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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 27/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der 3. Sitzung der Gemeindevertretung

Ober-Mörlen, den 23.06.2026

Niederschrift

der 3. Sitzung der Gemeindevertretung

am Montag, 22.06.2026, 19:30 Uhr,

SchlossOber-Mörlen im Rittersaal.

Zu der für heute einberufenen Sitzung sind erschienen:

Anwesende:
CDU:

Heger, Janis

Dreier, Frank

Enzmann, Rene

Frey, Mika 20:44 - 22:03 Uhr

Hadelko, Jessica

Heil, Johannes

Dr. Heil, Matthias

Hosenseidl, Marco

Keller, Maria

König, Jürgen

Reuß, Holger

SPD:

Reimertshofer, Joachim

Feuerstein, Lucia

Glockengießer, Achim

Glockengießer, Sabine

Kasprzyk, Svenja

Mielke, Theo

Schaller, Sabine

Weil, Egon

FWG:

Wölfl, Laura

Häuser, Herbert

Ilge, Kai

Reimann-Luckas, Brunhilde

Roth, Catinca

Scherer, Peter

Schraub, Stefan

B90 / Die Grünen:

Frey, Anja-Kristina

König, Ursula

Vom Gemeindevorstand:

Burk, Gottlieb

Badtke, Christian

Matthesius, Volker

Roth, Marco

Selbach, Andrea

Schriftführer:

Krauße, Jan

Entschuldigt fehlten:

Barth, Thorsten abwesend

Epp, Marcel abwesend

Trier, Christina abwesend

Sprengel, Mario abwesend

Gäste:

Gottlieb Burk begrüßt alle Anwesenden und ehrt Gerd-Christian von Schäffer-Bernstein, Josef Freundl und Jürgen Schneider. Er berichtet ausführlich über die jahrzehntelange ehrenamtliche Tätigkeit der drei zu ehrenden Personen und bedankt sich für das außergewöhnliche Engagement.

VMdG Janis Heger eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung zur 3. Sitzung mit Datum vom 10.06.2026 form- und fristgerecht erfolgt ist.

Mit 27 Mitgliedern (ab 20:44 Uhr 28 Mitglieder) der Gemeindevertretung ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

Abstimmung über vorliegende Tagesordnung:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür

TOP 1
Genehmigung der Niederschrift der 2. Sitzung der Gemeindevertretung

TOP 21 alt: Kai Ilge fragt nach, wann das Pflegeheim mit der Kita eröffnet wird?

TOP 21 neu: Ursula König fragt nach, wann das Pflegeheim mit der Kita eröffnet wird?

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Niederschrift der 2. Sitzung der Gemeindevertretung mit der Änderung zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 23

Enthaltungen: 4

TOP 2
Berichte aus den Ausschüssen

Brunhilde Reimann-Luckas (FWG) berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.06.2026.

TOP 3
Bericht des Ortsbeirates

Der Ortsbeirat hatte nicht getagt.

TOP 4
Mitteilungen des Gemeindevorstandes
1.
Kauf eines Mähroboters für das Sport- und Freizeitgelände

In den Mühlwiesen

Der Gemeindevorstand stimmt dem Kauf eines Mähroboters für das Sport- und Freizeitgelände In den Mühlwiesen zum Preis von 16.149,97 Euro von der Firma Schmitt GmbH zu.

Ausreichend Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 Euro stehen über die Kostenstelle 15760105, Sachkonto 0810010, Investitionsnummer 15760108 zur Verfügung. Weitere Haushaltsmittel stehen über das Budget des Teilfinanzhaushalts des Produktes 157601 (Bürgerhäuser) zur Verfügung.

2.
Errichtung einer Sport- und Kulturhalle in Ober-Mörlen

hier: Auftragsvergabe für die Bedarfsplanung und Nutzerabstimmung (1.Planungsstufe)

Der Auftrag zur Umsetzung der Bedarfs- und Nutzerabstimmung (1.Planungsstufe) zur Errichtung einer Sport- und Kulturhalle in Ober-Mörlen erfolgt auf Basis des vorliegenden Angebotes vom 11.06.2026 mit einer Angebotsendsumme in Höhe von 11.721,50 Euro als Direktvergabe an das Architekturbüro blfp Planungs GmbH aus Friedberg.

Finanzielle Mittel hierzu sind im Haushaltsplan 2026 der Gemeinde Ober-Mörlen unter der Kostenstelle 09610101, Sachkonto 0951210, Investitionsnummer 09610102 vorhanden.

3.
AT 9/2026 Regelmäßige Berichterstattung zu Großprojekten

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.05.2026 konnte noch nicht umgesetzt werden, weil der Bürgermeister nach Ansicht des Gemeindevorstandes dabei maßgeblich in Form und Ausführung mitwirken sollte. Dies war in den letzten Wochen jedoch aufgrund seiner Krankheit nicht möglich.

Gerne gebe ich aber zu den einzelnen Projekten den aktuellen Sachstand bekannt bzw. verweise ich auf die ausführliche Beantwortung der jeweiligen Anfrage:

a)
Neubau Sport- und Kulturhalle

Es wird auf die Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (AF-10/2026) verwiesen

b)
Neubau des Kindergartens in der Schießhütte

Hier wird auf die ausführliche Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion (AF-5/2026) verwiesen.

