Freilebende Ratten können verschiedene Krankheitserreger übertragen.
Lebensmittel- oder Tiernahrungsreste, die fälschlicherweise auf dem Komposthaufen entsorgt werden, locken Ratten an. Außerdem sind wild wuchernde Hecken bei Ratten sehr beliebt, und werden von diesen gerne als Schutzräume angenommen. In einem solchen Fall ist ein Rückschnitt der betreffenden Hecken besonders anzuraten.
Wir weisen daher darauf hin, keine Lebensmittel- oder Tiernahrungsreste zu kompostieren, Futter auszulegen oder im Freien gelbe Säcke so zu lagern, dass diese für Ratten erreichbar sind.
Eigentümer von bebauten und unbebauten sowie landwirtschaftlich
oder gärtnerisch genutzten Grundstücken innerhalb geschlossener
Ortschaften sind verpflichtet, wenn Sie den Befall mit tierischen Schädlingen wie Ratten feststellen unverzüglich der Gemeinde Anzeige zu erstatten und eine Bekämpfung der Schädlinge nach der Verordnung über die Bekämpfung tierischer Schädlinge (Schädlingsbekämpfungsverordnung vom 18.05.1971) in der derzeit gültigen Fassung durchzuführen.
Ist ein Befall festgestellt, so ist eine einmalige Bekämpfung nicht ausreichend.
Es muss vielmehr eine stetige Bekämpfung durchgeführt werden.
Bitte unterstützen Sie im eigenen Interesse durch Beachtung der vorgenannten Maßnahmen das stetige Bemühen der Gemeinde, Ratten zu bekämpfen.