Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes, gebe ich hiermit öffentlich bekannt, dass das seitherigen Mitglieder der Gemeindevertretung
durch seine Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Ober-Mörlen sein Mandat niedergelegt hat.
Die nächste noch nicht berufene Bewerberin auf dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Frau Sandra Röseler, hat auf die Annahme des Mandates verzichtet.
Als Nachrücker wird
als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen auf dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) benannt.
Ich weise darauf hin, dass hiergegen von jeder/jedem Wahlberechtigten binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erhoben werden kann.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter,
Frankfurter Str. 31, 61239 Ober-Mörlen einzulegen.
Ober-Mörlen, 11.10.2024