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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 35/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der 4. Sitzung der Gemeindevertretung

Ober-Mörlen, den 14.08.2026

Niederschrift

der 4. Sitzung der Gemeindevertretung

am Donnerstag, 13.08.2026, 20:00 Uhr,

Dorfgemeinschaftshaus Langenhain-Ziegenberg im Großer Saal.

Zu der für heute einberufenen Sitzung sind erschienen:

Anwesende:
CDU:

Heger, Janis

Brannekämper, Thomas

Enzmann, Rene

Heil, Johannes

Dr. Heil, Matthias

Hosenseidl, Marco

Keller, Maria (ab 20.15 Uhr)

SPD:

Feuerstein, Lucia

Glockengießer, Achim

Glockengießer, Sabine

Kasprzyk, Svenja

Mielke, Theo

Schaller, Sabine

Trier, Christina

Weil, Egon

FWG:

Wölfl, Laura

Häuser, Herbert

Ilge, Kai

Reimann-Luckas, Brunhilde

Scherer, Peter

B90 / Die Grünen:

Barth, Thorsten

König, Ursula

Vom Gemeindevorstand:

Burk, Gottlieb

Badtke, Christian

Roth, Marco

Selbach, Andrea

Hadelko, Jessica

Schriftführerin:

Foglia, Viktoria

Entschuldigt fehlten:

Frank Dreier, Mika Frey, Jürgen König, Holger Reuß, Joachim Reimertshofer, Marcel Epp, Catinca Roth, Stefan Schraub, Anja-Kristina Frey, Mario Sprengel, Volkler Matthesius

VMdG Janis Heger eröffnet die Sitzung um 20:04 Uhr und stellt fest, dass die Einladung zur 4. Sitzung mit Datum vom 03.08.2026 form- und fristgerecht erfolgt ist.

Mit 22 Mitgliedern der Gemeindevertretung ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

Abstimmung über vorliegende Tagesordnung:

Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

Wahl der stellv. Schriftführerin Viktoria Foglia

Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

TOP 1

Genehmigung der Niederschrift der 3. Sitzung der Gemeindevertretung

Hierzu erfolgen keine Änderungswünsche.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der 3. Niederschrift der Gemeindevertretung zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

TOP 2

Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung einer ehrenamtlichen Beigeordneten

Als neues Mitglied des Gemeindevorstands legt Jessica Hadelko (CDU) den Amtseid ab und erhält die Ernennungsurkunde.

TOP 3

Berichte aus den Ausschüssen

Brunhilde Reimann-Luckas (FWG) berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.06.2026.

Johannes Heil (CDU) berichtet aus der Sitzung des Ausschusses Bau, Verkehr und Umwelt vom 10.08.2026.

Kai Ilge (FWG) berichtet aus den Sitzungen des Ausschusses Soziales und Gesellschaft vom 23.06.2026 und 10.08.2026.

TOP 4

Bericht des Ortsbeirates

Der Ortsbeirat hat nicht getagt.

TOP 5

Mitteilungen des Gemeindevorstandes

1. Personalangelegenheit

Der Gemeindevorstand hat die für den Bauhof ausgeschriebene Stelle zum 15.07.2026 besetzt.

Weiterhin wurde eine Stelle in der Kindertagesstätte Sternschnuppe ab dem 03.08.2026 besetzt.

2. Fördermöglichkeiten

Hinsichtlich der Fördermöglichkeiten von Projekten ist grundsätzlich von allen Sachbearbeitern der Förderlotse des Landes Hessen zu nutzen.

3. Investitionsoffensive für Hessen

Der Gemeindevorstand hat den Zuwendungsvertrag zur Investitionsoffensive für Hessen mit Anlagen am 23.06.2026 per E-Mail erhalten. Der Vertrag wurde ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen postalisch zurückgesandt.

4. Erweiterung Photovoltaikanlage inkl. Speicher DGH Langenhain- Ziegenberg

Der Gemeindevorstand stimmt der Erweiterung der Photovoltaikanlage inkl. Speicher auf dem Dorfgemeinschaftshaus in Langenhain-Ziegenberg von der Firma Elektro Scholl aus Ober-Mörlen zum Preis von 38.685,76 Euro zu. Ausreichend Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 Euro stehen über die Kostenstelle 15760101, Sachkonto 0953010, Investitionsnummer 15760117 zur Verfügung.

5. Verkauf von Ökopunkten

Der Gemeindevorstand beschließt, die gesamte Summe der durch die Renaturierung der Usa generierten Ökopunkte (159.374 Punkte) über die Ökoagentur der Hessischen Landgesellschaft vermitteln und verkaufen zu lassen.

6. Einbau von Duschen im Feuerwehrgerätehaus Ober-Mörlen

Der Gemeindevorstand stimmt dem Einbau von Duschen im Feuerwehrgerätehaus Ober-Mörlen zum Preis von 32.319,91 Euro durch die Firma Thomas Fritz Bauelemente zu. Ausreichend Haushaltsmittel in Höhe von 16.000 Euro stehen über die Kostenstelle 02130101 (Sachkonto 6161000) und das Budget des Teilergebnishaushalts Produktbereich Sicherheit und Ordnung zur Verfügung.

7. Ausschreibung Gastronomiefläche im Schloss

Der Gemeindevorstand hat beschlossen, alle vier Bewerber zur Vorstellung ihres Konzepts für den 26.08.2026 einzuladen und eine Auswahl zu treffen.

8. Wasserlieferungsvertrag

Die Oberhessische Versorgungsbetriebe AG hat mit Schreiben vom 28.07.2026 hinsichtlich des Wasserlieferungsvertrags angekündigt, ab dem 01.09.2026 den Stufenplan von der Stufe 5 (ausreichende Grundwasserverfügbarkeit) auf die Stufe 6 und ab dem 01.10.2026 auf die Stufe 7 bis voraussichtlich Ende des Jahres umstellen zu müssen. Damit stehen für die Gemeinde Ober-Mörlen weniger Liefermengen bereit. Aktuell wird die Gemeinde aufgefordert getätigte Maßnahmen zu erhärten und weitere Maßnahmen einzuleiten, da die bisherigen Maßnahmen nicht zu den notwendigen Reduzierungen geführt haben. Konkret fordert die OVAG die rechtlichen Möglichkeiten der Gemeinde zu nutzen, um auf die Reduzierung des Wasserverbrauchs einzuwirken. Diesbezüglich wird noch einmal ein verschärfter Appell in den Ober-Mörler Nachrichten veröffentlicht. Sollte auch hierauf keine Verringerung des Wasserverbrauchs erfolgen, muss die Ausrufung des Trinkwassernotstands gemäß der gemeindlichen „Gefahrenabwehrverordnung Trinkwasser“ geprüft werden.

9. AT 9/2026 Regelmäßige Berichterstattung zu Großprojekten

Aktueller Sachstand zu den einzelnen Projekten:

a) Neubau Sport- und Kulturhalle

Das Architekturbüro blfp Planungs GmbH aus Friedberg, Herr Dipl. Ing. Andreas Schmitt, wurde mit der Bedarfsplanung und Nutzerabstimmung zur Planung der Sport- und Kulturhalle beauftragt (Beschluss GVO vom 17.06.2026 - Auftrag noch vor den Sommerferien 2026 erteilt. Nach Rücksprache und Abstimmung der Bauverwaltung mit dem Büro blfp soll Stand heute (13.08.2026) innerhalb der kommenden 2 Wochen mit der Umsetzung der Bedarfsplanung und Nutzerabstimmung begonnen werden (Verzögerung aufgrund der Urlaubszeit). Für die Bearbeitungszeit sind ca. 3-4 Wochen vorgesehen. Danach wird der Gemeindevertretung ein entsprechendes Ergebnis vorgelegt (Mitte/ Ende September 2026).

b) Neubau einer kommunalen Kita in der Schießhütte

Mit dem neuen Bedarfsplan liegt nun eine neue und belastbare Entscheidungsgrundlage für eine Neubewertung der Kinderbetreuung vor. Damit besteht die Möglichkeit, den im Jahr 2024 gefassten Grundsatzbeschluss unter Berücksichtigung der tatsächlichen Entwicklung und der aktuellen Prognosen zu überprüfen. Aus Sicht des Gemeindevorstands geht es daher nicht lediglich um die Frage, wie ein bereits beschlossener Neubau umgesetzt werden kann. Vielmehr  ist zunächst die grundsätzliche Frage zu beantworten, ob angesichts der aktuellen und prognostizierten Entwicklung der Kinderzahlen der Neubau einer weiteren kommunalen Kindertagesstätte in der Schießhütte weiterhin erforderlich und wirtschaftlich vertretbar ist. Eine entsprechende Beschlussvorlage mit verschiedenen Handlungsvarianten liegt der Gemeindevertretung zur Beratung in den zuständigen Ausschüssen vor. Die aktuelle Bedarfsplanung soll dabei die maßgebliche Grundlage für eine sachgerechte, nachhaltige und finanziell verantwortbare Entscheidung über die zukünftige Ausrichtung der Kinderbetreuung in Ober-Mörlen bilden.

c) Sanierung Sport- und Freizeitgelände (Kunstrasenplatz)

Die Ausschüsse Bau, Verkehr und Umwelt sowie Soziales und Gesellschaft haben am Montag, 10.08.26 über das weitere Vorgehen bei dem Thema beraten.

d) Neubau des Bolzplatzes Langenhain-Ziegenberg

Die vollständigen Unterlagen für das Projektvorhaben wurden Leader bis zum Abgabetermin (29.07.2026) eingereicht. Die Präsentation des Projektes ist in der nächsten LEADER-Beiratssitzung vorgesehen. Erst danach wird über die Förderfähigkeit des Projektes entschieden.

