am Freitag, 27.09.2024,
19:00 Uhr, Usatalhalle
Zu der für heute einberufenen Sitzung sind erschienen:
Paulenz, Kristina
Burk, Gottlieb
Freundl, Josef
Matthesius, Volker
Scholl, Matthias
Hosenseidl, Marco
Antony, Tobias
Dreier, Frank
Hadelko, Jessica — (TOP 13) 19:30 - 21:00 Uhr
Heil, Johannes
Dr. Heil, Matthias
König, Jürgen
Noll-Frodl, Iris
Ritzel, Marco
von Schäffer-Bernstein, Gerd-Christian
Sprengel, Mario
Akdeniz, Bülent
Feuerstein, Lucia
Glockengießer, Achim
Reimertshofer, Joachim
Scherer, Carolin
Weil, Egon
Schneider, Jürgen
Häuser, Herbert
Ilge, Kai
Roth, Catinca — (TOP 14) 20:00 - 21:00 Uhr
Schraub, Stefan
Barth, Thorsten
Frey, Anja-Kristina
Spieler, Klaus
Christiane Deubler
Kölsch, Nicolas — abwesend
Reimann-Luckas, Brunhilde — abwesend
Roth, Marco — abwesend
Schaller, Sebastian — abwesend
Wölfl, Laura — abwesend
Mielke, Theo — abwesend
VMdG Mario Sprengel eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung zur 31. Sitzung mit Datum vom 18.09.2024 form- und fristgerecht erfolgt ist.
Mit 28 Mitgliedern der Gemeindevertretung ist die Beschlussfähigkeit gegeben.
Abstimmung über vorliegende Tagesordnung:
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig dafür |
| TOP 1 | Genehmigung der Niederschrift der 30. Sitzung der Gemeindevertretung |
Hierzu erfolgen keine Änderungen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Niederschrift der 30. Sitzung der Gemeindevertretung zu.
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig dafür |
| TOP 2 | Berichte aus den Ausschüssen |
Johannes Heil (CDU) berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Bau, Verkehr und Umwelt vom 12.09.2024.
| TOP 3 | Bericht des Ortsbeirates |
Es fand keine Sitzung des Ortsbeirates statt.
| TOP 4 | Mitteilungen des Gemeindevorstandes |
| 1. | Neuerrichtung eines REWE-Marktes und Bau einer Sport- und Kulturhalle |
Die dem Gemeindevorstand vorliegende Stellungnahme einer Rechtsanwaltskanzlei zur Frage, ob die Gemeinde Ober-Mörlen verpflichtet ist, vor dem Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Usinger Str. 79 (Lekkerkerkplatz) an die REWE Group ein förmliches Ausschreibungsverfahren durchzuführen, kommt zu dem Ergebnis, dass die Gemeinde berechtigt ist, das Grundstück ohne Ausschreibung an die REWE Group zu verkaufen.
Die REWE Group überlässt der Bürgermeisterin ein indikatives Kaufpreisangebot über eine Fläche von 6.705 m². Für die Teilfläche ist sie bereit, einen Kaufpreis von 1.500.000,00 Euro zu zahlen.
Die Abrisskosten der Usatalhalle werden vom Käufer getragen. Die Bauzeit für einen REWE-Markt beträgt rund 15 Monate. Die Teilfläche muss bis spätestens 30.06.2027 übergeben sein.
Frau Paulenz teilt zum Bau einer neuen Sport- u. Kulturhalle mit, dass für das gemeindliche Vorhaben eine Direktvergabe an eine Firma z. b. REWE Group nicht möglich ist. Notwendig ist bei einem Neubau ein Vergabeprozess.
| 2. | Nutzbarmachung der Bunkeranlage zum Einbau einer neuen Heizungsanlage für das Dorfgemeinschaftshaus (DGH) und die Freiwillige Feuerwehr (FFW) sowie Einbau von fehlenden Duschen für die FFW in Langenhain-Ziegenberg, Sanierungsarbeiten im Kellergeschoss des DGH in Langenhain-Ziegenberg |
| hier: Vergabe von Bauleistungen nach Angebotseinholung im Rahmen einer freihändigen Vergabe gemäß Hessischem Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) |
Der Gemeindevorstand beschließt zur Umsetzung der Nutzbarmachung der Bunkeranlage zum Einbau einer neuen Heizungsanlage für das DGH und die FFW und den Einbau von fehlenden Duschen für die FFW sowie die Sanierungsarbeiten im Kellergeschoss des DGH in Langenhain-Ziegenberg nach durchgeführter freihändiger Vergabe gemäß HVTG die Vergabe von folgenden, zur Umsetzung der Maßnahme entsprechend notwendigen Bauleistungen:
Rohbauarbeiten
W. Tripp GmbH aus Karben 115.852,45 Euro
Tischler-/Fensterbauarbeiten
A.B.T. GmbH aus Ober-Mörlen 16.506,72 Euro
Putz-/Maler-/Trockenbauarbeiten
Dieter Althainz GmbH & Co. KG aus Rosbach v.d.H. 23.163,59 Euro
Fliesenarbeiten
Roland Michel aus Ortenberg 14.041,05 Euro
Finanzielle Mittel hierzu sind im Haushaltsplan der Gemeinde Ober-Mörlen enthalten.
