Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 in der derzeit gültigen Fassung wird in Abstimmung mit der Polizei folgende verkehrsregelnde Anordnung getroffen:
Die Taunusstraße wird wegen der Aufstellung eines Krans in Höhe der Haus-Nr. 23 vom 26.09. - 29.09.2022 (jeweils in der Zeit von 06 - 18 Uhr)
voll gesperrt:
Der Anliegerverkehr ist von beiden Seiten bis zur Baustelle frei.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.
Es wird um Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.
Ober-Mörlen, 20.09.2022