Damit Kinder und Jugendliche den Bolzplatz aber möglichst bald wieder nutzen können, hat die Gemeinde kurzfristig gehandelt. Herr Roger Möckel, Ortslandwirt aus Langenhain-Ziegenberg, hat die vorbereitenden Arbeiten übernommen. Sobald die Witterung es zulässt, wird er den Platz mit Grassamen einsäen. Anschließend benötigt die neue Grasnarbe etwas Zeit zum Anwachsen, bevor der Bolzplatz wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.

e) Neubau eines Spielplatzes im Baugebiet Schießhütte

Die Vorlage der PBG-Landschaftsarchitekten ist angemahnt. Es wird noch etwa 2-3 Wochen dauern.

10. Neue integrative Kita

Die Übergabe der Kita fand am 16.07.26 mit Begehung der Räumlichkeiten statt. Endabnahme war am 30.07.26. Die Kita hat ihre Arbeit am 03.08.26 mit etwa 20 Kindern in der Eingewöhnungsphase aufgenommen. Die Aufnahme der nächsten Kinder folgt im September und Oktober. Um die zu erwartende Verkehrssituation bei Eröffnung der Kita zu ordnen und zu beobachten wurde an den ersten Tagen die Präsenz der Ortspolizei verstärkt. Auf dem Gelände, auf der Straße und am Parkplatz bei der Feuerwehr wurden Parkmöglichkeiten für Kurzzeitparken ermöglicht. Die Verkehrssituation an den ersten Tagen gestaltete sich nach meinem Kenntnisstand ruhig. Zur weiteren Beruhigung wird eine Geschwindigkeitstafel (30 km/h) aufgehängt.

11. Stauraumkanal - Kirchfeld

Aktueller Sachstand: Bauzäune sind gestellt. Die Zufahrtswege für die Anlieferung von Baumaterial und für die Abfuhr der Erde sind gerade hinsichtlich der Sperrung auf der B275 mit dem Ordnungsamt abgestimmt.

12. Neue Geschwindigkeitstafeln (3)

Sie wurden in dieser Woche aufgehängt und sollen während der Umleitungsphase zur Verkehrsberuhigung in Elisabethenstraße, Weinstraße, Jahnstraße, Kapellenweg Richtung Sportplatz, Dr. Werner-Stoll-Straße (Sicherung der neuen Kita), Hauptstraße eingesetzt werden.

13. Einrichten eines Jugendbeirates

Auf Empfehlung des Ausschusses Gesellschaft und Soziales vom 23.06.26 zum Antrag 10/2026 hat der GVO die Vereine mit Jugendabteilungen am 30.07.2026 in einem Schreiben über die Intention eines Jugendbeirats informiert und um Unterstützung gebeten. Ein weiterer Aufruf erfolgte am 07. und 14.08.26 in den OMN.

TOP 6

CDU-Antrag: Alternative Wegeführung des Radweges R6

AT-13/2025

Beschluss:

Der Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung beschließt, die im Haushaltsplan 2026 eingestellten und derzeit gesperrten Mittel für das Projekt „Planung u. Förderantrag bestehender Radweg R6 „An den Steinwiesen" unter der Investitionsnummer 12630155 in Höhe von 50.000 Euro für die Asphaltierung des Lückenschlusses freizugeben. Der jetzige Schotterweg wird asphaltiert. Hierbei handelt es sich nicht um einen grundhaften Ausbau, sondern lediglich um eine Deckenerneuerung (ca. 6 cm dicke Ausgleichsschicht Asphalt sowie eine 4 cm dicke Asphaltdeckschicht).

Die darüber hinaus notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von ca. 115.000 Euro werden über das Budget des Teilfinanzhaushalts Straßen zur Verfügung gestellt, da die unter der Investitionsnummer 12630167 (Elisabethenstr., Ausführung in Asphalt) eingestellten Mittel in Höhe von 180.000€ im Jahr 2026 nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet werden können (Umleitungsstrecke für innerörtliche Sanierung Bundesstraße).

Dr. Matthias Heil (CDU) nimmt zustimmend Stellung. Peter Scherer (FWG) spricht sich gegen den Beschluss aus. Theo Mielke (SPD) zeigt sich noch unentschlossen. Nach weiteren Apellen für die Annahme der Beschlussempfehlung des Ausschusses beantragt Theo Mielke (SPD) eine Sitzungsunterbrechung.

Die Sitzung wird von 20:57 Uhr bis 21.07 Uhr unterbrochen.

Nach Klärung einiger Sachfragen, kommt es zu folgendem Abstimmungsergebnis.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 17

Enthaltungen: 5

TOP 7

Antrag der SPD-Fraktion: Errichtung einer öffentlichen Hundewiese jeweils in Ober-Mörlen und Langenhain-Ziegenberg

AT-16/2025

Beschluss:

Der Ausschuss Soziales und Gesellschaft empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Da die vom Gemeindevorstand für mögliche Hundewiesen vorgeschlagenen Flächen ungeeignet sind und die vorgelegte Kosteneinschätzung unverhältnismäßig hoch ist, wird auf die Einrichtung von je einer Hundewiese in Ober-Mörlen und Langenhain-Ziegenberg z. Z. in dieser Form verzichtet.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

TOP 8

CDU-Antrag: Nachpflanzungen auf gemeindlichen Anlagen

AT-18/2025

Beschluss:

Der Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung beschließt den Gemeindevorstand zu beauftragen, für die Standorte mit gemeindlichen Anpflanzungen, die in der vorgelegten Liste mit mangelhaft gekennzeichnet sind, einen Bepflanzungsplan zu erstellen. Die Liste soll bedarfsgemäß erweitert werden. Die jeweiligen Kosten sind zu ermitteln und ein zeitlicher Vorschlag zur Realisierung ist vorzulegen (ggf. auch eine Priorisierung der Umsetzung) und für das Haushaltsjahr 2027 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

TOP 9

Lückenschluss des Gehwegs in der Ludwigstraße

AT-19/2025

Beschluss:

Der Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung beschließt den Gemeindevorstand zu beauftragen, den bereits vorhandenen Gehweg an der privaten Grundstücksgrenze in einer Breite von 1,50 m bis zur Usa-Brücke in einer befestigten Ausführung zu bauen.

Der beauftragte Fachplaner möge prüfen, ob auch Parkflächen ausgewiesen werden können. Das Planungsergebnis wird mit Kostenvergleich zur abschließenden Entscheidung in den BuV übergeben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

TOP 10

Sport- und Freizeitgelände in den Mühlwiesen

BV-29/2026

Hierzu erfolgt noch keine Beschlussempfehlung.

Der Antrag verbleibt zur weiteren Beratung in den Ausschüssen.

Beschluss:

Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung

TOP 11

4. Änderung der Entwässerungssatzung aufgrund Gebührenerhöhung

BV-30/2026

Die Behebung der durch die Kanalbefahrung festgestellten Schäden, hohe Investitionen in die Infrastruktur (aktuell Staurauraumkanal Im Kirchfeld), gestiegene Betriebskosten und ein vorhandenes Defizit aus den vergangenen Jahren führen dazu, dass eine Gebührenerhöhung gemäß der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation notwendig ist. Die aktuellen Entwässerungsgebühren (0,46 Euro pro m² / 2,40 Euro pro m³) gelten seit 01.01.2024.

Dr. Mathias Heil (CDU) beantragt den Verweis an den Haupt- und Finanzausschuss.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Verweis der 4. Änderung der Entwässerungssatzung und der vorliegenden Gebührenkalkulation in den Haupt- und Finanzausschuss zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

TOP 12

6. Änderung der Wasserversorgungssatzung aufgrund Gebührenerhöhung

BV-31/2026

Hohe Investitionen in die Infrastruktur der Wasserversorgung, gestiegene Betriebskosten und ein vorhandenes Defizit aus den vergangenen Jahren führen dazu, dass eine Gebührenerhöhung gemäß der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation notwendig ist.

