Ausgabe 29/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Lagerfeuer - Darf man offenes Feuer im Garten machen?
Um ein unnötiges ausrücken der Feuerwehr zu vermeiden, empfehlen das Ordnungsamt und die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Ober-Mörlen auch Lagerfeuer bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.
Dabei ist nachfolgendes zu beachten:
- Kein Feuer bei großer Trockenheit, Wind oder Waldbrandgefahr
- Es ist ein größtmöglicher Abstand - mindestens 10 m - zu Gebäuden und sonstigen brennbaren Gegenständen einzuhalten
- Es muss eine Feuerstelle mit nicht brennbarem Untergrund errichtet werden
- Ein geeignetes Löschgerät ist bereitzuhalten
- Eine volljährige verantwortliche Person, die mit dem Umgang von Löschgeräten vertraut ist, muss von Anfang bis zum Ende des Abbrandes vor Ort sein
- Die Feuerstelle darf erst verlassen werden, wenn das Feuer und die Glut restlos erloschen sind
- Für das Verbrennen ist nur trockenes, unbehandeltes Holz zu verwenden. Kraftstoffe, Öle oder andere zur Brandbeschleunigung nicht zugelassene Mittel dürfen weder zum Anzünden, noch zur Unterhaltung des Feuers verwendet werden
- Es darf zu keinerlei Gefährdung, Behinderung oder Beeinträchtigung des Verkehrs auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie der Anlieger kommen
Verstöße stellen ggf. eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße und der Zahlung des Feuerwehreinsatzes geahndet werden kann.
Die Lagerfeuer sind der Ordnungsbehörde und nicht der örtlichen Feuerwehr, mindestens zwei Werktage vor Beginn, anzuzeigen.