Nasses Herbstlaub auf den Gehwegen ist eine Unfallgefahr für Passanten und verstopft außerdem die Gullys.
Wir verweisen daher auf die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Ober-Mörlen und bitten die Grundstückseigentümer/innen dafür Sorge zu tragen, dass Fußgänger sicheren Weges den Gehweg passieren können.
Da das Nichtbeachten eine Ordnungswidrigkeit darstellt, kann dies mit einer Geldbuße geahndet werden.