Wenn Sie anlässlich des Ober-Mörlener Fastnachtsumzuges Essen und/oder Getränke verkaufen möchten, müssen Sie dies entsprechend § 6 des Hessischen Gaststättengesetzes bei der Gemeinde anzeigen.
Die schriftliche Anzeige ist spätestens bis zum 02.02.2024 bei der Gemeinde Ober-Mörlen, Ordnungsamt, Frankfurter Str. 31, Zimmer 2, Tel.: 06002/502-21, Fax.: 06002/502-32, E-Mail: rene.salzmann@ober-moerlen.de zu stellen.