eltern brauchen verständliche und nachvollziehbare Informationen darüber, nach welchen Kriterien Plätze vergeben werden. Nur so entsteht Vertrauen in das Verfahren. Die Kommunikation auf der Gemeinde-Homepage muss überarbeitet werden.

Unser Ziel bleibt klar. Gute Kinderbetreuung beginnt nicht erst in der Kita, sondern bedarf bereits der gerechten und transparenten Vergabe von gut ausgestalteten Plätzen: personell, räumlich und den weiteren Aspekten des Hess. Bildungs- und Erziehungsplans entsprechend. Dafür setzen wir uns weiterhin ein, damit alle Kinder in Ober-Mörlen gleiche Chancen auf Förderung und Entwicklung erhalten.

Ihre BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Fraktion
Red. Anja Frey, Anne Jacubowski, Thorsten Barth