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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ober-Mörlen

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. Nr. 24) hat die Gemeindevertretung in Ober-Mörlen am 22.06.2026 folgende

2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ober-Mörlen

beschlossen:

Artikel 1

Der bisherige § 5 erhält folgende neue Fassung:

Der Gemeindevorstand besteht aus der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder dem hauptamtlichen Bürgermeister sowie sechs ehrenamtlichen Beigeordneten.

Artikel 2

Diese 2. Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ober-Mörlen, den 24.07.2026

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Ober-Mörlen
Gottlieb Burk, 1. Beigeordneter