Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 in der derzeit gültigen Fassung wird in Abstimmung mit der Polizei folgende verkehrsregelnde Anordnung getroffen:
Die Fritz-Bell-Straße wird am 21.09.2022 in der Zeit von ca. 05:30 Uhr - 11:00 Uhr in Höhe der Haus-Nr. 9 voll gesperrt.
Der Anliegerverkehr ist von beiden Seiten bis zur Baustelle frei.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.
Es wird um Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.
Ober-Mörlen, 13.09.2022