Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. Nr. 24) hat die Gemeindevertretung in Ober-Mörlen am 22.06.2026 folgende
beschlossen:
Der bisherige § 5 erhält folgende neue Fassung:
Der Gemeindevorstand besteht aus der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder dem hauptamtlichen Bürgermeister sowie sechs ehrenamtlichen Beigeordneten.
Diese 2. Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ober-Mörlen, den 24.07.2026