Der Bedarfsplan wurde am 17.06.26 mit dem Wetteraukreis erstmals beraten. Die Vorstellung des Plans im Ausschuss Soziales und Gesellschaft ist zeitnah vorgesehen.

c)
Sanierung Sport- und Freizeitgelände (Kunstrasenplatz)

Die Firma BPG Landschaftsarchitekten war am 23.07.2025 mit der Erbringung der Leistungsphasen 1-6 gem. HOAI 2021 beauftragt worden. Als Ergebnis wurde von ihnen am 31.10.2025 eine Kostenschätzung auf der Grundlage der im Ausschuss Bau und Verkehr erarbeiteten Vorschlägen in einem Gestaltungsvorschlag vorgelegt. Entsprechend dieser Kostenschätzung waren im Haushaltsplan für 2026 unter der Kostenstelle 15760105, Sachkonto 0951210, Investitionsnummer 15760108, 2.130.000 Euro für den Bau und die Planung des Trainingsplatzes und des Freizeitgeländes eingestellt worden. Dieser Betrag wurde in den Haushaltsberatungen mit einem Sperrvermerk belegt. Vor einer Zustimmung soll die vorliegenden Kostenschätzung in den zuständigen Fachausschüssen beraten werden.

Der GVO hat nun in seiner Sitzung vom 17.06.26 die Kostenschätzung in die Ausschüsse Bau, Verkehr und Umwelt sowie Soziales und Gesellschaft verwiesen.

d)
Neubau des Bolzplatzes Langenhain-Ziegenberg

Im Haushaltsplan für 2026 wurden 380.000 Euro für den Bau eines Multifunktionsplatzes (Ertüchtigung des Bolzplatzes) eingestellt. Von der Firma BPG Landschaftsarchitekten wurde am 31.10.2025 ein Kostenentwurf vorgelegt, der für die Beantragung von Fördermitteln über das Leaderprogramm benötigt wird. Ein erster Antrag wurde am 19.11.2025 an die Wirtschaftsförderung geschickt. Auf Nachfrage wurde der Gemeinde am 07.05.2026 per E-Mail mitgeteilt, dass die eingereichten Unterlagen für eine Antragstellung noch nicht ausreichend sind.

Auf erneute Nachfrage wurden die Angaben am 16.06.2026 konkretisiert und die erforderlichen Formulare zugeschickt. Die fehlenden Unterlagen werden zeitnah an die Wirtschaftsförderung mit der Aufforderung geschickt, die Unterlagen erneut zu prüfen und der Gemeinde schriftlich mitzuteilen, dass nun alle Unterlagen vollständig eingegangen sind.

Weitere Hinweise:

Grundförderquote für Gemeinden: 60 % der förderfähigen Netto-Kosten

Maximaler Zuschuss: 500.000 €

Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Projektvorhaben noch nicht begonnen werden darf. Erst wenn entweder die Bewilligung des Vorhabens erfolgt ist oder ein vorzeitiger Vorhabensbeginn durch die Bewilligungsstelle beim Wetteraukreis genehmigt wurde, darf angefangen werden.

Um das Projekt noch in diesem Jahr in einer LEADER-Beiratssitzung präsentieren zu können, müssen die vollständigen LEADER-Antragsunterlagen bis zum 29.07.2026 eingereicht sein. Erst danach wird über die Förderfähigkeit des Projektes entschieden.

e)
Neubau eines Spielplatzes im Baugebiet Schießhütte

Hier wurde am 08.06.2026 der Auftrag zur Erstellung der Grundlagenermittlung mit einem Vorentwurf (Kosten ca. 5.000 €). an die Fa. PBG-Landschaftsarchitekten erteilt. Mit einer ersten Vorlage ist Anfang August 2026 zu rechnen.

4.
Weitere Beschluss- bzw. Mitteilungsvorlagen

Hier sind für die nächste Sitzung des Gemeindevorstandes am 24.06.26 folgende Vorlagen vorbereitet und werden danach zur weiteren Beratung in die Gemeindevertretung bzw. vorweg direkt in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

Radweg „In den Steinwiesen“

Lückenschluss Ludwigstraße

Nachpflanzungen gemeindliche Anlagen

Intelligente Straßenzustandserfassung

5.
Bestattungsgebührenkalkulation / Friedhofsordnung

Das Büro Zöllner wurde am 12.06.2026 beauftragt, auf der Basis der Beschlüsse der Gemeindevertretung sowie der aktuellen Entwicklung der Bestattung eine Überarbeitung der Bestattungsgebührenkalkulation vorzunehmen. Die Friedhofssatzung wird aktuell überarbeitet.

Selbstverständlich werden dabei auch die im aktuellen Antrag der SPD-Fraktion (AT15/2026) geforderten Maßnahmen (Rasenreihengräber, Beschaffenheit der Wege usw.), wie diese bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.04.2022 beschlossen wurden, sowie die Einbeziehung der Kosten für die Grabräumung schon beim Kauf des Grabes in die neue Satzung eingearbeitet.

Beide Vorlagen sollen dann möglichst im September 2026 in die Gemeindevertretung eingebracht werden.

6.
Geländer Treppe Hauptstraße zur Gickelsburg

Das Geländer wurde am 17.06.2026 montiert.

