Gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2013 in der derzeit gültigen Fassung wird folgende verkehrsregelnde Anordnung erlassen:
Zur Sicherstellung der Durchführung des Winterdienstes wird im Zeitraum
vom 01. November 2025 bis 31. März 2026 in der Straße „Am Pfingstborn“ in Langenhain-Ziegenberg ein Haltverbot angeordnet.
Diese Anordnung dient der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und soll gewährleisten, dass Räum- und Streufahrzeuge den Straßenbereich jederzeit ungehindert befahren können.
Wir bitten alle Anwohnerinnen und Anwohner, das Haltverbot unbedingt zu beachten und so zur reibungslosen Durchführung des Winterdienstes beizutragen.
Die Anordnung wird mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen wirksam.
Ober-Mörlen, den 27.10.2025