Das Revisionsamt des Wetteraukreises hat mit Schreiben vom 21.06.2022 den Schlussbericht zur Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Ober-Mörlen für das Jahr 2020 vorgelegt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ober-Mörlen hat in ihrer Sitzung am 15.09.2022 zu dem geprüften Jahresabschluss und der Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) folgenden Beschluss gefasst:
Die Gemeindevertretung beschließt den von der Revision des Wetteraukreises geprüften Jahresabschluss 2020 und erteilt gleichzeitig dem Gemeindevorstand Entlastung für dieses Haushaltsjahr.
Der Beschluss über den Jahresabschluss 2020 wird hiermit gemäß § 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 04.10.2022 bis einschließlich 12.10.2022 während der Dienststunden
| Montag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Mittwoch | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Freitag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
im Rathaus Ober-Mörlen, Frankfurter Str. 31, Bürgerbüro öffentlich aus.