Ober-Mörlen, den 31.10.2024
am Samstag, 26.10.2024, 10:30 Uhr,
im Rahmen einer Waldbegehung
Hosenseidl, Marco
Antony, Tobias
Hadelko, Jessica
Dr. Heil, Matthias
Kölsch, Nicolas
Noll-Frodl, Iris
Ritzel, Marco
von Schäffer-Bernstein, Gerd-Christian
Feuerstein, Lucia
Glockengießer, Achim
Weil, Egon
Schneider, Jürgen
Ilge, Kai
Roth, Catinca
Schraub, Stefan
Barth, Thorsten
Vom Gemeindevorstand:
Burk, Gottlieb
Matthesius, Volker
Fleischhauer, Saskia
Akdeniz, Bülent — abwesend
Dreier, Frank — abwesend
Epp, Marcel — abwesend
Frey, Anja-Kristina — abwesend
Häuser, Herbert — abwesend
Heil, Johannes — abwesend
König, Jürgen — abwesend
Reimann-Luckas, Brunhilde — abwesend
Roth, Marco — abwesend
Schaller, Sebastian — abwesend
Scherer, Carolin — abwesend
Spieler, Klaus — abwesend
Wölfl, Laura — abwesend
Sprengel, Mario — abwesend
Freundl, Josef — abwesend
Mielke, Theo — abwesend
Scholl, Matthias — abwesend
1. stellv. VMdG Marco Hosenseidl eröffnet die Sitzung um 10:30 Uhr und stellt fest, dass die Einladung zur 32. Sitzung mit Datum vom 16.10.2024 form- und fristgerecht erfolgt ist.
Mit 16 Mitgliedern der Gemeindevertretung ist die Beschlussfähigkeit gegeben.
TOP 1 | KLAWAM Förderung |
Begrüßung durch den Revierförster Benjamin Biggel. Er beschreibt das Jahr 2024 als „gutes Forstjahr“, welches seiner Einschätzung bezüglich des Klimawandels nach jedoch ein Ausreißer bleiben wird.
Der Gemeindewald nimmt seit 2023 in dem Förderprogramm teil, dieses Jahr ist zum ersten Mal der volle Betrag der Förderung ausgezahlt worden. Solange wie die Förderung in dieser Form noch im Bundeshaushalt besteht, kann die Gemeinde bis maximal 10 Jahre lang mit der Summe von 35.500 Euro rechnen.
Um die Förderung zu erhalten, muss die Bewirtschaftung im Wald 13 Kriterien entsprechen. 10 davon sind jedoch seit langem Bewirtschaftungskriterien von Hessen Forst, so dass die Umstellung vergleichsweise glatt lief.
Herr Biggel stellt ein Kriterium ausgiebig vor, und zwar die sogenannten „Habitatbäume“. Davon müssen pro ha Wald 5 Stück ausgewiesen sein, die dann aus der Bewirtschaftung herausfallen, um ausschließlich dem Artenschutz zu dienen. Innerhalb der Habitatbäume wird in zwei Gruppen unterschieden, nämlich die obligatorischen, also die, die bereits Habitat für bedrohte Arten wie z.B. Specht oder Fledermaus sind, und den fakultativen, das sind die, die ein Potenzial haben, um dem Artenschutz zu dienen. Falls sich nach Ablauf der Förderung dort keine bedrohten Arten Lebensräume geschaffen haben, können diese fakultativen H-Bäume wieder in die Nutzung fallen.
Weiterhin ist wichtig, dass die H-Bäume in der Fläche verteilt sind, also nicht nebeneinanderstehen. Der Zeitaufwand war enorm, sagt Herr Biggel, aber so wurde eben auch ein Mehrwert für das Ökosystem Wald geschaffen.
Stehendes sowie liegendes Totholz ist ebenfalls ein Kriterium der Förderung, nun werden dafür 30-40ha liegendes Totholz pro ha vorgeschrieben.