Die aktuelle Wassergebühr (3,70 Euro Euro pro m³ netto, 3,96 Euro brutto bei 7 % Umsatzsteuer) gilt seit 01.01.2024

Marco Hosenseidl (CDU) beantragt den Verweis an den Haupt und Finanzausschuss.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Verweis er 6. Änderung der Wasserversorgungssatzung und der vorliegenden Gebührenkalkulation in den Haupt- und Finanzausschuss zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

TOP 13

Beratung des Kita-Bedarfsplans und weiteres Vorgehen zur Sicherstellung des Betreuungsangebots

BV-32/2026

Die Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans für die Gemeinde Ober-Mörlen wurde gemeinsam mit dem Wetteraukreis erarbeitet. Der Entwurf wurde am 17.06.2026 mit dem Wetteraukreis beraten. Nach Übermittlung der noch fehlenden Daten durch die Gemeindeverwaltung am 07.07.2026 hat der Wetteraukreis den endgültigen Bedarfsplan erstellt und der Gemeinde am 15.07.2026 übermittelt.

Der Gemeindevorstand hat den Bedarfsplan in seiner Sitzung am 22.07.2026 zur Kenntnis genommen. Die Ergebnisse wurden den Mitgliedern der Gemeindevertretung am 22.07.2026 per E-Mail zur Verfügung gestellt.

Mit dem vorliegenden Bedarfsplan liegt jetzt eine aktuelle und belastbare Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Kinderbetreuung in Ober-Mörlen vor.

Begründung

Die Gemeinde Ober-Mörlen steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung für ihre zukünftige Kinderbetreuung. In den vergangenen Jahren wurde mehrfach über den Neubau einer weiteren kommunalen Kindertagesstätte diskutiert. Mit dem nun vorliegenden Bedarfsplan besteht die Möglichkeit, diese Entscheidung auf Grundlage aktueller Prognosen und tatsächlicher Bedarfe zu treffen.

Ein Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte stellt eine Investition in Millionenhöhe dar und bindet die Gemeinde dauerhaft durch erhebliche Personal-, Betriebs- und Unterhaltungskosten.

Gleichzeitig würde eine neue Einrichtung die Betreuungslandschaft nachhaltig verändern. Sollte sich langfristig ein Überangebot an Betreuungsplätzen ergeben, wäre auch über die Aufgabe bestehender Einrichtungen nachzudenken.

Ebenso ist zu prüfen, ob der prognostizierte Bedarf durch alternative Betreuungsangebote wirtschaftlicher und flexibler gedeckt werden kann. Hierzu gehören insbesondere die Einrichtung eines Naturkindergartens, die Stärkung der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren sowie eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit mit benachbarten Kommunen, die freie Betreuungskapazitäten vorhalten.

Der Gemeindevorstand empfiehlt daher, die politischen Beratungen nicht auf die Frage einzelner Betreuungsformen zu beschränken, sondern zunächst eine Grundsatzentscheidung darüber vorzubereiten, ob Ober-Mörlen künftig den Weg eines weiteren kommunalen Kita-Neubaus gehen oder den zusätzlichen Betreuungsbedarf durch alternative Modelle decken möchte.

Im Rahmen der Ausschussberatungen sollen insbesondere folgende Handlungsoptionen bewertet werden:

Variante 1 - Neubau einer kommunalen Kindertagesstätte

Errichtung einer viergruppigen kommunalen Kindertagesstätte auf dem Grundstück im Baugebiet „Schießhütte". Sollte sich langfristig ein Überangebot an Betreuungsplätzen ergeben, ist perspektivisch die Aufgabe der bestehenden kommunalen Kindertagesstätte mit anschließender Vermarktung des Grundstücks zu prüfen.

Variante 2 - Ausbau alternativer Betreuungsangebote

Deckung des zusätzlichen Bedarfs durch einen Naturkindergarten in Verbindung mit dem bestehenden Angebot der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren. Die vorhandenen Einrichtungen bleiben unverändert bestehen.

Variante 3 - Interkommunale Zusammenarbeit

Abdeckung eines eventuell entstehenden zusätzlichen Betreuungsbedarfs durch die Nutzung freier Platzkapazitäten in Nachbarkommunen.

Ziel der Beratungen ist die Vorbereitung einer politischen Grundsatzentscheidung über die zukünftige Struktur der Kinderbetreuung in Ober-Mörlen unter Berücksichtigung der pädagogischen Qualität, der finanziellen Auswirkungen sowie der langfristigen demografischen Entwicklung.

Beschluss:

1.

Die Gemeindevertretung nimmt den Kindergartenbedarfsplan des Wetteraukreises zur Kenntnis.

2.

Der Kindergartenbedarfsplan wird zur eingehenden Beratung an den Ausschuss für Gesellschaft und Soziales sowie den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.

3.

Die Ausschüsse werden beauftragt, auf Grundlage des Bedarfsplans die Vor- und Nachteile der dargestellten Handlungsoptionen zu bewerten und der Gemeindevertretung eine Empfehlung für eine Grundsatzentscheidung über die zukünftige Ausrichtung der Kinderbetreuung in Ober-Mörlen vorzulegen. Hierbei ist insbesondere zu bewerten, ob der Neubau einer weiteren kommunalen Kindertagesstätte erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob der Betreuungsbedarf durch alternative Betreuungsmodelle gedeckt werden kann.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

TOP 14

Gemeindepfleger/in

BV-33/2026

Das erfolgreiche Projekt Gemeindepflegerin in Ober-Mörlen wird seit 2024 durch das Land Hessen (jährlich 25.000 €) und den Wetteraukreis (7.700 €) bezuschusst. Nach einer Mitteilung der Kreisverwaltung vom 30.06.26 wird das Förderprogramm „Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger“ um ein Jahr verlängert. Auch der Wetteraukreis wird die Förderung fortführen.

Der Gemeindevorstand beabsichtigt entsprechende Anträge für das Folgejahr 2027 zu stellen. Von Seiten des Landes ist eine generelle Fortführung der Förderung für das Projekt auch für die Folgejahre angekündigt. Die Fördersystematik soll aber überarbeitet werden. Nähere Fakten sind noch nicht bekannt.

Grundsätzlich also auch unabhängig der weiteren Förderung der Maßnahme spricht sich der Gemeindevorstand für die Beibehaltung der Stelle aus und empfiehlt, die Maßnahme auch in den folgenden Jahren weiterzuführen. Dies wird auch aus der positiven Erfahrung der letzten Jahre wie folgt begründet:

Die Einrichtung einer Stelle für die Gemeindepflege ist unabhängig von einer möglichen Landesförderung eine zukunftsweisende Investition in die kommunale Daseinsvorsorge.

Der demografische Wandel führt zu einer stetig wachsenden Zahl älterer Menschen mit komplexen gesundheitlichen und sozialen Unterstützungsbedarfen. Gleichzeitig nehmen die Herausforderungen in der ambulanten medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie die Belastung pflegender Angehöriger kontinuierlich zu. Um diesen Entwicklungen frühzeitig zu begegnen, bedarf es einer kommunalen Ansprechperson, die Hilfebedarfe rechtzeitig erkennt, Betroffene individuell berät und bestehende Unterstützungsangebote koordiniert.

Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger leisten einen wesentlichen Beitrag zur Prävention.

Sie unterstützen ältere Menschen dabei, möglichst lange selbstbestimmt in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu leben, fördern die soziale Teilhabe und vermitteln bedarfsgerecht an medizinische, pflegerische und soziale Angebote. Hierdurch können Versorgungslücken geschlossen, unnötige Krankenhausaufenthalte sowie ein frühzeitiger Eintritt von Pflegebedürftigkeit vermieden oder hinausgezögert werden.

Die Stelle ergänzt bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote, ohne diese zu ersetzen.

Vielmehr werden vorhandene Strukturen vernetzt, Doppelarbeit vermieden und eine koordinierte Versorgung der Bürgerinnen und Bürger gefördert. Insbesondere für ältere Menschen und ihre Angehörigen entsteht eine niedrigschwellige Anlaufstelle, die Orientierung bietet und den Zugang zu bestehenden Hilfesystemen erleichtert.

Auch wenn eine Landesförderung nicht oder nicht dauerhaft zur Verfügung steht, bleibt der Bedarf an einer kommunalen Gemeindepflege bestehen. Die mit der Stelle verbundenen präventiven und koordinierenden Aufgaben tragen langfristig dazu bei, Folgekosten durch vermeidbare Pflegebedürftigkeit, Krankenhausaufenthalte oder Versorgungslücken zu reduzieren. Gleichzeitig stärkt die Gemeinde ihre Attraktivität als lebenswerter Wohnort für ältere Menschen und übernimmt Verantwortung für eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur.

Aus Sicht des Gemeindevorstandes ist die Einrichtung der Stelle daher fachlich geboten und im Interesse einer nachhaltigen kommunalen Entwicklung sinnvoll.

Die halbe Stelle belastet den Gemeindehaushalt derzeit im Jahr mit etwa 35.000 € abzüglich der genannten Förderung von 32.700 €.

Da unsere Gemeindepflegerin aus Altersgründen und wegen Auslaufen des Vertrags zum Jahresende gekündigt hat, müsste die Stelle für das kommende Jahr neu ausgeschrieben werden.

Die Aussicht auf eine unbefristete Stelle könnte den geeigneten Bewerberkreis zudem deutlich erweitern.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt,

1.

Die Stelle für eine Gemeindepflegerin/einen Gemeindepfleger auch ohne feste Förderzusage mit einer halben A10-Stelle fest in den Stellenplan zu etablieren.

