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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 39/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Behinderung von Fußgängern, Rollstuhlfahrern und Menschen mit Kinderwagen durch überhängendes Astwerk



Heckenschnitte ab dem 01. Oktober wieder uneingeschränkt möglich

In den vergangenen Wochen wurde vermehrt festgestellt, dass Bäume, Hecken und Sträucher über die Grundstücksgrenzen hinaus in den öffentlichen Verkehrsraum (Straße / Gehweg) hineinragen.

Hierdurch werden Fußgänger, Rollstuhlfahrer sowie Menschen mit Kinderwagen behindert und teilweise gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen.

Um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, sind Grundstückseigentümer verpflichtet, den Bewuchs an den Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen regelmäßig zu pflegen und zurückzuschneiden.

Wir bitten Sie daher, überhängendes Astwerk umgehend bis zur Grundstücksgrenze zu entfernen.

Mit Blick auf die bevorstehende Winterzeit möchten wir zudem darauf hinweisen, dass überhängende Äste und Sträucher nicht nur für Passanten ein Hindernis darstellen, sondern auch den Einsatz von Räum- und Streufahrzeugen erheblich erschweren oder sogar unmöglich machen können.

Eine rechtzeitige Pflege und Freihaltung der Straßen- und Gehwegbereiche ist daher auch für einen sicheren Winterdienst unerlässlich.

Bitte beachten Sie: Das Nichtbefolgen dieser Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Ober-Mörlen