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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 33/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Müllabfuhr

Gehwege können teilweise nicht genutzt werden

Leider kommt es in letzter Zeit, durch nicht ordnungsgemäß abgestellte Mülltonnen und/oder Papiermüll auf den Gehwegen, vermehrt zu Behinderungen der Fußgänger/innen, Rollstuhlfahrer/innen und Personen mit Kinderwagen, die deshalb teilweise auf die Straße ausweichen müssen.

Wir möchten Sie daher bitten die Mülltonnen an den Abfuhrtagen so abzustellen, dass Dritte nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder gefährdet werden können.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf nachfolgenden Absatz der Abfallsatzung der Gemeinde Ober-Mörlen hin, mit der Bitte um Beachtung.

§9 Abfallgefäße

(4) Die Abfallgefäße sind an den öffentlich bekanntgegebenen Abfuhrtagen und -zeiten an gut erreichbarer Stelle an dem zur Fahrbahn liegenden Rand des Gehwegs oder - soweit kein Gehweg vorhanden ist - am äußersten Fahrbahnrand für eine gewünschte Entleerung bereitzustellen. Der Straßenverkehr darf nicht oder nicht mehr als notwendig und vertretbar beeinträchtigt werden. Nach erfolgter Leerung der Gefäße sind diese unverzüglich durch den Benutzungspflichtigen auf das Grundstück zurückzustellen.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger/innen, Rollstuhlfahrer/innen sowie Personen mit Kinderwagen und achten Sie darauf, dass diese die Gehwege ohne größere Beeinträchtigung nutzen können.

Vielen Dank.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ober-Mörlen