2.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt,

die Möglichkeiten der Förderung der Maßnahme durch das Land Hessen und den Wetteraukreis in 2027 und ggf. in den Folgejahren zu nutzen.

die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Einrichtung zu schaffen

Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

TOP 15

Antrag von CDU und SPD: Antrag zur Errichtung einer zweiten Gemeinde-Kindertagesstätte

AT-7/2023

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Antrag AT-7/2023 von CDU und SPD, sowie den dazugehörigen Änderungsantrag von Bürgermeisterin Paulenz abzulehnen, da ein konkurrierender Antrag (AT-9/2025) beschlossen ist.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

TOP 16

Prüfantrag der FWG-Fraktion zur Einführung einer intelligenten Straßenzustandserfassung (KI-basierte Schadenserkennung, Priorisierung und Behebung)

AT-10/2025

Der Gemeindevorstand hat die Möglichkeit einer KI-basierten Erfassung und Analyse der Straßenschäden durch kommunale Fahrzeuge geprüft und entsprechende anwendungsfreundliche Angebote mit vergleichbarem Resultat eingeholt.

Fa. Edgital GmbH, Essen

- Angebot vom 12.06.26 pro Jahr 4.465,00.€ (Netto)

Fa. Vialytics GmbH, Stuttgart

- Angebot vom 02.06.26 pro Jahr 8.114,00 € (Netto)

Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Anschaffung eines SMART Roads Basispakets für die Erfassung von Straßenschäden grundsätzlich hilfreich. Akute Schäden oder Schlaglöcher, die nach einer Frostperiode auftreten, werden in der Regel aber auch weiterhin beim Befahren der Straße bemerkt oder über den Schadensmelder der Verwaltung gemeldet. Diese Schäden werden in der Regel dann auch zeitnah behoben. Dabei wird eine Erneuerung einer Straße auch weiterhin in Absprache mit den Anwohnern entschieden.

Fazit: Eine feine Sache, aber für die Verwendung in der Größenordnung von OM letztlich nicht rentabel. Die Folgekosten (wie z. B. Personal) sind in den Angeboten nicht enthalten.

Die Mitteilung des Gemeindevorstandes wurde zur Kenntnis genommen. Es erfolgen keine weiteren Maßnahmen.

Beschluss:

Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung

TOP 17

Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde sowie die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung/Ausschüsse in Ober- Mörlen

AT-12/2025

Hierzu erfolgt noch keine Beschlussempfehlung.

Der Antrag verbleibt weiterhin zur abschließenden Beratung im Haupt- und Finanzausschuss.

Beschluss:

Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung

TOP 18

SPD-Antrag Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Parksituation

AT-17/2026

Die angespannte Parksituation in den Nebenstraßen, ortsfremder Ausweichverkehr abseits der B 275 sowie zu schnell fahrende Fahrzeuge auf der Hauptstraße sind zunehmende Probleme in Ober-Mörlen und Langenhain-Ziegenberg. Sie belasten die Bürgerinnen und Bürger durch Lärm und gefährden die Verkehrssicherheit. Durch die Erschließung des 3. Bauabschnitts in der Schießhütte muss mit noch deutlich mehr Fahrzeugen in der Gemeinde gerechnet werden. Die bisherigen Verkehrsschauen mit der Polizei waren hierbei in der Vergangenheit kaum hilfreich.

Konkrete Maßnahmen können folgende Punkte umfassen
  • Regelmäßige Befahrungen der Nebenstraßen mit Ordnungsamt und Feuerwehr, damit Rettungswege frei bleiben
  • Nachbesserung der Stellplatzsatzung, um die Ablösung von Kfz-Stellplätzen durch Fahrradstellplätze zu begrenzen
  • Kurzzeitparkplätze an Orten mit vielen ortsfremden Dauerparkern
  • Organisation von mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen
  • Zusätzliche Blumenkästen in Nebenstraßen zur Senkung der Durchfahrtsgeschwindigkeit
  • Schwerpunkttage zur Verkehrssicherung mit Ordnungsamt und Polizei
  • Bauliche Verbesserungen der Verkehrsführung, etwa an der Ecke Hauptstraße/Am Pfingstborn in Langenhain-Ziegenberg
  • Nachzeichnung und Überprüfung von Sperrmarkierungen (Beispiel Ecke Hauptstraße/Neuer Weg in Langhain-Ziegenberg)
  • Vermehrte Verkehrskontrollen auf Feldwegen (am Wochenende)
Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Verkehrssituation in Ober-Mörlen und Langenhain-Ziegenberg zu erstellen und der Gemeindevertretung vorzulegen. Notwendige Mittel sollen im kommenden Haushalt vorgesehen werden. Notwendige Satzungsänderungen sollen vom Gemeindevorstand vorbereitet und beantragt werden.

Beschluss:

Nach eingehender Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Verkehrssituation in Ober-Mörlen und Langenhain-Ziegenberg zu erstellen und der Gemeindevertretung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

TOP 19

Antrag der FWG-Fraktion zur Verleihung der Ehrenbezeichnung „Ehren-Ortsgerichtsschöffin“ an Frau Ilona Nadler

AT-18/2026

Als Form der Anerkennung sehen die HGO und die Hauptsatzung der Gemeinde Ober-Mörlen die Verleihung von Ehrenbezeichnungen für Personen vor, die insgesamt mindestens 20 Jahre ein Mandat oder Amt in der Gemeinde ausgeübt haben.

Frau Ilona Nadler war über einen Zeitraum von 30 Jahren als Schöffin des Ortsgerichts Ober-Mörlen und damit als Ehrenbeamtin tätig. Während dieser langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit hat sie das Ortsgericht mit großem Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und persönlichem Engagement unterstützt. Mit ihrer jahrzehntelangen Mitarbeit hat sie einen wertvollen Beitrag zur Wahrnehmung der Aufgaben des Ortsgerichts und damit zum Gemeinwohl der Gemeinde Ober-Mörlen geleistet.

Mit der Verleihung der Ehrenbezeichnung soll dieses außergewöhnliche und langjährige ehrenamtliche Engagement in angemessener Weise gewürdigt werden.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 28 Abs. 2 sowie § 51 Nr. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Ober-Mörlen, Frau Ilona Nadler aufgrund ihrer 30-jährigen Tätigkeit als Schöffin des Ortsgerichts Ober-Mörlen die Ehrenbezeichnung „Ehren-Ortsgerichtsschöffin“ zu verleihen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

TOP 20

B90/DIE GRÜNEN Anfrage zur Nutzung von Trinkwasser für private Pools

AF-11/2026

Der Klimawandel ist nicht mehr zu leugnen und lässt uns durch Hitze und langanhaltende Trockenheit die Folgen ganz konkret am eigenen Leib, in Gärten, Feldern und allgemein in der Natur erfahren. Die Trinkwasserampel steht auf „gelb“. Dort heißt es „Verzichten Sie möglichst auf das Befüllen privater Pools, Schwimmbecken und größerer Wasserspeicher.“

Deswegen bittet die Fraktion Bündnis´90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung folgender Fragen: 

  • Wie viele private Pools gibt es in Ober-Mörlen? 
  • Wieviel Trinkwasser wird pro Jahr in diese Pools eingespeist?

Bitte falls keine ausreichend genauen Angaben möglich sind, um eine Hochrechnung / Schätzung unter Angabe der zugrunde liegenden Annahmen.

Die Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen wird wie folgt beantwortet: Eine belastbare Zahl über die in Ober-Mörlen vorhandenen privaten Pools und den dafür jährlich eingesetzten Trinkwasserverbrauch liegt der Gemeinde nicht vor und kann auch nicht seriös ermittelt werden. Nach der Hessischen Bauordnung (HBO) sind Wasserbecken bis 100 m³ Rauminhalt und bis 2 m Tiefe baugenehmigungsfrei und gegenüber der Gemeinde nicht anzeigepflichtig. Dies gilt insbesondere auch für temporäre Aufstellpools. Eine vollständige Erfassung des Bestandes ist daher rechtlich und tatsächlich nicht möglich. Die Gemeinde weist die Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich darauf hin, PoolBefüllungen anzumelden.

Davon machen nach den Erfahrungen der Verwaltung regelmäßig etwa 15 Bürger Gebrauch - im Wesentlichen immer dieselben, die sich hier zuverlässig und rücksichtsvoll verhalten.

Andere Befüllungen werden teilweise gar nicht oder erst nachträglich gemeldet. Eine solche freiwillige Meldung kann daher keinesfalls als Grundlage für eine belastbare Hochrechnung dienen. Auch eine Auswertung von Luftbildern wäre nicht aussagekräftig, da insbesondere Aufstellpools je nach Zeitpunkt der Aufnahme nicht erkennbar sind und daraus weder Größe noch Befüllungsmenge abgeleitet werden können. Eine seriöse Hochrechnung des Trinkwasserverbrauchs für private Pools ist deshalb nicht möglich. Jede konkrete Zahl wäre letztlich eine spekulative Schätzung. Unabhängig davon nimmt der Gemeindevorstand die angespannte Situation der Trinkwasserversorgung ernst. Die Einstufung der Trinkwasserampel auf „Gelb“ und die Empfehlung, möglichst auf das Befüllen privater Pools zu verzichten, sind klare Signale. Hier ist vor allem Eigenverantwortung gefragt: Die Gemeinde kann appellieren und informieren - kontrollieren kann sie den privaten Wasserverbrauch aufgrund der geltenden Rechtslage nicht.

