Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 in der derzeit gültigen Fassung wird in Abstimmung mit der Polizei folgende verkehrsregelnde Anordnung erlassen:
Die Hintergasse wird wegen der Aufstellung eines Containers in der Zeit vom 28.07. bis 02.08.2025 in Höhe der Hausnummer 16 voll gesperrt.
Die bestehende Einbahnstraßenregelung wird für diesen Zeitraum aufgehoben.
Der Anliegerverkehr ist von beiden Seiten bis zur Baustelle frei.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen und tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen in Kraft.
Es wird um Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.
Ober-Mörlen, 22.07.2025