7.
Kita-Situation

Beim heutigen Treffen der Leitungen unsere Kindertagesstätten wurde die Warteliste abgearbeitet.

Bis auf 4-5 Fälle, die noch von der Verwaltung oder den Leiterinnen bis Ende nächste Woche geklärt sind, haben alle Kinder ihren gewünschten Platz. Auch unter Berücksichtigung dieser Plätze stehen für das kommende Kita-Jahr insgesamt noch 3 U-3 und 31 Ü-3 Kita-Plätze (der Großteil davon in der neuen integrativen Kita zur Verfügung.

In dem Gespräch wurde von den Kita-Leiterinnen bestätigt, dass die bisherigen Aufnahmekriterien außer Kraft gesetzt sind, wie dies seit Ende Mai bereits auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht wurde. Das jeweilige Aufnahmeformular wurde entsprechend aktualisiert.

Um das Nolis-Programm den aktuellen Bedarfen anzupassen, wird noch in dieser Woche ein Fortbildungsseminar für die Administratoren durchgeführt.

TOP 5
Betriebsvereinbarung Dekanat Wetterau BV-4/2026
(KiTa im Seniorenzentrum)

Wortmeldungen erfolgen durch Dr. Matthias Heil, Anja Frey und Theo Mielke.

Die Gemeindevertreter sind mit dem Träger der bisherigen KiTa in Langenhain-Ziegenberg zufrieden, betonen die angenehme Zusammenarbeit und die Flexibilität in der HuF-Sitzung zu Anpassungen an der Betriebsvereinbarung.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der vorliegenden Betriebsvereinbarung zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 25

Nein-Stimmen: 2

TOP 6
Erste Ergänzung zum BV-14/2026
Kindertagesstättenbetriebsvertrag vom 5.4.2019

(KiTa Sonnenstrahl)
Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der vorliegenden ersten Ergänzung zum Kindertagesstättenbetriebsvertrag vom 05.04.2019 mit den abgestimmten Änderungen vom 06.05.2026 zu. Inklusive der Ergänzungen aus den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.05.2026 und 10.06.2026.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 25

Nein-Stimmen: 2

TOP 7
Mietvertrag KiTa im Seniorenzentrum BV-16/2026

Wortmeldungen erfolgen durch Theo Mielke, Dr. Matthias Heil, Brunhilde Reimann-Luckas und Anja-Kristina Frey.

Theo Mielke erläutert den Änderungsantrag, er empfindet die Mietkosten als zu hoch und bittet um weitere Nachverhandlungen zum Mietvertrag. Anja Frey kritisiert die reine Nutzungsmöglichkeit als KiTa über 20 Jahre ohne Flexibilität. Dr. Matthias Heil empfiehlt die Zustimmung zum Mietvertrag, um den Start der KiTa nicht zu gefährden. Er verweist darauf, dass hier frühzeitige Verhandlungen durch die damalige Bürgermeisterin und den derzeitigen Bürgermeister ohne schriftliche Vereinbarungen erfolgten und die daraus resultierenden Kosten bereits seit mehreren Monaten bekannt seien. Nachverhandlungen wurden erfolgreich vom 1. Beigeordneten umgesetzt worden, weitere kurzfristige Änderungen seien nun völlig utopisch. Brunhilde Reimann-Luckas bestätigt die Aussagen des Vorredners und erläutert ausführlich, welche Versäumnisse durch die Beteiligten erfolgt seien. Die Gemeindevertretung wurde hier nicht angemessen eingebunden und nicht rechtzeitig informiert worden.

Ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion wird eingereicht.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Mietvertrag mit der GfdE für die KiTa im Seniorenzentrum von externen Experten hinsichtlich der Mietkosten, des Umfangs der Nebenkosten und der Mietstaffelung prüfen zu lassen und sich beraten zu lassen. Der Mietvertrag soll durch den Gemeindevorstand mit der GfdE ggf. nachverhandelt und zur Entscheidung in einer außerordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung vor dem 01.08.2026 vorgelegt werden, um einen termingerechten Start der neuen KiTa nicht zu gefährden.

Hierzu erfolgt noch eine Ergänzung der Fraktion B90/Die Grünen.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Mietvertrag mit der GfdE für die Kita im Seniorenzentrum hinsichtlich der ausschließlichen Nutzung als Kindertagesstätte prüfen zu lassen, mit dem Ziel passende Erweiterungen aufzunehmen, sowie die Passung der Höhe der Mietzahlungen zu evaluieren. Geeignete Expertise ist heranzuziehen.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen

17 Nein-Stimmen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Mietvertrag mit der GfdE für die KiTa im Seniorenzentrum für die Dauer von 20 Jahren zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 10

TOP 8
Ankauf eines der Gemeinde angebotenen BV-22/2026

Grundstückes (Gemarkung Ober-Mörlen,

Flur 3, Flurstück 27/0) „In den Weiden“

Wortmeldungen erfolgen durch Theo Mielke, Catinca Roth und Dr. Matthias Heil.