TOP 21

SPD-Anfrage zur Wasserversorgung

AF-12/2026

Laut aktuellen Berichten kürzt die OVAG, aufgrund des trockenen Wetters und dem anhaltend hohen Wasserverbrauch die Trinkwasserlieferung im Wetteraukreis. In absehbarer Zeit wird der 3. Bauabschnitt in der Schießhütte fertig gestellt und es wurde diesbezüglich ein neuer Tiefbrunnen gefordert.

Fragen:

1.

Sind wir von der OVAG-Kürzungsmaßnahme betroffen und informiert worden?

2.

Mit welchen Einschränkungen ist bei einer reduzierten Lieferung durch die OVAG zu rechnen?

3.

Wann wird der neue Tiefbrunnen an der Aitzenbach in Betrieb gehen?

4.

Wie beeinflusst die aktuelle Trockenheit die derzeitige Fördermenge in den gemeindeeigenen Brunnen?

Die Anfrage der SPD-Fraktion wird wie folgt beantwortet:

1.

Sind wir von der OVAG-Kürzungsmaßnahme betroffen und informiert worden? Ja. Von der angekündigten Reduzierung der Trinkwasserlieferung sind grundsätzlich alle Kommunen im Einzugsbereich der OVAG betroffen. Die OVAG hat die Kommunen erstmals am 26.06.2026 auf die erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs hingewiesen. Der Gemeindevorstand hat darauf umgehend reagiert, die Bevölkerung über die OMN informiert und die Trinkwasserampel auf Gelb gestellt. Mit einem weiteren Schreiben vom 28.07.2026 hat die OVAG die Kommunen über die konkret bevorstehende Kürzung der Liefermengen informiert.

2.

Mit welchen Einschränkungen ist bei einer reduzierten Lieferung durch die OVAG zu rechnen? Die reduzierte Lieferung bedeutet, dass die gemeindeeigenen Brunnen noch stärker als bisher in Anspruch genommen werden müssen. Gleichzeitig sind auch die Fördermengen unserer eigenen Anlagen aufgrund der anhaltenden Trockenheit zurückgegangen. Die Versorgungssicherheit kann daher nur gewährleistet werden, wenn der Trinkwasserverbrauch jetzt deutlich reduziert wird. Es ist deshalb zwingend erforderlich, auf jede nicht notwendige Verwendung von Trinkwasser zu verzichten.

Insbesondere muss auf die Garten- und Rasenbewässerung sowie auf das Befüllen von Pools vollständig verzichtet werden. Der Gemeindevorstand berät bereits darüber, die Trinkwasserampel auf Rot zu stellen und damit den Trinkwassernotstand auszurufen. Wir wollen zunächst noch einmal daraufsetzen, dass die eindringlichen Appelle an die Bevölkerung Wirkung zeigen. Sollte dies nicht ausreichen, müssen in Anlehnung an unsere „Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Ober-Mörlen über die Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung“ als nächster Schritt verbindliche Einschränkungen und entsprechende ordnungsrechtliche Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden. Die derzeitige Situation ist zu ernst, um den Trinkwasserverbrauch weiterhin wie gewohnt fortzusetzen.

3.

Wann wird der neue Tiefbrunnen am Aitzenbach in Betrieb gehen? Die Inbetriebnahme des neuen Tiefbrunnens hat sich aufgrund von Planungsschwierigkeiten in diesem Jahr verzögert. Nach derzeitiger Einschätzung ist eine Inbetriebnahme voraussichtlich im Jahr 2027 möglich. Der neue Tiefbrunnen ist ein wichtiger Baustein zur langfristigen Sicherung der gemeindlichen Wasserversorgung. Er kann allerdings die aktuelle Problematik nicht kurzfristig lösen.

4.

Wie beeinflusst die aktuelle Trockenheit die derzeitige Fördermenge in den gemeindeeigenen Brunnen? Die anhaltende Trockenheit wirkt sich unmittelbar auf die Fördermengen aus. Bei allen gemeindeeigenen Anlagen sind die Fördermengen zurückgegangen. Gleichzeitig befinden sich die Brunnen und Quellen bereits weitgehend an der technisch bzw. wasserwirtschaftlich möglichen maximalen Förderleistung. Es bestehen damit derzeit kaum zusätzliche Reserven auf Seiten der Eigenversorgung. Umso wichtiger ist es, dass die verfügbare Wassermenge nicht durch vermeidbaren Verbrauch zusätzlich belastet wird.

Der Gemeindevorstand appelliert daher nochmals eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger: Trinkwasser ist derzeit keine unbegrenzt verfügbare Ressource. Jeder eingesparte Liter hilft, die Versorgung unserer Gemeinde zu sichern.

TOP 22

SPD-Anfrage zum Stand des regionalen Flächennutzungsplans

AF-13/2026

Der regionale Flächennutzungsplan (RegFnp) ist die Grundlage für die Flächenentwicklung hessischer Kommunen. Derzeit wird ein neuer RegFnp erstellt, der Ende 2025 offengelegt wurde und zu der die Gemeinde Ober-Mörlen eine Stellungnahme abgegeben hatte. Die Bearbeitung der Stellungnahmen ist in diesem Jahr geplant. Die Stellungnahme der Gemeinde Ober-Mörlen beinhaltete die Entwicklung eines Gewerbegebiets an der B275 in Richtung der Autobahnauffahrt in südlicher Richtung. Daher ist der neue RegFnp relevant für die Umsetzung einer neuen Sport- und Kulturhalle, sowie die Möglichkeit zur Ansiedlung eines Nahversorgers am Ortseingang.

Liegt dem Gemeindevorstand bereits ein aktueller Stand zur damaligen Stellungnahme vor und wie sieht diese aus?

Wenn nein:

1.

Hat der Gemeindevorstand einen aktuellen Stand zur Bearbeitung der Stellungnahme angefragt?

2.

Ist die Gemeindeverwaltung in die RegFnp Werkstatt eingebunden?

3.

Wann ist mit einer Bearbeitung der Stellungnahme zu rechnen?

Die Anfrage der SPD-Fraktion wird wie folgt beantwortet: Die Bearbeitung der Stellungnahmen zum neuen Regionalen Flächennutzungsplan ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Die Auswertung und Abwägung der rund 5.000 eingegangenen Einzeleingaben erfolgt durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain bzw. das Regierungspräsidium Darmstadt. Nach aktuellem Kenntnisstand wird die Regionalversammlung Südhessen die eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung noch bis mindestens Ende 2026 beraten. Ein konkretes Ergebnis zur Stellungnahme der Gemeinde Ober-Mörlen liegt daher derzeit noch nicht vor. Die Gemeinde Ober-Mörlen hat ihre Interessen und Entwicklungsziele fristgerecht in das Verfahren eingebracht. Die Gemeindeverwaltung ist in die RegFNP-Werkstatt eingebunden und steht hierzu im regelmäßigen Informationsaustausch mit dem Regionalverband.

Wichtig ist dabei: Die Gemeinde hat ihre Hausaufgaben gemacht. Die weitere Bearbeitung und zeitliche Umsetzung des RegFNP liegt nun in der Verantwortung der zuständigen regionalen Gremien. Einen belastbaren Zeitpunkt für die abschließende Entscheidung über die gemeindliche Stellungnahme kann der Gemeindevorstand daher derzeit nicht nennen.

Sobald sich konkrete Ergebnisse ergeben, wird der Gemeindevorstand die gemeindlichen Gremien entsprechend informieren und die weiteren kommunalen Planungsschritte daran ausrichten.

TOP 23

Nachfrage der FWG-Fraktion zum Sachstand des Prüfantrags der FWG-Fraktion zur Bereitstellung und Nutzung einer Gemeinde-App

AF-14/2026

Die FWG-Fraktion stellte in der Sitzung der Gemeindevertretung am 06.05.2024 den Prüfantrag AT-1/2024 zur Bereitstellung und Nutzung einer Gemeinde-App. Seitdem wurde der Antrag mehrfach in den Ausschüssen beraten und für die Umsetzung des Vorhabens Mittel im Haushalt 2026 eingestellt.