Die Maßnahmen werden zum größten Teil aus den noch zur Verfügung stehenden Mitteln der HESSENKASSE finanziert.
| 3. | Errichtung des Vertikalfilterbrunnens "An der Aitzenbach" Gemeinde Ober-Mörlen |
| hier: Auftragsvergabe Brunnenbohrung und Brunnenausbau |
Der Gemeindevorstand beauftragt die Ochs Bohrgesellschaft mbH mit der Brunnenbohrung und dem Brunnenausbau des Vertikalfilterbrunnens "An der Aitzenbach" Gemeinde Ober-Mörlen zum Preis von netto 294.056,22 €. Ausreichende Haushaltsmittel stehen im Finanzhaushalt der Wasserversorgung zur Verfügung.
| TOP 5 | Durchführung einer Abrundungssatzung gemäß §34 (4) Nr. 3 BauGB | BV-14/2024 |
| für den Ortsrandbereich „Hinter dem Schafhof/Ostheimer Weg/Mörler Weg“ in Langenhain-Ziegenberg, |
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| Veranlassung auf Antrag der Eigentümer des Grundstücks in der Gemarkung Langenhain-Ziegenberg, Flur 4, Flurstück 145/2, Hinter dem Schafhof 1 |
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Die Gemeindevertretung stimmt dem Beschlussvorschlag des Ausschusses für Bau, Verkehr und Umwelt zu.
Beschluss:
Der BUV empfiehlt der Gemeindevertretung, die Abrundungssatzung für den Ortsrandbereich Hinter dem Schafhof Flur 4, Flurstück 145/2, Hinter dem Schafhof 1 zu beschließen, dies gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB, um hier die bestehende Bebauung in den vorhandenen, im Zusammenhang bebauten Ortsbereich nach §34 BauGB mit einzubeziehen und geplante Bauaktivitäten innerhalb des Geltungsbereichs auf Grundlage des §34 BauGB zu ermöglichen und zu ordnen. Alle übrigen Grundstücke werden aus dem Satzungstext entfernt und werden nicht Teil der Satzung.
Die Kosten des Verfahrens übernehmen die Antragsteller, die Eigentümer des Grundstücks in der Gemarkung Langenhain-Ziegenberg, Flur 4, Flurstück 145/2, Hinter dem Schafhof 1.
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig dafür |
| TOP 6 | Bauleitplanung der Gemeinde Ober-Mörlen | BV-22/2024 |
| Bebauungsplan Nr. 14a „Schießhütte II“ 3. Bauabschnitt, Ober-Mörlen |
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| Beschluss über den Entwurf sowie die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung). |
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| Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB). |
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Die Gemeindevertretung beschließt nachträglich den Verweis in den Ausschuss Bau, Verkehr und Umwelt.
Beschluss:
Der TOP verbleibt im Ausschuss.
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig dafür |
| TOP 7 | Interkommunale Zusammenarbeit im Wetteraukreis; | BV-23/2024 |
| hier: Einrichtung einer interkommunalen |
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| Informationssicherheitsstelle im Wetteraukreis |
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Joachim Reimertshofer (SPD) und Dr. Matthias Heil (CDU) nehmen Stellung zu dem Antrag und erklären jeweils für ihre Fraktion die Zustimmung.
Stefan Schraub (FWG) beantragt den Verweis in den Haupt- und Finanzausschuss. Dies wird abgelehnt.
| Abstimmungsergebnis: | 4 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
| Abstimmungsergebnis: | Ja-Stimmen: 24 |
| Enthaltungen: 4 |
TOP 8 | Gebührenkalkulation Abfall und neue Abfallsatzung ab 01.01.2025 | BV-24/2024 |
Dr. Matthias Heil (CDU) beantragt den Verweis in den Haupt- und Finanzausschuss. Joachim Reimertshofer ergänzt noch, dass dort dann auch abschließend beraten werden soll.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Verweis und der abschließenden Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss zu.
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig dafür |
| TOP 9 | Durchführung einer Abrundungssatzung gemäß §34 (4) Nr.1 BauGB | BV-25/2024 |
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| für das Grundstück „Usagasse 6“ im Ortsrandbereich von Ober-Mörlen, |
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| Veranlassung auf Antrag des Eigentümers | |
Kai Ilge (FWG) beantragt den Verweis in den Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Verweis in den Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt zu.
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig dafür |
TOP 10 | Antrag der FWG-Fraktion zum Straßenausbau „An der Hareweed“ Beleuchtung und Verkehrsführung | AT-4/2024 |
Joachim Reimertshofer (SPD) teilt mit, dass der Punkt 2 des Antrages (Die Straße „An der Hareweed“ als Einbahnstraße in Richtung vom „Nauheimer Weg“ zur „Auf der Gickelsburg“ einzurichten) in die alleinige Zuständigkeit des Ordnungsamtes und des Bürgermeisters fallen.
