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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 38/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

Vollsperrung der Taunusstraße in Ober-Mörlen

Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 in der derzeit gültigen Fassung wird in Abstimmung mit der Polizei folgende verkehrsregelnde Anordnung getroffen:

Die Taunusstraße wird wegen der Aufstellung eines Krans in Höhe der Haus-Nr. 23 vom 26.09. - 29.09.2022 (jeweils in der Zeit von 06 - 18 Uhr)

voll gesperrt:

Der Anliegerverkehr ist von beiden Seiten bis zur Baustelle frei.

Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.

Es wird um Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.

Ober-Mörlen, 20.09.2022

Die Bürgermeisterin
als örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-