Für die abschließende Beratung sollten vom Bürgermeister insbesondere weitere Informationen zur von der ekom21 angebotenen Lösung sowie zum Vergleich, Lösungen anderer Anbieter vorgelegt werden. Dazu ist im Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaft vom 02.02.2026 festgehalten:

„Bürgermeister Mario Sprengel wird zur nächsten Sitzung Referenzen und ggf. eine Beispiel-Website der Ekom zur Verfügung stellen.“

Diese angekündigten Informationen liegen dem Ausschuss bis heute nicht vor. Vor diesem Hintergrund bittet die FWG-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Wann und mit wem wurden die (im Beschlussvorschlag vorgesehenen) Gespräche mit der ekom21 geführt und wann werden dem Ausschuss SuG die konkreten Informationen zu den verfügbaren Lösungen, deren Funktionsumfang sowie den einmaligen und laufenden Kosten vorgelegt?
  • Wann werden dem Ausschuss SuG das/die Vergleichsangebot/e mindestens eines weiteren Anbieters vorgelegt?

Die Anfrage der FWG-Fraktion wird wie folgt beantwortet: Die bislang ausstehenden Informationen zur Gemeinde-App sind nicht auf eine Verzögerung durch die Verwaltung zurückzuführen. Dem Gemeindevorstand und der Verwaltung liegen derzeit keine belastbaren Informationen darüber vor, ob und in welchem Umfang die im Ausschuss angekündigten Gespräche des Bürgermeisters mit der ekom21 bereits geführt wurden.

Die Verwaltung kann die angekündigten Informationen und Vergleichsangebote erst auf Grundlage entsprechender Vorgaben bzw. Ergebnisse der Gespräche weiterbearbeiten.

Eine eigenständige Weiterführung der Angelegenheit durch die Verwaltung war insoweit bislang nicht veranlasst.

Der Gemeindevorstand bittet daher um Verständnis und noch um etwas Geduld. Nach der Rückkehr des Bürgermeisters in den aktiven Dienst wird die Angelegenheit umgehend aufgegriffen und die noch ausstehenden Informationen werden für die weitere Beratung im Ausschuss aufbereitet.

TOP 24

Anfrage der FWG-Fraktion zum Sachstand der Übernahme von Aufgaben des Gemeindemarketings

AF-15/2026

Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2025 brachte die FWG-Fraktion den Antrag ein, eine halbe Stelle für den Bereich Gemeindemarketing einzurichten. Nachdem der Bürgermeister erläutert hatte, dass eine neu eingestellte Mitarbeiterin bzw. ein neu eingestellter Mitarbeiter aus seiner Sicht, die von der FWG angedachten Aufgaben übernehmen könne und er dieser Ansatz zunächst erproben wolle, hat die FWG-Fraktion ihren Antrag zurückgezogen.

Vor diesem Hintergrund bittet die FWG-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Welche/r Mitarbeiter/in hat wann die Aufgabe des Gemeindemarketings übernommen?
  • Welche konkreten Maßnahmen und Projekte wurden seither umgesetzt oder angestoßen und welche Maßnahmen und Projekte sind in diesem und im kommenden Jahr angedacht?
  • Sieht der Gemeindevorstand weiterhin ausreichend personelle Kapazitäten, um die Bereiche Gemeindemarketing, Öffentlichkeitsarbeit und digitale Kommunikation im gewünschten Umfang wahrzunehmen?
Die Anfrage der FWG-Fraktion wird wie folgt beantwortet:

Zu 1. Welche/r Mitarbeiter/in hat wann die Aufgabe des Gemeindemarketings übernommen?

Eine eigenständige Stelle oder ein eigenständiger Aufgabenbereich „Gemeindemarketing“ wurde innerhalb der Gemeindeverwaltung nicht eingerichtet. Die entsprechenden Aufgaben werden - soweit sie anfallen - im Rahmen der bestehenden Organisationsstruktur und Zuständigkeiten wahrgenommen. Die Verwaltung verfügt über klare Zuständigkeiten und funktionierende Abläufe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten ihre jeweiligen Fachaufgaben, setzen Beschlüsse der gemeindlichen Gremien um und bringen selbstverständlich auch eigene fachliche Vorschläge und Anregungen zur Weiterentwicklung der Gemeinde ein. Die Steuerung, Priorisierung und Entscheidung darüber, welche dieser Anregungen zu konkreten Projekten und Maßnahmen weiterentwickelt werden, ist jedoch keine originäre Aufgabe der einzelnen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Hier liegt die Verantwortung bei der Verwaltungsleitung also beim Bürgermeister.

Zu 2. Welche konkreten Maßnahmen und Projekte wurden umgesetzt bzw. angestoßen? Die Frage lässt sich nicht sinnvoll über einen gesonderten Maßnahmenkatalog „Gemeindemarketing“ beantworten, da die Aufgaben in der täglichen Verwaltungsarbeit fachbereichsübergreifend anfallen. Die Verwaltung hat auch in den vergangenen Wochen trotz Abwesenheit des hauptamtlichen Bürgermeisters unter Beweis gestellt, dass sie in der Lage ist, zahlreiche Projekte und kurzfristig auftretende Herausforderungen zuverlässig zu bearbeiten. Beispielhaft sind zu nennen:

  • der Jahresabschluss des Haushalts 2025
  • die Organisation der innerörtlichen Verkehrsregelung und der notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen und Sperrungen der B 275
  • die laufende Umsetzung der Beschlüsse der Gemeindevertretung
  • die Begleitung und Weiterentwicklung laufender Bau-, Infrastruktur- und Betreuungsprojekte
  • die Reaktionen auf den Wassernotstand
  • die Fortsetzung und Weiterentwicklung der Gemeindepflege

Diese Beispiele zeigen: Die Verwaltung arbeitet zu. Sie bereitet vor, prüft, organisiert, koordiniert und setzt Beschlüsse um. Ob aus diesen Vorarbeiten tatsächlich sichtbare politische Projekte und Ergebnisse entstehen, hängt allerdings maßgeblich von der politischen Führung, der Prioritätensetzung und insbesondere von der Umsetzung durch den Bürgermeister als Leiter der Verwaltung und Dienstvorgesetztem der Beschäftigten ab.

Zu 3. Sieht der Gemeindevorstand ausreichend personelle Kapazitäten? Der Gemeindevorstand sieht derzeit keinen Anlass, für Gemeindemarketing eine zusätzliche halbe Stelle einzurichten. Die Frage muss aus Sicht des Gemeindevorstandes zunächst lauten: Welche konkreten zusätzlichen Aufgaben sollen durch diese halbe Stelle erledigt werden, die heute nicht bereits sachgerecht wahrgenommen werden? Die vorhandene Verwaltung verfügt über die erforderlichen personellen Strukturen, klare Zuständigkeiten und eingespielte Abläufe. Der Hauptamtsleiter koordiniert die Verwaltungsarbeit und stellt gemeinsam mit den Fachbereichen sicher, dass die Beschlüsse der gemeindlichen Gremien in die Umsetzung gebracht werden. Dabei ist eine klare Trennung der Verantwortlichkeiten wichtig:

  • Die Verwaltung erarbeitet fachliche Grundlagen, macht Vorschläge, organisiert und setzt Beschlüsse um.
  • Der Bürgermeister führt die Verwaltung, setzt Prioritäten, entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeit und trägt als Dienstvorgesetzter Verantwortung für die Umsetzung.
  • Die Gemeindevertretung setzt die politischen Ziele und beschließt die entsprechenden Maßnahmen und Haushaltsmittel.

Diese Aufgabenverteilung kann auch durch eine zusätzliche Personalstelle nicht außer Kraft gesetzt werden. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation. Die Vermittlung der Arbeit des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes sowie die Kommunikation nach außen sind in erster Linie eine Aufgabe der Verwaltungsleitung. Die Verwaltung kann und soll hierfür fachlich zuarbeiten.

Sie kann aber nicht die Verantwortung und die kommunikative Führungsrolle des Bürgermeisters übernehmen. Die Verwaltung leistet hierfür bereits heute die notwendige und gute Vorarbeit. Wo politische Entscheidungen getroffen und Projekte priorisiert sind, werden diese im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten bearbeitet und umgesetzt. Der Gemeindevorstand sieht daher keinen sachlichen Anlass, den Personalbestand um eine zusätzliche halbe Stelle für „Gemeindemarketing“ auszuweiten. Eine solche Stelle würde weder die bestehenden Verwaltungsabläufe verbessern noch die Führungs- und Umsetzungsverantwortung des Bürgermeisters ersetzen.

TOP 25

Anfrage der FWG-Fraktion zum Sachstand der Fortschreibung des Schulwegplans der Wintersteinschule

AF-16/2026

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 03.07.2025 wurde im Zusammenhang mit dem Antrag AT-5/2025 folgender Ergänzungsantrag einstimmig beschlossen: „Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zusammen mit der Schulleitung der Wintersteinschule darauf hinzuwirken, den Schulwegplan entsprechend den neuen Gegebenheiten im Neubaugebiet anzupassen.“

Vor diesem Hintergrund bittet die FWG-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Wann ist mit einer Aktualisierung und Veröffentlichung des angepassten Schulwegplans zu rechnen?

Die Anfrage der FWG-Fraktion wird wie folgt beantwortet: Der Gemeindevorstand hat die Fortschreibung des Schulwegplans weiterhin im Blick und misst einer sicheren Schulwegführung für die Schülerinnen und Schüler der Wintersteinschule eine hohe Bedeutung bei. Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 03.07.2025 wird umgesetzt.