Theo Mielke spricht sich für den Ankauf aus, um Flächen für die Entwicklung der Gemeinde zu bevorraten. Catinca Roth spricht dagegen, es bestünden keine konkreten Entwicklungsziele und ohne Planung gebe es keinen Grund für den Ankauf. Dr. Matthias Heil kritisiert die Verhandlungsstrategie und den überzogenen Quadratmeterpreis, zudem wäre eine Bevorratung von Ackerland ohne Flächenentwicklungsplan für die Gemeinde ohnehin unzulässig.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Ankauf vom Grundstück Gemarkung Ober-Mörlen, Flur 3, Flurstück 27/0 im Bereich „In den Weiden“ zu einem Preis von 137.997,00 € zzgl. der Nebenkosten zu erwerben, entsprechende Mittel sind im Haushalt 2026 vorgesehen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 20

TOP 9
Bauleitplanverfahren zur Entwicklung BV-23/2026

eines Gewerbegebietes in Ober-Mörlen

Hier: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3b

„Gewerbegebiet Boschstraße“, 2.Bauabschnitt, Ober-Mörlen

Wortmeldungen erfolgen durch Marco Hosenseidl und Achim Glockengießer.

Marco Hosenseidl kritisiert die unzureichende Einbeziehung der angrenzenden Flächen, die zum Teil sogar im Besitz der Gemeinde sind und empfiehlt eine sorgfältige Planung anstatt kleinteiligem Stückwerk. Achim Glockengießer bemängelt, welche Flächen für die Ausweitung dieses Gewerbegebietes mit einbezogen werden. Er spricht sich für ein Gewerbegebiet direkt an der Autobahn aus.

Marco Hosenseidl beantragt den Verweis in den Ausschuss Bau, Verkehr und Umwelt.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den TOP in den Ausschuss Bau. Verkehr und Umwelt zu verweisen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür

TOP 10
Bauleitplanung der Gemeinde Ober-Mörlen BV-21/2026

Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Nr. 3c

„Unternehmenszentrale Rent.Group“

Aufstellungsbeschluss gemäß §2 Abs.1 BauGB

Wortmeldungen erfolgen durch Marco Hosenseidl und Theo Mielke.

Marco Hosenseidl zeigt sich sehr erfreut über den Schritt der Rent.Group, Ober-Mörlen als Hauptsitz gewählt zu haben und hier investieren zu wollen. Er empfiehlt dem Beschluss zuzustimmen und in weiteren Genehmigungsschritten die Beteiligung der Gemeindevertretung bei Bedarf in Anspruch zu nehmen. Theo Mielke sieht das Projekt ebenfalls positiv, bittet jedoch darum bei der Planung auf keine erhöhte Helligkeit durch Leuchtschriftzüge zu achten.

Beschluss:

1.

Auf Antrag der Party.Rent bzw. Rent.Group wird zur Erweiterung des Unternehmens bzw. zur Ansiedlung der Unternehmenszentrale der Rent.Group der Bebauungsplan Nr. 3a „Gewerbegebiet“, 3.Änderung, Ober-Mörlen angepasst. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die firmeneigenen Flächen in der Gemarkung Ober-Mörlen, Flur 6, Flurstücke 19/1, 22/1, 27/5, 33/4, 33/5, 33/8, 33/9, 33/10, 44/4, 44/5 und 45/2, wobei sich die Anpassung auf die Flurstücke 44/4, 44/5 und 45/2 konzentriert (Flächen zur Errichtung des neuen Gebäudes). Die Anpassung des Bebauungsplans für vorgenannten Geltungsbereich erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß §12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan) und erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 3c „Unternehmenszentrale Rent.Group“, Ober-Mörlen.

2.

Der räumliche Geltungsbereich ist der beigefügten Karte zu entnehmen. Diese ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.

3.

Allgemeines Planziel ist:

-

Erhöhung der baulichen Nutzung um ein zusätzliches Vollgeschoss (4-geschossige an Stelle 3-geschossiger Bauweise)

-

Erweiterung der Baugrenzen innerhalb des Geltungsbereiches zur optimalen logistischen Flächennutzung

-

Festsetzung einer höheren Gebäudeoberkante für moderne Hochregallager

4.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt nach Möglichkeit im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung).

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sieht ein maximales Maß der baulichen Nutzung von voraussichtlich 24.000 m² Grundfläche vor.

Für Grundflächen größer als 20.000 m² bis zu einer Grundfläche von 70.000 m² kann nach §13a Abs.1 Nr.2 BauGB der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn aufgrund einer überschlägigen Prüfung die Einschätzung erfolgt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat.

Die Vorprüfung des Einzelfalls erfolgt unter Anwendung des Kriterienkataloges der Anlage 2 des BauGB.

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3c „Unternehmenszentrale Rent.Group“ soll eine entsprechende Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt werden.

5.

Die gesamten Kosten des Verfahrens sind vom Vorhabensträger (Antragsteller) zu übernehmen. Ein entsprechender Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan zwischen dem Vorhabensträger (Antragsteller) und der Gemeinde Ober-Mörlen ist nach Aufstellungsbeschluss, jedoch noch vor der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §3 Abs.2 und §4 Abs.2 BauGB abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 27

Enthaltungen: 1

TOP 11
Antrag der CDU- und FWG-Fraktion AT-13/2026

zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ober-Mörlen: Anzahl der Mitglieder des Gemeindevorstands

Wortmeldungen erfolgen durch Catinca Roth, Dr. Matthias Heil und Theo Mielke.

