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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 41/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche-Niederschrift

der 31. Sitzung der Gemeindevertretung

am Freitag, 27.09.2024,

19:00 Uhr, Usatalhalle

Zu der für heute einberufenen Sitzung sind erschienen:

Vom Gemeindevorstand:

Paulenz, Kristina

Burk, Gottlieb

Freundl, Josef

Matthesius, Volker

Scholl, Matthias

CDU:

Hosenseidl, Marco

Antony, Tobias

Dreier, Frank

Hadelko, Jessica  —  (TOP 13) 19:30 - 21:00 Uhr

Heil, Johannes

Dr. Heil, Matthias

König, Jürgen

Noll-Frodl, Iris

Ritzel, Marco

von Schäffer-Bernstein, Gerd-Christian

SPD:

Sprengel, Mario

Akdeniz, Bülent

Feuerstein, Lucia

Glockengießer, Achim

Reimertshofer, Joachim

Scherer, Carolin

Weil, Egon

FWG:

Schneider, Jürgen

Häuser, Herbert

Ilge, Kai

Roth, Catinca  —  (TOP 14) 20:00 - 21:00 Uhr

Schraub, Stefan

B90 / Die Grünen:

Barth, Thorsten

Frey, Anja-Kristina

Spieler, Klaus

Schriftführerin:

Christiane Deubler

Entschuldigt fehlten:

Kölsch, Nicolas  —  abwesend

Reimann-Luckas, Brunhilde  —  abwesend

Roth, Marco  —  abwesend

Schaller, Sebastian  —  abwesend

Wölfl, Laura  —  abwesend

Mielke, Theo  —  abwesend

Gäste:

VMdG Mario Sprengel eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung zur 31. Sitzung mit Datum vom 18.09.2024 form- und fristgerecht erfolgt ist.

Mit 28 Mitgliedern der Gemeindevertretung ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

Abstimmung über vorliegende Tagesordnung:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür

TOP 1

Genehmigung der Niederschrift der 30. Sitzung der Gemeindevertretung

Hierzu erfolgen keine Änderungen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Niederschrift der 30. Sitzung der Gemeindevertretung zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür

TOP 2

Berichte aus den Ausschüssen

Johannes Heil (CDU) berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Bau, Verkehr und Umwelt vom 12.09.2024.

TOP 3

Bericht des Ortsbeirates

Es fand keine Sitzung des Ortsbeirates statt.

TOP 4

Mitteilungen des Gemeindevorstandes

1.

Neuerrichtung eines REWE-Marktes und Bau einer Sport- und Kulturhalle

Die dem Gemeindevorstand vorliegende Stellungnahme einer Rechtsanwaltskanzlei zur Frage, ob die Gemeinde Ober-Mörlen verpflichtet ist, vor dem Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Usinger Str. 79 (Lekkerkerkplatz) an die REWE Group ein förmliches Ausschreibungsverfahren durchzuführen, kommt zu dem Ergebnis, dass die Gemeinde berechtigt ist, das Grundstück ohne Ausschreibung an die REWE Group zu verkaufen.

Die REWE Group überlässt der Bürgermeisterin ein indikatives Kaufpreisangebot über eine Fläche von 6.705 m². Für die Teilfläche ist sie bereit, einen Kaufpreis von 1.500.000,00 Euro zu zahlen.

Die Abrisskosten der Usatalhalle werden vom Käufer getragen. Die Bauzeit für einen REWE-Markt beträgt rund 15 Monate. Die Teilfläche muss bis spätestens 30.06.2027 übergeben sein.

Frau Paulenz teilt zum Bau einer neuen Sport- u. Kulturhalle mit, dass für das gemeindliche Vorhaben eine Direktvergabe an eine Firma z. b. REWE Group nicht möglich ist. Notwendig ist bei einem Neubau ein Vergabeprozess.

2.