Die zeitliche Verzögerung ist insbesondere auf personelle und zwischenzeitlich besonders dringliche Aufgaben innerhalb der Verwaltung zurückzuführen. Der für die Fortschreibung zuständige Mitarbeiter war über mehrere Wochen in Elternzeit. Nach seiner Rückkehr im Juli 2026 waren aufgrund der aktuellen Verkehrssituation zunächst andere Aufgaben mit unmittelbarer Bedeutung für die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des örtlichen Verkehrsnetzes zu bearbeiten. Hierzu zählen insbesondere die Verkehrsregelungen im Zusammenhang mit der B275-Baustelle sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs.

Der Gemeindevorstand hält es für richtig, bei der Priorisierung der Verwaltungsaufgaben zunächst dort anzusetzen, wo aufgrund der aktuellen Verkehrssituation unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. Dies ändert nichts daran, dass die Fortschreibung des Schulwegplans zeitnah erfolgen soll. Nach dem noch anstehenden Urlaub des zuständigen Mitarbeiters wird die Überarbeitung des Schulwegplans unmittelbar aufgenommen und mit der Schulleitung der Wintersteinschule abgestimmt. Im Anschluss soll der aktualisierte Plan zeitnah veröffentlicht werden. Unabhängig von der formalen Aktualisierung des Schulwegplans besteht bereits heute eine klare Empfehlung für den Schulweg: Die Bundesstraße sollte nach Möglichkeit gemieden werden. Mit dem parallel verlaufenden Weg „An der Schießhütte“ im Neubaugebiet steht eine geeignete und sichere Verbindung zur Wintersteinschule zur Verfügung.

Der Gemeindevorstand wird die Fortschreibung des Schulwegplans damit nicht nur formal abarbeiten, sondern die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten und die aktuellen Verkehrsverhältnisse berücksichtigen. Ziel ist ein Schulwegplan, der für Eltern und Schülerinnen und Schüler eine verlässliche und praxisgerechte Orientierung bietet.

TOP 26

Anfrage der FWG-Fraktion zum Sachstand des Beschlusses zur Beantragung eines zinsverbilligten Darlehens aus dem Hessischen Investitionsfonds (HIF) für Kita-Investitionen

AF-17/2026

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 09.03.2026 den Antrag zur Beantragung eines zinsverbilligten Darlehens aus dem Darlehens-Sonderprogramm des Hessischen Investitionsfonds (HIF) Abteilung C für das Projekt „Evangelische KiTa in der Schießhütte“ einstimmig beschlossen.

Der Beschluss sah vor, die Beantragungsmöglichkeiten zu prüfen, bei positivem Prüfergebnis den Antrag fristgerecht einzureichen sowie die Gemeindevertretung über den Stand des Verfahrens zu informieren.

Vor diesem Hintergrund bittet die FWG-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Wurde ein entsprechender Antrag fristgerecht eingereicht?
  • Falls ja: Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens und liegt bereits eine Entscheidung über den Antrag vor?
  • Falls kein Antrag eingereicht wurde: Aus welchen Gründen wurde von einer Antragstellung abgesehen?

Die Anfrage der FWG-Fraktion wird wie folgt beantwortet: Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.03.2026 wurde durch die Verwaltung zeitnah, fristgerecht und erfolgreich umgesetzt. Die Hauptverwaltung hat unmittelbar nach der Beschlussfassung die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Antragstellung geprüft und den Antrag auf Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens aus dem DarlehensSonderprogramm des Hessischen Investitionsfonds (HIF), Abteilung C, für das Projekt „Evangelische KiTa in der Schießhütte“ fristgerecht eingereicht. Das Ergebnis liegt inzwischen vor: Mit Schreiben vom 14.07.2026 hat die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Gemeinde über die Bewilligung des beantragten Darlehens sowie die noch erforderlichen Annahmemodalitäten informiert. Das Schreiben der WIBank hierzu, wurde bereits mit der Einladung verschickt.

Damit ist festzustellen: Der von der Gemeindevertretung gefasste Auftrag wurde nicht nur geprüft, sondern konsequent umgesetzt und erfolgreich zum Abschluss gebracht. Die Gemeinde nutzt damit die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einer zinsverbilligten Finanzierung.

Der Gemeindevorstand sieht dies zugleich als Beleg dafür, dass die Verwaltung auch bei zusätzlichen und kurzfristig zu bearbeitenden Aufgaben verlässlich, lösungsorientiert und fristgerecht handelt. Ein politischer Beschluss entfaltet seinen Wert letztlich nicht allein durch seine Verabschiedung, sondern durch seine anschließende Umsetzung. V3/2022 - 04.05.2022 Ein besonderer Dank gilt daher dem Mitarbeiter der Hauptverwaltung, der das Verfahren mit der gebotenen Sorgfalt, zugleich aber auch mit der notwendigen Geschwindigkeit bearbeitet und die fristgerechte Antragstellung sichergestellt hat. Kurz gesagt: Der Auftrag der Gemeindevertretung ist erfüllt - der Antrag wurde fristgerecht gestellt, das Darlehen wurde bewilligt und die Gemeinde kann die weiteren Schritte zur Umsetzung einleiten.

TOP 27

Anfrage der FWG-Fraktion zum KOMPASS-Programm

AF-18/2026

Im Rahmen des KOMPASS-Programms fand am 13.11.2024 die erste KOMPASS Sicherheitskonferenz in der Usatalhalle statt. Zum Abschluss dieser Veranstaltung appellierte Bürgermeister Mario Sprengel: „Liebe Bürgerinnen und Bürger, bitte nehmen Sie an unserer Umfrage teil, nutzen Sie die Gelegenheit, sich aktiv in dieses wichtige Thema einzubringen und leisten Sie damit einen Beitrag, um die Sicherheit in unserer Gemeinde zu verbessern.“

Dieser Aufforderung dürften zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter*innen von Vereinen, Institutionen, Verbänden und weiteren Akteuren des kommunalen Lebens in Ober-Mörlen gefolgt sein und haben sich an der Bürgerbefragung zum subjektiven Sicherheitsgefühl beteiligt. Ziel des Programms ist es, auf Grundlage der Ergebnisse gemeinsam mit der Polizei passgenaue Maßnahmen zur Kriminalprävention und Stärkung des Sicherheitsgefühls zu entwickeln.

Bis heute liegen seitens der Gemeindeverwaltung keine Ergebnisse der Umfrage vor. Vor diesem Hintergrund bittet die FWG-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Wann werden die Ergebnisse der Bürgerbefragung der Gemeindevertretung vorgestellt bzw. veröffentlicht?
  • Wurden auf Grundlage der Befragung bereits Maßnahmen entwickelt? Falls ja, welche?
  • Welche weiteren Schritte sind im Rahmen des KOMPASS-Programms vorgesehen?

Die Anfrage der FWG-Fraktion wird wie folgt beantwortet: Die Bürgerbefragung im Rahmen des KOMPASS-Programms hat mit rund 150 eingegangenen Fragebögen und Hinweisen eine erfreulich gute Beteiligung erfahren. Die Anregungen aus der Bürgerschaft werden derzeit in das vorgesehene Auswertungstool übertragen. Die Dateneingabe befindet sich in der Endphase. Dabei wird die Verwaltung auch intensiv durch die für Ober-Mörlen zuständige Polizeibeamtin vor Ort, Frau Schäfer, unterstützt. Die Frage, warum die Auswertung bislang noch nicht vorliegt, ist nachvollziehbar. Sie ist allerdings vor dem Hintergrund der tatsächlichen Arbeitsabläufe in der Verwaltung zu betrachten. Der für die Bearbeitung zuständige Mitarbeiter war über mehrere Wochen in Elternzeit. Nach seiner Rückkehr im Juli 2026 mussten aufgrund der besonderen Verkehrssituation zunächst Aufgaben bearbeitet werden, bei denen ein unmittelbarer Handlungsbedarf für die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Gemeinde bestand. Dazu gehörten insbesondere die Verkehrsregelungen im Zusammenhang mit der B275-Baustelle sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Der Gemeindevorstand hält diese Prioritätensetzung ausdrücklich für richtig. Sicherheit ist nicht nur Gegenstand einer Bürgerbefragung - sie muss im konkreten Alltag gewährleistet werden. Wenn eine Baustellensituation unmittelbare Auswirkungen auf den örtlichen Verkehr und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat, ist es selbstverständlich, dass diese Aufgaben zunächst bearbeitet werden. Die zeitliche Verzögerung bei der Auswertung bedeutet daher weder, dass das KOMPASS-Programm aus dem Blick geraten ist, noch dass die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nicht ernst genommen wird. Im Gegenteil: Die rund 150 eingegangenen Beiträge sollen sorgfältig und gemeinsam mit der Polizei ausgewertet werden. Der Gemeindevorstand setzt dabei auf ein belastbares Ergebnis und nicht auf eine lediglich formale Erledigung des Verfahrens.