Catinca Roth verweist auf die vielen anstehenden Projekte und sieht einen höheren Bedarf an fachlicher Unterstützung im Gemeindevorstand. Dr. Matthias Heil bestätigt seine Vorrednerin und erläutert, dass somit der Wählerwille im Gemeindevorstand durch die vertretenen Personen besser abgebildet werde. Theo Mielke sieht die Änderungen kritisch, empfindet diese als politisch motiviert und sieht darin eine Fehlerkorrektur einer misslungenen Wahl in der konstituierenden Sitzung.

Theo Mielke beantragt den Verweis in den Haupt- und Finanzausschuss.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen

 

18 Nein-Stimmen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Hauptsatzung der Gemeinde Ober-Mörlen wird in § 5 wie folgt geändert:

„§ 5 Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand besteht aus der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder dem hauptamtlichen Bürgermeister sowie sechs ehrenamtlichen Beigeordneten.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 19

 

Nein-Stimmen: 9

TOP 12
SPD-Antrag zur Kita Platzvergabe  AT-14/2026

Wortmeldungen erfolgen durch Theo Mielke, Dr. Matthias Heil, Catinca Roth, Anja-Kristina Frey, Gottlieb Burk und Brunhilde Reimann-Luckas.

Die Gemeindevertreter bringen zahlreiche Aspekte ein, die auf uneinheitliche Kriterien bei dem Vergabeprozess schließen lassen. Beschlüsse der Gemeindevertretung wurden früher nicht konsequent umgesetzt. Gottlieb Burk erläutert, dass es zum einen neue Zuständigkeiten gebe und er die gewünschten Punkte bereits in die Wege geleitet habe. Man einigt sich nach reger Diskussion darauf, diesen neuen Weg mit dem vorgeschlagenen Änderungsantrag zu bestätigen und weiterhin auf diese Weise einzufordern.

Anja-Kristina Frey teilt mit:

Zur Zeit finden sich zur Aufnahme von Kindern in Kindertagesbetreuungseinrichtungen an verschiedenen Stellen Information der Gemeinde Ober-Mörlen zu Kriterien, Vorgehen und Priorisierungen (Homepage, Konzeption...).

In der Kindertagesstätten-Satzung werden die persönlichen Situationen und Gegebenheiten der Eltern/Personensorgeberechtigten als zentrale Aufnahmekriterien definiert und zur Priorisierung

1. Wohnsitz

2. Alter der Kinder

3. Wunsch der Eltern

4. Übergang U3 in Ü3

5. Alleinerziehende und

6. Soziale Notwendigkeit

herangezogen.

Anja-Kristina Frey reicht einen Änderungsantrag ein:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt das Vergabeverfahren und die Vergabekriterien der aktualisierten Kindertagesstättensatzung zentral zu regeln und sicherzustellen, dass diese im Vergabeprozess konsequent angewendet werden.

Theo Mielke stellt den Antrag auf Verweis in den Ausschuss Soziales und Gesellschaft. Hierdrüber wird nicht abgestimmt, da der Änderungsantrag einstimmig angenommen wurde.

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt das Vergabeverfahren und die Vergabekriterien der aktualisierten Kindertagesstättensatzung zentral zu regeln und sicherzustellen, dass diese im Vergabeprozess konsequent angewendet werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür

TOP 13
SPD Antrag zur Friedhofssatzung AT-15/2026

Wortmeldungen erfolgen durch Theo Mielke, Laura Wölfl und Dr. Matthias Heil.

Theo Mielke erläutert die Notwendigkeit des Antrages und welche Vorteile sich bei der Friedhofsnutzung ergeben würden. Laura Wölfl spricht dagegen und verweist auf die Vielzahl der bereits erfolgten Beschlüsse der Gemeindevertretung, die lediglich auf Umsetzung warten würden.

Dr. Matthias Heil schließt sich der Vorrednerin an und sieht den Gemeindevorstand in der Pflicht, ein weiterer Beschluss sei nicht mehr erforderlich.

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt im Rahmen der Neukonzeption der Friedhofssatzung Rasenreihengräber, ausreichende Abstände zwischen den Gräbern sowie ausreichend befestigte Wege für Rollatoren und Rollstühle aufzunehmen und bei der Kalkulation der Gebühren die Grabräumung bereits beim Kauf vorzusehen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

 

Nein-Stimmen: 19

 

Enthaltungen: 1

TOP 14
SPD Antrag zum Kita Neubau in der Schießhütte AT-16/2026

Wortmeldungen erfolgen durch Theo Mielke, Dr. Matthias Heil und Brunhilde Reimann-Luckas.

Theo Mielke spricht für den Antrag und erhofft sich dadurch ein beschleunigtes Verfahren. Dr. Matthias Heil sieht den bisherigen Beschluss als ausreichend an und betont die derzeitige Lage mit noch offenen KiTa-Plätzen, dadurch sei eine sorgfältige Planung möglich und sinnvoll.

Brunhilde Reimann-Luckas kritisiert den Wunsch nach Beschleunigung mit einem Beschluss, der die Mitwirkung der Gemeindevertretung unterläuft und die Verantwortung allein auf den Bürgermeister überträgt, der in den vergangenen 9 Monaten versäumt habe, die Planungen und den Bau voranzutreiben.

