Das Revisionsamt des Wetteraukreises hat mit Schreiben vom 30.06.2025 den Schlussbericht zur Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Ober-Mörlen für das Jahr 2023 vorgelegt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ober-Mörlen hat in ihrer Sitzung am 25.08.2025 zu dem geprüften Jahresabschluss und der Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) folgenden Beschluss gefasst:
Die Gemeindevertretung beschließt den von der Revision des Wetteraukreises geprüften Jahresabschluss 2023 und erteilt gleichzeitig dem Gemeindevorstand Entlastung für dieses Haushaltsjahr.
Der Beschluss über den Jahresabschluss 2023 wird hiermit gemäß § 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekannt gemacht. Er steht über die gemeindliche Homepage zur Verfügung.