Nutzbarmachung der Bunkeranlage zum Einbau einer neuen Heizungsanlage für das Dorfgemeinschaftshaus (DGH) und die Freiwillige Feuerwehr (FFW) sowie Einbau von fehlenden Duschen für die FFW in Langenhain-Ziegenberg, Sanierungsarbeiten im Kellergeschoss des DGH in Langenhain-Ziegenberg

hier: Vergabe von Bauleistungen nach Angebotseinholung im Rahmen einer freihändigen Vergabe gemäß Hessischem Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)

Der Gemeindevorstand beschließt zur Umsetzung der Nutzbarmachung der Bunkeranlage zum Einbau einer neuen Heizungsanlage für das DGH und die FFW und den Einbau von fehlenden Duschen für die FFW sowie die Sanierungsarbeiten im Kellergeschoss des DGH in Langenhain-Ziegenberg nach durchgeführter freihändiger Vergabe gemäß HVTG die Vergabe von folgenden, zur Umsetzung der Maßnahme entsprechend notwendigen Bauleistungen:

Rohbauarbeiten

W. Tripp GmbH aus Karben 115.852,45 Euro

Tischler-/Fensterbauarbeiten

A.B.T. GmbH aus Ober-Mörlen 16.506,72 Euro

Putz-/Maler-/Trockenbauarbeiten

Dieter Althainz GmbH & Co. KG aus Rosbach v.d.H. 23.163,59 Euro

Fliesenarbeiten

Roland Michel aus Ortenberg 14.041,05 Euro

Finanzielle Mittel hierzu sind im Haushaltsplan der Gemeinde Ober-Mörlen enthalten.

Die Maßnahmen werden zum größten Teil aus den noch zur Verfügung stehenden Mitteln der HESSENKASSE finanziert.

3.

Errichtung des Vertikalfilterbrunnens "An der Aitzenbach" Gemeinde Ober-Mörlen

hier: Auftragsvergabe Brunnenbohrung und Brunnenausbau

Der Gemeindevorstand beauftragt die Ochs Bohrgesellschaft mbH mit der Brunnenbohrung und dem Brunnenausbau des Vertikalfilterbrunnens "An der Aitzenbach" Gemeinde Ober-Mörlen zum Preis von netto 294.056,22 €. Ausreichende Haushaltsmittel stehen im Finanzhaushalt der Wasserversorgung zur Verfügung.

TOP 5

Durchführung einer Abrundungssatzung gemäß §34 (4) Nr. 3 BauGB

BV-14/2024

für den Ortsrandbereich „Hinter dem Schafhof/Ostheimer Weg/Mörler Weg“ in Langenhain-Ziegenberg,

Veranlassung auf Antrag der Eigentümer des Grundstücks in der Gemarkung Langenhain-Ziegenberg, Flur 4, Flurstück 145/2, Hinter dem Schafhof 1

Die Gemeindevertretung stimmt dem Beschlussvorschlag des Ausschusses für Bau, Verkehr und Umwelt zu.

Beschluss:

Der BUV empfiehlt der Gemeindevertretung, die Abrundungssatzung für den Ortsrandbereich Hinter dem Schafhof Flur 4, Flurstück 145/2, Hinter dem Schafhof 1 zu beschließen, dies gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB, um hier die bestehende Bebauung in den vorhandenen, im Zusammenhang bebauten Ortsbereich nach §34 BauGB mit einzubeziehen und geplante Bauaktivitäten innerhalb des Geltungsbereichs auf Grundlage des §34 BauGB zu ermöglichen und zu ordnen. Alle übrigen Grundstücke werden aus dem Satzungstext entfernt und werden nicht Teil der Satzung.

Die Kosten des Verfahrens übernehmen die Antragsteller, die Eigentümer des Grundstücks in der Gemarkung Langenhain-Ziegenberg, Flur 4, Flurstück 145/2, Hinter dem Schafhof 1.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür

TOP 6

Bauleitplanung der Gemeinde Ober-Mörlen

BV-22/2024

Bebauungsplan Nr. 14a „Schießhütte II“ 3. Bauabschnitt, Ober-Mörlen

Beschluss über den Entwurf sowie die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung).

Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB).

Die Gemeindevertretung beschließt nachträglich den Verweis in den Ausschuss Bau, Verkehr und Umwelt.

Beschluss:

Der TOP verbleibt im Ausschuss.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür

TOP 7

Interkommunale Zusammenarbeit im Wetteraukreis;

BV-23/2024

hier: Einrichtung einer interkommunalen

Informationssicherheitsstelle im Wetteraukreis

Joachim Reimertshofer (SPD) und Dr. Matthias Heil (CDU) nehmen Stellung zu dem Antrag und erklären jeweils für ihre Fraktion die Zustimmung.