Beschluss:

Der Antrag 08/2025 wird unter Punkt 2 wie folgt geändert:

 

Unter Abwägung der Kosten soll der Gemeindevorstand die Planung einer

Kindertagesstätte in Modul- oder Massivbauweise Beauftragen und unmittelbar mit der Realisierung beginnen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

 

Nein-Stimmen: 18

 

Enthaltungen: 2

TOP 15
CDU-Anfrage: AF-5/2026

 

Neubau einer kommunalen Kindertagesstätte

In der 40. Sitzung der Gemeindevertretung am 25.8.2025 wurde der Neubau einer kommunalen Kindertagesstätte beschlossen. Weiterhin wurde zur Entscheidungsfindung eine Gegenüberstellung verschiedener Bauausfertigungen (z.B. Massivbau, Modulbauweise etc.) beschlossen. In einer Anfrage der CDU-Fraktion am 20.11.2025 wurde mitgeteilt, dass im März 2026 die Ergebnisse der Variantenprüfung mit der zeitlichen Abfolge und der Entscheidung erfolgt.

Da bis zum heutigen Zeitpunkt weiterhin noch keine Vorlage erfolgt ist, bittet die CDU-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen.

  1. Warum wurde die für März 2026 zugesagte Planung und Vorlage nicht vorgelegt?
  2.  Wie ist der aktuelle Sachstand der zeitlichen Abfolge zur Beratung und Verabschiedung?
  3.  Warum wird die bereits vorliegende Machbarkeitsstudie des Architekturbüro Möller nicht den Gremien zur Verfügung gestellt?
  4.  Wie viele Firmen haben ihre Vorschläge für eine neue Kita eingebracht?
  5.  Wann ist mit der Vorlage an die Gremien zu rechnen?

Die Anfrage der CDU-Fraktion wird wie folgt beantwortet:

Seit der Beantwortung der letzten Anfrage der CDU in der GV am 26.01.2026 haben sich am Sachstand keine neuen Erkenntnisse ergeben. Es wurden seitens des Bürgermeisters unverbindliche Gespräche mit Firmen geführt, die sowohl Container- als auch Modulbauweisen anbieten und um Angebote angefragt.

Zwischenzeitlich hat sich aber die Betreuungssituation in den Kindertagesstätten der Gemeinde für das kommende KiTa-Jahr spürbar verbessert. Nachdem die Aufnahmekapazitäten in den vergangenen Jahren stark ausgelastet waren und zahlreiche Familien mit Wartelisten, Aufnahmekriterien sowie eingeschränkten Platzangeboten konfrontiert wurden, stehen nun wieder ausreichend Betreuungsplätze für alle Kinder zur Verfügung. Möglich wird diese Entlastung durch die Eröffnung der neuen integrativen Kindertagesstätte im Seniorenheim. Dadurch können allen Kindern im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt wieder Krippen- und KiTa-Plätze in Ober-Mörlen und Langenhain-Ziegenberg angeboten werden.

Trotzdem bleibt der Neubau einer weiteren Kindertagesstätte im Fokus, weil mit erhöhtem Zuzug junger Familien im 3. Bauabschnitt des Neubaugebietes gerechnet wird. Bevor hierzu aber weitere Entscheidungen getroffen werden können, wird der Gemeindevorstand zunächst das Ergebnis eines Bedarfsplans abwarten, der aktuell (1. Erörterungstermin am 17.06.26) gemeinsam mit dem Wetteraukreis erarbeitet wird.

Eine fundierte Bedarfsanalyse ist erforderlich, da mit einem möglichen Neubau erhebliche Investitions- und Folgekosten für die Gemeinde verbunden wären. Ziel bleibt es, eine langfristig tragfähige Lösung zu entwickeln, die sowohl den tatsächlichen Betreuungsbedarf als auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde berücksichtigt.

TOP 16
CDU-Anfrage: AF-8/2026

 

Alternative innerörtlichen Umleitung während der Sperrung der B 275

Der Gemeindevorstand wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.03.26 beauftragt, bis zum Beginn der Vollsperrungen auf der B 275 im Zuge der nächsten Bauabschnitte in enger Abstimmung mit Hessen Mobil, der örtlichen Verkehrsbehörde sowie den Ortslandwirten ein Konzept zur Einrichtung möglicher innerörtlicher Umgehungsstrecken zu erarbeiten. Dabei sollen insbesondere Wirtschaftswege auf ihre zeitlich befristete Nutzung geprüft werden, um vor allem den Linien- und Schulbusverkehr sowie die Einwohner der Gemeinde Ober-Mörlen während der Bauphase bestmöglich zu entlasten.

Der Termin der Sperrung rückt näher und der Gemeindevertretung und somit auch der Öffentlichkeit wurde noch kein Konzept für eine innerörtliche Umleitung vorgelegt.

Vor diesem Hintergrund stellt die CDU-Fraktion folgende Fragen:

  1.  Wann wurde die Sachlage mit Hessen Mobil erörtert und zu welchem Ergebnis ist man gekommen?
  2.  Wie sieht der aktuelle vorläufige Zeitplan der einzelnen Teilabschnitte für die Sperrung der B275 in Ober-Mörlen aus?
  3.  Welches innerörtliche Umleitungskonzept wurde für die einzelnen Teilabschnitte erarbeitet?
  4.  Wann soll die Öffentlichkeit über das Konzept für die innerörtliche Umgehung informiert werden?