Nach kurzer Beratung zieht die FWG-Fraktion den Punkt 2 ihres Antrages zurück.
Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag mit der genannten Änderung (Wegfall Punkt 2) zu.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig dafür |
TOP 11 | CDU-Anfrage: Ertüchtigung des Radweges R6 An den Steinwiesen | AF-12/2024 |
Im Zuge der Variantenuntersuchung wurden vier Varianten miteinander verglichen.
Variante 1:
Fahrbahnbreite 3,50 m mit beidseitigen 60 cm Rasengittersteinen
Begegnungsverkehr eingeschränkt Pkw/Pkw
Gesamtkosten 745.000,00€
Variante 2:
Fahrbahnbreite 4,00 m mit beidseitigen 60 cm Rasengittersteinen
Begegnungsverkehr eingeschränkt Pkw/Lkw
Gesamtkosten 815.000,00€
Variante 3:
Fahrbahnbreite 5,00 m mit einseitigem Gehweg und Bankett
Begegnungsverkehr eingeschränkt Pkw/Lkw
Gesamtkosten 1.120.000,00€
Variante 4:
Fahrbahnbreite 3,00 m mit Ausweichbuchten
Gesamtkosten 785.000,00€
(Gesamtkosten = Baukosten + Ingenieurkosten)
Eine reine Deckensanierung ist aufgrund des bindigen Bodens und der damit verbundenen Frostempfindlichkeit nicht möglich, da die Tragfähigkeit nicht gegeben ist.
Eine grundhafte Erneuerung der Straße wird daher empfohlen.
Die Fördermöglichkeit wurde bereits mit Hessen Mobil abgeklärt. Förderfähig wäre nur ein straßenbegleitender und selbstständiger Fuß- und Radweg oder ein kombinierter Fuß-/Radweg. Radwege, über die Anliegerverkehr läuft, sind nicht förderfähig.
Da es sich bei der Straße „An den Steinwiesen“ um eine erstmalige Erschließung handelt, könnten hier Straßenbeiträge erhoben werden (siehe Stellungnahme Büro DR. Halter).
Das heißt, 90% der Kosten sind auf alle nördlichen Grundstücke umlagefähig. An der Erhebung von Erschließungsbeiträgen ändert sich durch die Ausweisung und Nutzung der Straße als Fernradweg R6 nichts.
TOP 12 | Anfrage zum Sachstand „Abfalleinsammlung ab dem Jahr 2025“ | AF-14/2024 |
Siehe Beschlussvorlage 24/2024 (TOP 8) für die Gemeindevertretersitzung am 27.09.2024.
TOP 13 | Sachstand „Aufsuchende Energieberatung“ | AF-15/2024 |
Hierzu liegt noch keine schriftliche Beantwortung vor.
TOP 14 | Ernennung, Einführung, Verpflichtung und Vereidigung des neugewählten Bürgermeisters Mario Sprengel |
Die Sitzung wird nach einer halbstündigen Unterbrechung um 20:00 Uhr fortgesetzt.
Vorsitzendes Mitglied der Gemeindevertretung Mario Sprengel (SPD) übergibt nun die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter Marco Hosenseidl (CDU).
Er begrüßt die zahlreichen Gäste und bittet Frau Bürgermeisterin Kristina Paulenz die Ernennung, Einführung und Verpflichtung des neugewählten Bürgermeisters Mario Sprengel (SPD) vorzunehmen.
Frau Bürgermeisterin Kristina Paulenz verließt die Ernennungsurkunde und überreicht sie an Mario Sprengel mit den besten Wünschen für seine kommende Amtszeit.
Marco Hosenseidl nimmt Mario Sprengel den Amtseid ab und begrüßt ihn in seinem neuen Amt mit einem Blumenstrauß.
Für die Vereidigung erheben sich alle Anwesenden im Saal.
Bürgermeister Mario Sprengel hält seine Antrittsrede.
TOP 15 | Verabschiedung von Frau Bürgermeisterin Kristina Paulenz |
Vor der offiziellen Verabschiedung von Frau Bürgermeisterin Kristina Paulenz gibt Joachim Reimertshofer einen Überblick über ihre politische Laufbahn und ihre Amtszeit.
Marco Hosenseidl verliest und überreicht nun die Entlassungsurkunde für die geleisteten Dienste und einen Blumengruß.
Kristina Paulenz bedankt sich bei allen Gremien, Vereinen, Verbänden sowie bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die Unterstützung, die sie erhalten hat. Besonders bedankt sie sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Ober-Mörlen sowie der Feuerwehr.
TOP 16 | Grußworte |
Landrat Jan Weckler, Stadtrat der Stadt Butzbach Holger Görlach sowie Vertreter der einzelnen Fraktionen sprechen ihre Grußworte an Frau Kristina Paulenz und Herrn Bürgermeister Mario Sprengel.
Stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung Marco Hosenseidl schließt die Sitzung der Gemeindevertretung um 21:00 Uhr und bedankt sich bei allen Anwesenden für ihre Teilnahme.
Ende der Sitzung: 21:00 Uhr
Ober-Mörlen, den 30.09.2024
Marco Hosenseidl
stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung