Es wurde wieder vermehrt festgestellt, dass Bäume, Hecken und Sträucher über die Grundstücksgrenzen hinaus in den öffentlichen Verkehrsraum (Straße / Bürgersteig) hineinragen.
Dadurch können Fußgänger/innen und Radfahrer/innen, aber auch ältere und schwerbehinderte Menschen verletzt oder Fahrzeuge beschädigt werden.
Um eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu vermeiden, sind Grundstückseigentümer verpflichtet, den Bewuchs an der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen zu pflegen und regelmäßig zurückzuschneiden.
Hierzu verweisen wir auch auf die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Ober-Mörlen.
Bitte beseitigen Sie Überwuchs, ausgehend von Ihren Grundstücken,
bis zur Grundstücksgrenze.
Da das Nichtbeachten eine Ordnungswidrigkeit darstellt, kann dies mit einer Geldbuße geahndet werden.