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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 44/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Illegal abgelagerte Gartenabfälle auf landwirtschaftlichen Flächen

Leider werden immer wieder Gartenabfälle illegal entsorgt, indem sie einfach auf landwirtschaftlichen Flächen abgelegt werden. Für die betroffenen Landwirte ist der abgeladene Grünschnitt nicht nur ein unangenehmes Ärgernis, er kann auch zur Gefahr werden.

Tonnenweise landet -für Tiere zum Teil giftiges- Grüngut wie Eibennadeln, Rasen- oder Heckenschnitt auf dem Acker. Oft verfangen sich auch Äste und Zweige im Grubber. Zudem ist zu bedenken, dass ein großer Teil der Äcker bereits bestellt ist.

Durch die Abfälle wird auch der natürliche Lebensraum angestammter Pflanzen und vieler Insekten und Kleintiere gestört. Pflanzenkrankheiten und standortfremde Samen können in das empfindliche Ökosystem eingebracht werden. Durch austretende Sickersäfte besteht die Gefahr, dass Grund- und Oberflächenwasser verunreinigt wird. Ebenso gelangen Nährstoffe in den Boden, die zu Überdüngung führen können.

Daher appelliert die Umweltverwaltung gemeinsam mit den Landwirten an alle Anwohner und Gartenbesitzer, ihre Grünabfälle nicht auf dem Grundstück anderer zu entsorgen. Das Ablagern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen kann. Als legale Entsorgungsmöglichkeit dient der Häckselplatz in Ober-Mörlen. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ober-Mörlen