Stefan Schraub (FWG) beantragt den Verweis in den Haupt- und Finanzausschuss. Dies wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Die Gemeinde Ober-Mörlen beteiligt sich an der interkommunalen Kooperation zur Einrichtung einer „Interkommunalen Informationssicherheitsstelle im Wetteraukreis“, die in der Kreisverwaltung des Wetteraukreises eingerichtet wird.
  2. Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Einrichtung der Interkommunalen Informationssicherheitsstelle im Wetteraukreis gemäß Anlage wird zugestimmt.
  3. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 3.561,68 Euro (.... jährlich in den Folgejahren) werden im Haushaltsplan 2025 eingeplant.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 24

Enthaltungen: 4

TOP 8

Gebührenkalkulation Abfall und neue Abfallsatzung ab 01.01.2025

BV-24/2024

Dr. Matthias Heil (CDU) beantragt den Verweis in den Haupt- und Finanzausschuss. Joachim Reimertshofer ergänzt noch, dass dort dann auch abschließend beraten werden soll.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Verweis und der abschließenden Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür

TOP 9

Durchführung einer Abrundungssatzung gemäß §34 (4) Nr.1 BauGB

BV-25/2024

für das Grundstück „Usagasse 6“ im Ortsrandbereich von Ober-Mörlen,

Veranlassung auf Antrag des Eigentümers

Kai Ilge (FWG) beantragt den Verweis in den Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Verweis in den Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür

TOP 10

Antrag der FWG-Fraktion zum Straßenausbau „An der Hareweed“ Beleuchtung und Verkehrsführung

AT-4/2024

Joachim Reimertshofer (SPD) teilt mit, dass der Punkt 2 des Antrages (Die Straße „An der Hareweed“ als Einbahnstraße in Richtung vom „Nauheimer Weg“ zur „Auf der Gickelsburg“ einzurichten) in die alleinige Zuständigkeit des Ordnungsamtes und des Bürgermeisters fallen.

Nach kurzer Beratung zieht die FWG-Fraktion den Punkt 2 ihres Antrages zurück.

Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag mit der genannten Änderung (Wegfall Punkt 2) zu.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Zwei weitere Straßenlaternen in der Straße „An der Hareweed“ und im „Nauheimer Weg“ jeweils am Bolzplatz zu installieren.
    Für diese ergänzenden Maßnahmen sind entsprechend Gelder im Haushalt 2025 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür

TOP 11

CDU-Anfrage: Ertüchtigung des Radweges R6 An den Steinwiesen

AF-12/2024

  1. Wann ist mit dem Abschluss der Baugrunduntersuchung zu rechnen?
    Die Baugrunduntersuchung wurde durch das Büro ILG aus Gießen erstellt und uns im Februar 2024 übermittelt. Im Anschluss hat das Ingenieurbüro Zick-Hessler die Ergebnisse ausgewertet und eine Machbarkeitsstudie erstellt.
  2. Wann werden der Gemeindevertretung verschiedene Ausbauvarianten mit Kostenschätzung zur weiteren Beratung vorgelegt?
    Das Ingenieurbüro Zick-Hessler hat uns am 15.07.2024 die Machbarkeitsstudie zur Ertüchtigung des Radweges R6 An den Steinwiesen vorgelegt.

Im Zuge der Variantenuntersuchung wurden vier Varianten miteinander verglichen.

Variante 1:

Fahrbahnbreite 3,50 m mit beidseitigen 60 cm Rasengittersteinen

Begegnungsverkehr eingeschränkt Pkw/Pkw

Gesamtkosten 745.000,00€

Variante 2:

Fahrbahnbreite 4,00 m mit beidseitigen 60 cm Rasengittersteinen

Begegnungsverkehr eingeschränkt Pkw/Lkw

Gesamtkosten 815.000,00€

Variante 3:

Fahrbahnbreite 5,00 m mit einseitigem Gehweg und Bankett

Begegnungsverkehr eingeschränkt Pkw/Lkw

Gesamtkosten 1.120.000,00€

Variante 4:

Fahrbahnbreite 3,00 m mit Ausweichbuchten

Gesamtkosten 785.000,00€

(Gesamtkosten = Baukosten + Ingenieurkosten)

Eine reine Deckensanierung ist aufgrund des bindigen Bodens und der damit verbundenen Frostempfindlichkeit nicht möglich, da die Tragfähigkeit nicht gegeben ist.

