Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) mache ich hiermit öffentlich bekannt, dass das Mitglied der Gemeindevertretung
ihr Mandat niedergelegt hat.
Der nächste noch nicht berufene Bewerber auf dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Herr Nicolas Kölsch, hat auf die Annahme des Mandats verzichtet.
In die Gemeindevertretung rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) somit
nach.
Ich weise darauf hin, dass gegen diese Feststellung jede wahlberechtigte Person innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben kann.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Ober-Mörlen, Frankfurter Straße 31, 61239 Ober-Mörlen, einzulegen.