Die Anfrage der CDU-Fraktion wird wie folgt beantwortet:

Die Auswirkungen und Maßnahmen zur Verringerung der Einschränkungen hinsichtlich der Sperrung der B275 werden seit Wochen zuletzt am 11.05.26 zusammen mit HessenMobil und dem ÖPNV verhandelt. Die ersten Ergebnisse der Beratungen und aktuellen Informationen wurden am 15.05.26 / 29.05. / 05.06. in den OMN für den ersten Bauabschnitt (Teilabschnitt Frankfurter Straße) ausführlich dargelegt. Dabei stand die Regelung des Schülertransports und des Busverkehrs durch den ÖPNV für den gesamten Zeitraum der Sperrung im Vordergrund.

Hinsichtlich der Teilabschnitte der Sperrung der B275 sieht es zeitlich nach derzeitigem Stand wie folgt aus:

25. KW (17.06.26) Aufhebung der Sperrung zwischen Maiberg und Ziegenberg

25. KW (17.06.26) bis 28. KW – Bauabschnitt 2.1 Sperrung Frankfurter Straße (Ecke Usinger Straße bis Usabrücke)

28. KW bis 32. KW – Bauabschnitt 2.3 Sperrung von Gartenstraße bis Anschluss BAB

32. KW bis 35. KW – Bauabschnitt 2.2 Sperrung von Usagasse bis Einmündung Gartenstraße

35. KW bis 39. KW – Bauabschnitt 3 Sperrung letzter Teil Nieder-Mörlen bis Anschluss B3

Für den ersten Bauabschnitt (2.1) ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf den innerörtlichen Umfahrungsstrecken wie Gartenstraße/Jahnstraße/Elisabethenstraße aber auch auf dem Feldweg vom Kapellchen bis Sportgelände zu rechnen. Eine entsprechende innerörtliche Umfahrung der Baustelle wurde ausführlich in den OMN veröffentlicht.

Für den Bauabschnitt 2.3 wurde mit den Landwirten die Nutzung der Feldwege

(Kapellenweg, dann rechts über die Brücke zur Einmündung auf Zubringer B3/ B275 und umgekehrt) vereinbart. Da es sich hierbei nicht um eine offizielle Umgehung handelt, wird die Strecke nicht ausgeschildert und ist nur für Bürgerinnen und Bürger aus OM genehmigt.

Über den jeweiligen Fortschritt der Baumaßnahme und mögliche Änderungen wird die Öffentlichkeit jeweils zeitnah über die OMN informiert.

TOP 17
Förderung von Fortbildungsmaßnahmen in Vereinen AF-9/2026

Im Haushaltsjahr 2026 werden erneut Mittel in Höhe von 1.000 € im Bereich Kulturpflege (Kostenstelle 04300101) bereitgestellt, um die Fortbildungsarbeit der örtlichen Vereine zu unterstützen.

Die FWG-Fraktion begrüßt ausdrücklich dieses Angebot zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und bittet den Gemeindevorstand in diesem Zusammenhang um die Beantwortung 

der nachfolgenden Fragen, um die Förderpraxis und die Nutzungsmöglichkeiten für die Vereinetransparenter nachvollziehen zu können:

Wo wird das Förderangebot veröffentlicht?

Wie werden die Vereine über die bestehende Fördermöglichkeit informiert?

Bis zu welcher Höhe kann eine einzelne Maßnahme gefördert werden?

Wie viele Maßnahmen pro Verein können berücksichtigt werden?

Wie erfolgt die Antragstellung?

Wer entscheidet über die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel?

Wie viele Vereine haben im Jahr 2025 eine Förderung erhalten?

In welcher Höhe wurden die bereitgestellten Mittel im Jahr 2025 in Anspruch genommen?

Die Anfrage der FWG-Fraktion wird wie folgt beantwortet:

Wegen der geringen Fördersumme von 1.000,00 Euro und der großen Anzahl an Vereinen wurde auf eine Veröffentlichung und gezielte Information verzichtet. Aus diesem Grund existiert auch keine Richtlinie in der die Höhe pro Maßnahme, die Anzahl der Maßnahmen pro Jahr und die Form der Antragstellung festgelegt wurden.

Aktuell erfolgt die Antragstellung formlos und wird bis zum Verbrauch der Haushaltsmittel durch die Verwaltung gewährt. Bisher wurden die Mittel noch nie komplett abgerufen. Seit 2023 haben drei Vereine die Gelder in unterschiedlicher Höhe in Anspruch genommen.

Im Jahr 2025 hat ein Verein eine Förderung über 364,99 Euro erhalten.

Brunhilde Reimann-Luckas teilt mit, dass über die Fördermöglichkeiten auf der Homepage informiert werden soll.

TOP 18
Umsetzung des Beschlusses AF-10/2026

 

„Bau einer Sport- und Kulturhalle im Gebiet „In Den Weiden“ sowie Angebot an die Fa. Rewe Group zum Kauf eines Teil-Grundstücks Lekkerkerkplatz“ der Gemeindevertretung vom 09.03.2026

Die Gemeindevertretung hat am 09.03.2026 den Beschluss gefasst, eine Sport- und Kulturhalle „In den Weiden“ zu bauen. Um die Entwicklung des Projektes verfolgen zu können, bitten wir um die Beantwortung folgender Punkte:

Welche Maßnahmen und Aktivitäten wurden von Seiten der Gemeinde/des Gemeindevorstands seit dem Beschluss eingeleitet bzw. unternommen? Welche Ergebnisse wurden erzielt? Wie sind die weiteren Planungsschnitte und bis wann sollen diese erfolgen?

