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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 29/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Jagdgenossenschaft Usingen-Wernborn

Der Jagdvorstand

Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung 2023/2024

Die Jagdgenossenschaftsversammlung des Jagdbezirkes Usingen-Wernborn hat in ihrer Sitzung am 11.07.2024 beschlossen, gemäß § 7 Abs. 3 in Verbindung mit § 12c der Genossenschaftssatzung auf die Verteilung des Reinertrages aus der Jagdnutzung zu Gunsten der Stadt Usingen zu verzichten.

Ansprüche von Jagdgenossen am Ertrag sind gemäß § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand -Geschäftsstelle- Bauamt, Pfarrgasse 1, 61250 Usingen, schriftlich oder zur Niederschrift geltend zu machen.

Usingen, den 12.07.2024

gezeichnet: —  Für die Richtigkeit
Artur Scheuerling  — Frank Volkmar
Jagdvorstand  — Geschäftsführer