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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 4/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Verkaufsstände am Fastnachtssonntag, den 11.02.2024

Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Wenn Sie anlässlich des Ober-Mörlener Fastnachtsumzuges Essen und/oder Getränke verkaufen möchten, müssen Sie dies entsprechend § 6 des Hessischen Gaststättengesetzes bei der Gemeinde anzeigen.

Die schriftliche Anzeige ist spätestens bis zum 02.02.2024 bei der Gemeinde Ober-Mörlen, Ordnungsamt, Frankfurter Str. 31, Zimmer 2, Tel.: 06002/502-21, Fax.: 06002/502-32, E-Mail: rene.salzmann@ober-moerlen.de zu stellen.

Der Gemeindevorstand