Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 in der derzeit gültigen Fassung wird in Abstimmung mit der Polizei folgende verkehrsregelnde Anordnung getroffen:
Wegen der Aufstellung eines Krans wird die Fritz-Bell-Straße
am 29. und 30.11.2022 im Bereich der Haus-Nr. 5, 7, 9, 11, 22 voll gesperrt.
Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.
Es wird um Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.
Ober-Mörlen, 23.11.2022