Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ober-Mörlen hat in ihrer Sitzung am 28.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schießhütte II“ 3. Bauabschnitt beschlossen. Allgemeines Planziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im Sinne § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Anschluss an den südlichen Siedlungsrand von Ober-Mörlen zwischen Gaulskopfstraße, Dr.-Werner-Stoll-Straße, Siemensstraße und Hasselhecker Straße. Der Beschluss über den Entwurf erfolgte am 28.10.2024.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung mit Anlagen und allen sonstigen umweltrelevanten Informationen kann in der Zeit von
im Internet unter der Adresse www.ober-moerlen.de aufgerufen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Ober-Mörlen, Bauverwaltung, Frankfurter Straße 31, 61239 Ober-Mörlen. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung möglich. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden, die E-Mail Adresse lautet: info@ober-moerlen.de. Die Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist auch schriftlich oder während der üblichen Dienststunden zur Niederschrift unter der oben genannten Adresse abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen entscheidet die Gemeindevertretung.
In der Anlage zum Entwurf des Bebauungsplanes bzw. seiner Begründung befinden sich folgende verfügbare Arten umweltbezogener Informationen: Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Planungsbeitrag, Artenschutzrechtlicher Fachbeiträge, Klimaökologisches Gutachten, Verkehrsuntersuchung und Immissionsberechnung.
Der Umweltbericht betrachtet insbesondere die umweltrelevanten Schutzgüter:
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen enthalten auch umweltbezogene Informationen. Angesprochen werden insbesondere die Belange Verkehr, Immissionsschutz, Wasserversorgung, Landwirtschaft, Wasser und Bodenschutz, Grundwasserschutz, Insektenschutz, Klimaschutz, Eingriff- und Ausgleichsmaßnahmen. Alle im Rahmen dieser Beteiligungsschritte eingegangenen Stellungnahmen werden mit ausgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Aufstellungsverfahrens betraut wurde. Die Belange der Datenschutzgrundverordnung werden gewahrt.
Ober-Mörlen, den 20.11.2024
Bauleitplanung der Gemeinde Ober-Mörlen, Ortsteil Ober-Mörlen: Bebauungsplan „Schießhütte II“ 3. Bauabschnitt
Hier: räumlicher Geltungsbereich (Übersichtskarte)