wäre eine Alternative. Doch zunächst warten wir alle auf die Bürgerversammlung, die KiTa-Bedarfsplanung und die Gemeinde App.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir schauen betrübt auf den Umgang mit unseren in den letzten 12 Monaten gestellten Anträgen. Beginnen wir mit unserem Antrag zur:
Das Einberufen einer Bürgerversammlung obliegt einzig und allein dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Laut § 8a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), soll mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung stattfinden.
Dass dieses Soll offensichtlich ein zu geringer Anreiz für den damals Verantwortlichen Mario Sprengel war, fanden wir inakzeptabel, sodass wir im Dezember 2023 (!) beantragt hatten, die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Ober-Mörlen im Abschnitt Bürgerversammlung um den neuen § 38 Einberufung zu ergänzen. Diese Ergänzung wurde in der 27. Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12.2023 mehrheitlich angenommen und lautet:
„Der/die Vorsitzende der Gemeindevertretung muss über § 8a HGO hinausgehend mindestens einmal pro Jahr eine Bürgerversammlung einberufen.“
Kritisiert wurde unser Antrag damals von der CDU mit dem Kommentar, dass es „manchmal auch kein Thema“ gäbe. Diese Aussage mögen Sie bitte selbst einordnen.
Wir erinnern in diesem Zusammenhang an die, bereits im letzten Jahr entstandene, kleine Bürgerinitiative, die zu einer Bürgerversammlung zur Sport- und Kulturhalle aufrief. Auch uns fallen viele Themen ein, zu welchen dringend öffentliche Transparenz geschaffen und ein Informationsaustausch stattfinden muss:
Vor dem Hintergrund dieser Themen und der gemeinsamen Entscheidung zur Geschäftsordnung kann die FWG-Fraktion kaum fassen, dass bisher keine Bürgerversammlung stattgefunden hat.
Ob nun der neue Vorsitzende der Gemeindevertretung Joachim Reimertshofer (beide SPD) zu einer Bürgerversammlung einladen wird? Ein bisschen Zeit bleibt ja noch und die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Immer wieder kritisieren wir, dass Anträge, schnell und häufig mit wenig Begründung versehen, in z. B. den Ausschuss Soziales und Gesellschaft (SuG) verschoben werden. Hier bleiben sie meist länger liegen, denn: Das Einberufen z. B. einer SuG-Ausschusssitzung obliegt der Vorsitzenden (Lucia Feuerstein, SPD) und gut Ding will schließlich haben.
So erging es unseren beiden im Mai gestellten Anträgen:
Beide Anträge waren in der letzten SuG-Sitzung am 1. Juli 2024 die einzigen Themen, wurden jedoch nicht zu Ende besprochen. Die im Juli von der Bürgermeisterin sowie der Ausschussvorsitzenden in Aussicht gestellte Sitzung im August sowie weitere avisierte Termine fanden nicht statt. Wir sind nun einerseits froh, dass der SuG Ausschuss nach 5 Monaten (!) am 3.12.2024 endlich wieder tagt, andererseits ist es wirklich ermüdend, immer wieder (grundlos) hingehalten zu werden und wertvolle Zeit zu verlieren, statt für Ober-Mörlen und Langenhain-Ziegenberg vorwärtszugehen.
Positiv anmerken möchten wir an dieser Stelle die pragmatische und konstruktive Zusammenarbeit mit den Grünen sowie der CDU: gemeinschaftlich haben wir einen Fragenkatalog für die SuG-Sitzung am 03.12 vorbereitet und hoffen, dort bereits einige Antworten zur Vorlage der KiTa-Bedarfsplanung des Wetteraukreises zu erhalten.
Man möchte es eigentlich nicht hoffen und somit auch kaum aussprechen, aber ist denn wirklich immer alles nur zu Wahlkampfzeiten relevant?! In diesem Fall haben wir eventuell Glück im Unglück und die beiden GroKo-Parteien setzen sich mit Blick auf die Neuwahlen im Bund am 23. Februar 2025 in Bewegung. (Und dies hoffentlich nicht nur bei medienwirksamen Besuchen auf den Sitzungen der Fassenachtsvereine.)
Wir machen Ortspolitik für Sie: bürgernah, unabhängig, sachbezogen!