Kurz werden von Herrn Biggel ebenfalls die Baumarten angesprochen, die in dem vom Programm gewünschten artenreichen Dauerwald erwünscht und somit förderfähig sind; dort bestehen leider Diskrepanzen zwischen Bund und Land Hessen, welches z.B. die Neuanlage von Douglasien (Nadelholz von hohem wirtschaftlichen Wert) überhaupt nicht fördert, während von KLAWAM lediglich eine Begrenzung von 49% vorgeschrieben wird.
TOP 2 | Wegebau und Wasserführung im Wald |
Am Beispiel der Wintersteinstraße macht Herr Biggel deutlich, wieviel Nutzungsdruck auf einem solchen Waldweg liegt. Dieser muss befahrbar sein, im Fall der Wintersteinstraße außer Holz Lkw natürlich auch Pkw, sowie Feuerwehr und Krankenwagen. Daher wird das Lichtraumprofil geschnitten, dort sowie ebenfalls entlang der Querwege. Am Beispiel der Querwege zeigt Herr Biggel, wie wichtig regelmäßiges Profilieren (Uhrglasprofil) der Wege ist, zum einen für die Befahrbarkeit, v.a. für Holz Lkw, zum anderen für die Wasserführung. Während die Gräben an der Bergseite mit dem Bagger wieder hergestellt werden, werden an der Hangseite lediglich sog.
„Abschläge“ gemacht, durch die das Wasser in die unterhalb angrenzenden Waldparzellen geleitet wird. So wird zum einen der Wegekörper geschützt und zum anderen trägt das Sickerwasser eben zur Grundwasserneubildung bei.
Am Beispiel der bereits in 2022 hergestellten Retentionsteiche zeigt Herr Biggel, wie zufrieden er mit deren Entwicklung ist; Ziel ist es, weitere Teiche im Wald anzulegen, wobei das Ziel viele kleine und nicht wenige große Tümpel sind.
TOP 3 | Weisergatter |
Ein weiteres Kriterium der KLAWAM Förderung ist die natürliche Sukzession. Diese ist laut Herrn Biggel viel einfacher umsetzbar, wenn „Wald vor Wild“ geht, d.h., die Bejagung muss innerhalb dieser Flächen intensiviert werden. An dieser Stelle kommen auch die Weisergatter ins Spiel.
Dabei werden Bereiche von 10 x 10m gegattert. Innerhalb von 1 bis 2 Jahren kann man sehr genau den Erfolg der Naturverjüngung, als der Sukzession innerhalb eines Bestandes erkennen, wenn dieser vor Wildverbiss geschützt ist. Dies soll v.a. den Jagdpächtern den Ansporn geben, Reh - und Rotwild ehrgeiziger zu bejagen. Im Waldwirtschaftsplan 2025 sind für jeden der drei Eigenjagdbezirke im Gemeindewald jeweils zwei dieser Gatter vorgesehen.
TOP 4 | Aktuelle Anfragen |
Dies wird von Herrn Biggel verneint, da Laubwald sowieso weniger brandgefährdet ist. Ausgelöst werden kann er jedoch immer durch absichtlich gelegtes Feuer mit Einsatz von Brandbeschleunigern.
Nicht im Gemeindewald Ober-Mörlen; diese Feststellung der Bundeswaldinventur bezieht sich auf noch nicht geerntete Fichtenmonokulturen.
Diese Frage kann von Herrn Biggel nicht beantwortet werden, evtl. werden wir in den kommenden Jahren wieder mehr Fichte sehen, dann wird sie aber nur noch im Verbund mit weiteren Baumarten eine Rolle spielen.
1. stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung Marco Hosenseidl schließt die Sitzung der Gemeindevertretung um 13:00 Uhr und bedankt sich bei den Mitgliedern für Ihre Teilnahme und lädt alle noch Anwesenden in die Gaststätte La Raquetta am Tennisclub Ober-Mörlen ein.
Ende der Sitzung: 13:00 Uhr