Ausgabe 30/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Information zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
Die Meldebehörde darf nach dem Bundesmeldegesetz (§ 50 Absatz 2 BMG) bestimmte Jubiläen veröffentlichen und an Mandatsträger sowie an Presse oder Rundfunk weitergeben. Dazu gehören Name, Wohnort sowie der Anlass des Jubiläums.
Welche Jubiläen werden veröffentlicht?
- Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr
- Danach alle fünf Jahre (75., 80., 85. usw.)
- Ab dem 100. Geburtstag jeder weitere Geburtstag
- Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit (50 Jahre) und alle folgenden Ehejubiläen
Widerspruch möglich
Wenn Sie keine Veröffentlichung wünschen, können Sie dem widersprechen.
Der Widerspruch ist persönlich im Bürgerbüro (mit Termin) oder per E-Mail an
info@ober-moerlen.de möglich.