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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 36/2026
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Bündnis 90 / Grüne - Trinkwasserknappheit ist nicht eine Angelegenheit von wenigen Sommerwochen

Der ausbleibende Regen in diesem Sommer machte die Sorge um unsere Trinkwasserversorgung evident. Es wurde gespart. Vermutlich werden schon bald die alten Gewohnheiten wieder greifen. Die Regenfälle der letzten Wochen bedeuten aber nicht, dass die Grundwasserspeicher wieder aufgefüllt sind und die gewohnten Mengen uneingeschränkt gefördert werden können. Mit der „gelben Ampel“ machen Gemeinde und Wasserversorger auf die angespannte Lage aufmerksam. Die Einsparung von Trinkwasser ist jedoch aus unserer Sicht keine Angelegenheit von wenigen Wochen im Jahr. Es ist ein langfristiges Umdenken erforderlich, das auf vielfältige Weise umgesetzt werden kann. Die Gemeinde hat mit der Verpflichtung zum Zisternenbau in Neubaugebieten einen wichtigen Baustein gelegt. Wasser kann gespeichert und zur Gartenbewässerung in regenarmen Zeiten genutzt werden. Das sehen wir als die ressourcenschonende Variante im Vergleich zu den privaten Brunnen, deren Entnahmen nicht unabhängig von den unterirdisch verbundenen Grundwasserleitern zu betrachten sind. Darüber hinaus sehen wir die Möglichkeit, das Wasser der Zisternen z. B. zur Toilettenspülung zu nutzen, die noch wenig verbreitet ist. Verständlicherweise kommt sie nur bei Neubauten zum Tragen, weil ein zweites Leitungssystem erforderlich ist.

Enttäuscht sind wir von der Auskunft des Gemeindevorstandes bezüglich unserer Anfrage zu den privaten Swimmingpools. Zahl und Füllmengen dieser Einrichtungen sind der Gemeinde nicht bekannt. Die Anlagen sind laut Hessischer Bauordnung genehmigungsfrei. D.h. die Gemeinde hat keine Kenntnis über deren Zahl und Volumen, noch weniger von deren Wasserverbrauch, denn nicht alle Pools müssen jährlich neu befüllt werden. Hinsichtlich der Trinkwasserbewirtschaftung sehen wir hier Handlungsbedarf des Landesgesetzgebers, um den Wasserversorgern verlässliche Bedarfsprognosen zu ermöglichen.

Die Gemeindevertretung diskutiert aufgrund einer aktuellen Kalkulation eine Änderung der Wassergebührensatzung derzeit im Haupt- und Finanzausschuss. Die Wassergebühren werden sich voraussichtlich um 30 ct/m³ erhöhen. Der durchschnittliche Wasserverbrauch pro Person und Tag liegt bei 130 l; das sind pro Jahr 45.000 l (45 m³). Wir haben einmal darüber nachgedacht, wie effektives Wassersparen auch im Geldbeutel der Einwohner sichtbar werden könnte. Wie wäre es, wenn eine großzügig bemessene Grundmenge zu einem „Normalpreis“ berechnet würde und „Übermengen“ mit einem Zuschlag? Gerne würden wir Ihre Meinung dazu erfahren.

Beste Grüße

Ihre Fraktion B90/Die Grünen
www.gruene-ober-moerlen.de