Eine grundhafte Erneuerung der Straße wird daher empfohlen.

Die Fördermöglichkeit wurde bereits mit Hessen Mobil abgeklärt. Förderfähig wäre nur ein straßenbegleitender und selbstständiger Fuß- und Radweg oder ein kombinierter Fuß-/Radweg. Radwege, über die Anliegerverkehr läuft, sind nicht förderfähig.

Da es sich bei der Straße „An den Steinwiesen“ um eine erstmalige Erschließung handelt, könnten hier Straßenbeiträge erhoben werden (siehe Stellungnahme Büro DR. Halter).

Das heißt, 90% der Kosten sind auf alle nördlichen Grundstücke umlagefähig. An der Erhebung von Erschließungsbeiträgen ändert sich durch die Ausweisung und Nutzung der Straße als Fernradweg R6 nichts.

TOP 12

Anfrage zum Sachstand „Abfalleinsammlung ab dem Jahr 2025“

AF-14/2024

Siehe Beschlussvorlage 24/2024 (TOP 8) für die Gemeindevertretersitzung am 27.09.2024.

TOP 13

Sachstand „Aufsuchende Energieberatung“

AF-15/2024

Hierzu liegt noch keine schriftliche Beantwortung vor.

TOP 14

Ernennung, Einführung, Verpflichtung und Vereidigung des neugewählten Bürgermeisters Mario Sprengel

Die Sitzung wird nach einer halbstündigen Unterbrechung um 20:00 Uhr fortgesetzt.

Vorsitzendes Mitglied der Gemeindevertretung Mario Sprengel (SPD) übergibt nun die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter Marco Hosenseidl (CDU).

Er begrüßt die zahlreichen Gäste und bittet Frau Bürgermeisterin Kristina Paulenz die Ernennung, Einführung und Verpflichtung des neugewählten Bürgermeisters Mario Sprengel (SPD) vorzunehmen.

Frau Bürgermeisterin Kristina Paulenz verließt die Ernennungsurkunde und überreicht sie an Mario Sprengel mit den besten Wünschen für seine kommende Amtszeit.

Marco Hosenseidl nimmt Mario Sprengel den Amtseid ab und begrüßt ihn in seinem neuen Amt mit einem Blumenstrauß.

Für die Vereidigung erheben sich alle Anwesenden im Saal.

Bürgermeister Mario Sprengel hält seine Antrittsrede.

TOP 15

Verabschiedung von Frau Bürgermeisterin Kristina Paulenz

Vor der offiziellen Verabschiedung von Frau Bürgermeisterin Kristina Paulenz gibt Joachim Reimertshofer einen Überblick über ihre politische Laufbahn und ihre Amtszeit.

Marco Hosenseidl verliest und überreicht nun die Entlassungsurkunde für die geleisteten Dienste und einen Blumengruß.

Kristina Paulenz bedankt sich bei allen Gremien, Vereinen, Verbänden sowie bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die Unterstützung, die sie erhalten hat. Besonders bedankt sie sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Ober-Mörlen sowie der Feuerwehr.

TOP 16

Grußworte

Landrat Jan Weckler, Stadtrat der Stadt Butzbach Holger Görlach sowie Vertreter der einzelnen Fraktionen sprechen ihre Grußworte an Frau Kristina Paulenz und Herrn Bürgermeister Mario Sprengel.

Stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung Marco Hosenseidl schließt die Sitzung der Gemeindevertretung um 21:00 Uhr und bedankt sich bei allen Anwesenden für ihre Teilnahme.

Ende der Sitzung: 21:00 Uhr

Ober-Mörlen, den 30.09.2024

Mario Sprengel  — Christiane Deubler
Vorsitzender der Gemeindevertretung  — Schriftführerin

Marco Hosenseidl

stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung