Heckenschnitte seit dem 01. Oktober wieder uneingeschränkt möglich
Leider wurde wieder vermehrt festgestellt, dass Bäume, Hecken und Sträucher über die Grundstücksgrenzen hinaus in den öffentlichen Verkehrsraum (Straße / Bürgersteig) hineinragen.
Fußgänger, Rollstuhlfahrer sowie Menschen mit Kinderwagen können die Gehwege dadurch teilweise nicht nutzen und müssen auf die Straßen ausweichen.
Um eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu vermeiden, sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Bewuchs an der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen zu pflegen und zurückzuschneiden.
Bitte veranlassen Sie daher umgehend, dass überhängendes Astwerk bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten wird.
Da das Nichtbeachten eine Ordnungswidrigkeit darstellt, kann dies mit einer Geldbuße geahndet werden.