Wurde inzwischen vom Gemeindevorstand ein Planungsbüro mit einschlägiger

Expertise mit der Planung der Halle zunächst mindestens mit den Leistungsphasen 1-3 beauftragt?

Wenn ja, welches?

Wurden Fördermöglichkeiten zur Finanzierung der Sport- und Kulturhalle geprüft und soweit erfolgt, um welche handelt es sich?

Wie ist der Stand in Bezug auf REWE? Wurde inzwischen dem Unternehmen Rewe Group ein Kaufangebot für den südlichen Teil des Lekkerkerplatzes gemacht? Wenn ja, gibt es inzwischen eine Antwort der Rewe Group, bzw. wie sieht diese aus? Falls nein, wie ist das weitere Vorgehen?

Welche Aktivitäten gibt es hinsichtlich des Flächenzukaufs? Konnten inzwischen Flächen “In den Weiden“ erworben werden bzw. gibt es Ablehnungen von Angeboten der Gemeinde? Sind hierbei auch Flächen, die alternativ für den Bau eines Vollsortimenters geeignet werden, betroffen – wenn ja, mit positivem oder negativem Ausgang?

Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird wie folgt beantwortet:

Zu Fragen 1-3:

 

Vom Bürgermeister und der Bauverwaltung wurden mehrere Gespräche mit dem in die Thematik involvierten Architekturbüro blfp Planungs GmbH aus Friedberg, Herrn Dipl. Ing. Andreas Schmitt, und Fachkanzleien für europaweites Vergaberecht geführt. Dabei stellte sich heraus, dass für die wirtschaftliche und nachhaltige Errichtung einer neuen Sport- und Kulturhalle noch vor der Grundlagenermittlung (LP 1 HOAI) und Vorplanung (LP 2 HOAI) in einer 1. Planungsphase eine Ermittlung zur Größenordnung und zum Flächenbedarf des zu planenden Gebäudes erforderlich und durchzuführen ist. Hierzu dienen eine entsprechende Bedarfsplanung und Nutzerabstimmung (besondere Leistungen zur HOAI).

Hierzu liegt ein Angebot des Architekturbüro blfp Planungs GmbH aus Friedberg, Herrn Dipl. Ing. Andreas Schmitt vom 11.06.2026 vor, dem der GVO in seiner Sitzung am 17.06. zugestimmt und ihn umgehend damit beauftragt hat. Die Leistungen konnten in direkter Vergabe ohne Ausschreibung vergeben werden.

Das Ergebnis dieser ersten Planungsstufe bildet die Grundlage für die darauffolgende 2.Planungsstufe - Aufstellen eines Raum- oder Funktionsprogramms (besondere Leistungen HOAI) sowie Leistungsphasen 1+2 HOAI (Grundlagenermittlung + Vorplanung), geschätzt ca. 120.000,- € Brutto-Honorar – daher im Wettbewerb zu vergeben (gegebenenfalls als beschränkte Ausschreibung mit vorgeschaltetem Interessenbekundungsverfahren zur Einholung von Angeboten für Architektenleistungen).

Das Ergebnis wiederum bildet die Grundlage für die darauffolgende 3. Planungsstufe – Leistungsphasen 3-9 HOAI (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung/Bauüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation) als freiberufliche Leistung mit mehr als 800.000,- € netto Honoraranspruch oberhalb des EU-Schwellenwertes (221.000,- € netto bei freiberuflichen Leistungen) und somit im Rahmen des VgV als Vergabeverfahren mit europaweiter Bekanntmachung im EU-Amtsblatt.

Zu Frage 4:

REWE wurde das Teilstück Lekkerkerkplatz angeboten. Das Unternehmen hat aber laut Aussage des Bürgermeisters generell kein Interesse daran.

Zu Frage 5:

Der Flächenzukauf an der Gartenstraße wurde vom Bürgermeister eingeleitet. Hier dauern die Verhandlung mit den Besitzern noch an. Rewe hat hierfür weiterhin Interesse signalisiert. Es wurde aber nach deren Aussage mit der Planung des Umbaues und der Renovierung des alten Marktes begonnen.

TOP 19
Aktuelle Anfragen

A:

Ursula König (B90/Die Grünen) teilt mit, dass die Hundewiese gemäht werden müsste.

B:

Brunhilde Reimann-Luckas (FWG) fragt nach, ob die Fördergelder für die Innenausstattung der Kita beantragt wurden. Gottlieb Burk bejaht dies.

C:

Ursula König (B90/Die Grünen) fragt nach, ob es Gespräche mit Bad Nauheim zu einem interkommunalen Gewerbegebiet gibt? Gottlieb Burk teilt mit, dass ihm hierzu nichts bekannt ist.

Vorsitzender der Gemeindevertretung Janis Heger schließt die Sitzung der Gemeindevertretung um 22:03 Uhr und bedankt sich bei den Mitgliedern für Ihre Teilnahme.

Ende der Sitzung: 22:03

Janis Heger Jan Krauße
Vorsitzender der Gemeindevertretung Schriftführer