Jagdgenossenschaft Usingen-Wernborn
Der Jagdvorstand
Die Jagdgenossenschaftsversammlung des Jagdbezirkes Usingen-Wernborn hat in ihrer Sitzung am 11.07.2024 beschlossen, gemäß § 7 Abs. 3 in Verbindung mit § 12c der Genossenschaftssatzung auf die Verteilung des Reinertrages aus der Jagdnutzung zu Gunsten der Stadt Usingen zu verzichten.
Ansprüche von Jagdgenossen am Ertrag sind gemäß § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand -Geschäftsstelle- Bauamt, Pfarrgasse 1, 61250 Usingen, schriftlich oder zur Niederschrift geltend zu machen.
Usingen, den 12.07.2024