Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 in der derzeit gültigen Fassung wird in Abstimmung mit der Polizei folgende verkehrsregelnde Anordnung getroffen:
Wegen Glasfaser-Nachanschlussarbeiten werden nachfolgende Straßen zwischen 18.07. - 27.07.2023 kurzzeitig voll gesperrt:
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es wegen der Arbeiten zu Einschränkungen des Verkehrs kommen kann.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.
Ober-Mörlen, 07.07.2023