In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HuF) am 23.10.2025 wurden drei Anträge der FWG-Fraktion beraten und konstruktiv diskutiert. Das Protokoll dazu lässt Sie möglicherweise irritiert zurück: Sie finden hier nur drei knappe Aussagen: „TOP wird bis zu den Haushaltsberatungen vertagt“, „Antrag wird zurückgezogen“ und „TOP wird vertagt.“ Einen Diskussionsverlauf oder die Gründe dieser Entscheidungen suchen Sie vergeblich.
Mit nachfolgenden Informationen möchten wir Sie daher zum Stand der Dinge informieren und so für mehr Transparenz sorgen. Gerne können Sie sich auch ein eigenes Bild machen: Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich!
Dass Ober-Mörlen ein attraktiver Ort zum Wohnen im Umfeld des Ballungsraums Rhein-Main ist, ist an der Nachfrage im Neubaugebiet Schießhütte zu erkennen. Weitere Neubaugebiete wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Daher ist es nötig und sinnvoll, vorhandene Baulücken zu schließen und baureife Grundstücke tatsächlich zur Schaffung von Wohnraum zu nutzen oder zum Verkauf anzubieten. Hierüber sind sich alle Fraktionen einig!
Die im Rahmen der Reform der Grundsteuer ab 2025 mögliche Grundsteuer C (für unbebaute, aber baureife Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind) könnte hier für neue Anreize sorgen.
Laut Auskunft der Gemeinde gibt es in Ober-Mörlen und Langenhain-Ziegenberg nach derzeitigem Stand 41 mögliche betroffene Grundstücke. Die Mehrbelastung für die Eigentümer dieser Grundstücke würde aktuell - bei einer maximalen Ausschöpfung des Grundsteuer C Hebesatzes - zwischen 156 und 862 Euro im Jahr betragen.
Uns geht es aber nicht um mögliche Einnahmen für den gemeindlichen Haushalt, sondern um ein Signal an die Grundstückseigentümer.
Diese wenigen betroffenen Grundstückseigentümer, die ihre baureifen Grundstücke keiner Bebauung zuführen, bzw. dafür zur Verfügung stellen, würden durch diese Maßnahme zumindest viermal im Jahr daran erinnert, dass sie im Eigentum von Grundstücken sind, die andere dringend brauchen und nachfragen.
Unser Antrag vom Juni 2024 - zum 01.01.2025 die sog. „Grundsteuer C“ einzuführen, um Anreize zu schaffen, vorhandenes und unbebautes Bauland zu nutzen - wurde vom HuF-Ausschuss im Dezember 2024 in einen Prüfantrag umgewandelt. Das Prüfergebnis hat der Bürgermeister der Gemeindevertretung am 25.09.2025 vorgelegt: Die Verwaltung empfiehlt, aktuell auf die Einführung der Grundsteuer C zu verzichten. Begründung: geringe [Anm.: finanzielle] Bedeutung und Rechtsunsicherheiten.
Diese Beschlussvorlage wurde in den HuF-Ausschuss verwiesen mit der Anmerkung, für die nächste Sitzung einen „Experten“ (evtl. vom HSGB) für Detailfragen einzuladen.
In der HuF-Sitzung letzte Woche war kein Experte zur Beantwortung von Detailfragen anwesend. Das Thema wurde nach kurzer Diskussion bis zu den kommenden Haushaltsberatungen vertagt.
Der Bericht aus dem HuF zu den beiden anderen FWG-Anträgen „TOP 4 - Unverzügliche Einberufung der Ausschusssitzungen“ und „TOP 5 - Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“ folgt in den nächsten Ober-Mörler Nachrichten.
Wir machen Ortspolitik: bürgernah, unabhängig, sachbezogen!
Der Vorsitzende der FWG Ober-Mörlen lädt hiermit alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung ein.
| Termin: | Sonntag, den 16. November 2025 |
| Ort: | Schloss Ober-Mörlen, Rittersaal |
| Zeit: | Beginn 15 Uhr |
Die fristgerechte Einladung mit Tagesordnung entsprechend der Satzung erfolgte bereits schriftlich am 17.10.2025.
Im Anschluss laden wir zu Kaffee und Kuchen ein.