Nach dem noch anstehenden Urlaub des zuständigen Mitarbeiters soll die Auswertung abgeschlossen werden. Nach derzeitiger Planung ist damit Anfang Oktober 2026 zu rechnen. Anschließend erfolgt die gemeinsame Abstimmung der Ergebnisse mit der Polizei und die Festlegung der weiteren Vorgehensweise. Darauf aufbauend werden die Vorbereitungen für die zweite KOMPASS-Sicherheitskonferenz getroffen. Zu dieser sollen erneut Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter relevanter Vereine, Institutionen und weiterer Akteure eingeladen werden. Auf dieser Sicherheitskonferenz sollen die Ergebnisse der Befragung vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden.

Gleichzeitig sollen konkrete Vorschläge und Maßnahmen zur Kriminalprävention und zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls beraten werden. Die Gemeindevertretung wird über die Ergebnisse und die weiteren Schritte entsprechend informiert. Nach Abschluss des vorgesehenen KOMPASS-Prozesses und der Umsetzung der daraus entwickelten Maßnahmen ist die Verleihung des KOMPASS-Siegels vorgesehen.

Der Gemeindevorstand bewertet den bisherigen Prozess daher nicht als Stillstand, sondern als laufendes Verfahren, bei dem die nächsten konkreten Schritte bereits feststehen. Die Verwaltung hat die Aufgabe, unterschiedliche dringliche Anforderungen gleichzeitig zu bewältigen und dabei nachvollziehbare Prioritäten zu setzen. Genau das ist im vorliegenden Fall geschehen.

TOP 28

Anfrage der FWG-Fraktion zum Sachstand des Projektes Azubicamps im Gewerbegebiet (AT-14/2025)

AF-19/2026

In der Gemeindevertretung am 09.03.2026 wurde vom Gemeindevorstand der CDU-Prüfantrag Errichtung eines Azubicamps im Gewerbegebiet (AT-14/2025) sinngemäß so beantwortet:

Anwendung des sogenannten „Bau-Turbos“ (§246e BauGB) könne in der vorliegenden Sache dienlich sein und eine eventuelle Möglichkeit zur Umsetzbarkeit im Gewerbegebiet darstellen, ohne den rechtskräftigen Bebauungsplan in seinen Festsetzungen der Nutzung hierbei im Verfahren ändern zu müssen. Bei Anwendung des neuen §31 (3) BauGB

  • habe die Gemeinde die Möglichkeit, bedingende Auflagen zu bestimmen (z. B. Zustimmung zur Erteilung einer Baugenehmigung über einen nur befristeten, festzulegenden Zeitraum (beispielsweise für 3 oder 6 Jahre für ein oder zwei Ausbildungsperioden).
  • sei von Seiten der Gemeinde die Umweltverträglichkeitsprüfung (auch bzw. insbesondere auf Lärmimmission) und auch eine Prüfung auf erhebliche Nachbarschaftsbelastungen* in deren eigenem Verantwortungsbereich und eigenständig zu prüfen!

Vor diesem Hintergrund bittet die FWG-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Wurde zwischenzeitlich seitens der Firma Zwermann ein Bauantrag für das Projekt eingereicht und die Gemeinde beteiligt?
  • Welcher Aufwand und welche Kosten wären mit der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Prüfung auf erhebliche Nachbarschaftsbelastungen verbunden?
  • Wurden zwischenzeitlich weitere Gespräche mit der Firma Zwermann geführt? Wenn Ja, mit welchem Ergebnis?
Die Anfrage der FWG-Fraktion wird wie folgt beantwortet:
1. Bauantrag/Bauvoranfrage

Seitens der Firma Zwermann wurde bislang weder ein Bauantrag nach § 69 HBO noch eine Bauvoranfrage nach § 76 HBO zur Errichtung eines „Azubi-Camps“ eingereicht. Die Gemeinde war daher bislang nicht an einem entsprechenden bauaufsichtlichen Verfahren beteiligt.

2. Kosten einer Lärmimmissionsprüfung

Die Kosten einer gegebenenfalls erforderlichen Lärmimmissionsprüfung hängen vom konkreten Prüfungsumfang und insbesondere von der Anzahl der zu betrachtenden Emissionsquellen ab. Nach einer überschlägigen Einschätzung auf Grundlage vergleichbarer Prüfungen ist mit Kosten in einer Größenordnung von etwa 3.000 bis 5.000 Euro zu rechnen.

3. Weitere Gespräche mit der Firma Zwermann

Seit der Vorstellung des Ergebnisses des Prüfauftrags in der Gemeindevertretung haben keine weiteren Gespräche mit der Firma Zwermann zu diesem Projekt stattgefunden.

Seitens des Antragstellers wurde die Gemeindeverwaltung zwischenzeitlich ebenfalls nicht erneut angesprochen. Der Gemeindevorstand sieht daher derzeit keinen weiteren konkreten Handlungsbedarf. Sollte von Seiten des Antragstellers ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage eingereicht bzw. das Projekt weiterverfolgt werden, wäre das weitere Vorgehen auf dieser Grundlage zu prüfen.

TOP 29

Anfrage der FWG-Fraktion zum Sachstand der Aktualisierung der Konzeption der Kindertagesstätte Sternschnuppe

AF-20/2026

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.04.2026 beantwortete der Bürgermeister eine Anfrage zur Aktualisierung der Konzeption der Kindertagesstätte Sternschnuppe. Dabei wurde ausgeführt, dass die Anhörung des Elternbeirats bereits erfolgt sei, Änderungswünsche eingearbeitet wurden und die Konzeption dem Wetteraukreis sowie dem Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales zur Kenntnis übermittelt wurden. Die weitere Vorgehensweise sei: „Durchsprache und Abstimmung im Gemeindevorstand und anschließende Durchsprache und Abstimmung in der Gemeindevertretung.“

Vor diesem Hintergrund bittet die FWG-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Wie lauten die Rückmeldungen des Wetteraukreises und des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales zur vorgelegten Konzeption?
  • Mit welchem Ergebnis wurde die Konzeption im Gemeindevorstand beraten?
  • Wann ist vorgesehen, die aktualisierte Konzeption der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen?
Die Anfrage der FWG-Fraktion wird wie folgt beantwortet:

Die Aktualisierung der Konzeption der Kindertagesstätte Sternschnuppe wurde bereits Anfang 2026 intensiv bearbeitet.

Der zeitliche Ablauf stellt sich wie folgt dar:
  • 29.01.2026: Erster Entwurf der aktualisierten Konzeption an den Bürgermeister zur Abstimmung vor der Beteiligung des Elternbeirats.
  • 09.02.2026: Abstimmung der textlichen Inhalte zwischen Kita-Leitung und Bürgermeister zur anschließenden Vorlage an den Elternbeirat.
  • 23.02. und 26.02.2026: Elternbeirat und einzelne Eltern erhielten Gelegenheit zur Einsichtnahme.
  • 09.03.2026: Stellungnahme des Elternbeirats.
  • 10.04.2026: Überarbeiteter Entwurf wurde von der Kita-Leitung per E-Mail an den Bürgermeister weitergeleitet.

Damit ist festzuhalten, dass die Kita-Leitung den Prozess frühzeitig angestoßen, die Beteiligung des Elternbeirats durchgeführt und die eingegangenen Anregungen in den Entwurf eingearbeitet hat. Entgegen der in der Anfrage zugrunde gelegten Annahme wurde die aktualisierte Konzeption dem Gemeindevorstand bislang weder zur Kenntnis gegeben, noch dort beraten oder diskutiert. Gleiches gilt für die Rückmeldungen des Wetteraukreises und des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Diese sind unmittelbar an den Bürgermeister gerichtet und liegen dem Gemeindevorstand ebenfalls nicht vor.

Der Gemeindevorstand kann eine Angelegenheit naturgemäß erst beraten und eine abgestimmte weitere Vorgehensweise beschließen, wenn ihm die entsprechenden Unterlagen und Informationen tatsächlich vorliegen. Eine Beratung im Gemeindevorstand hat daher bislang nicht stattgefunden. Die lange Verzögerung ist aber letztlich auf die länger andauernde Erkrankung des Bürgermeisters zurückzuführen.

Sobald die vollständigen Unterlagen vorliegen und der Bürgermeister seinen Dienst wieder aufgenommen hat, wird der Gemeindevorstand die Konzeption beraten und das weitere Verfahren zur Vorlage an die Gemeindevertretung einleiten. Eine belastbare Aussage zu einem konkreten Beratungstermin ist zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht möglich.

TOP 30

Aktuelle Anfragen

Peter Scherer (FWG) fragt nach, ob es die Möglichkeit gibt, den Poller an der Usagasse zu entfernen.

1. Beigeordneter Gottlieb Burk informiert, dass die Brücke baufällig ist und mit dem Poller vermieden werden muss, das LKW´s die Brücke befahren.

Vorsitzender der Gemeindevertretung Janis Heger schließt die Sitzung der Gemeindevertretung um 22:30 Uhr und bedankt sich bei den Mitgliedern für ihre Teilnahme.

Ende der Sitzung: 22:30 Uhr

Janis Heger Viktoria Foglia
Vorsitzender der Gemeindevertretung Schriftführerin