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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 5/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Verkaufsstände am Fastnachtssonntag, dem 19.02.2023

Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Wenn Sie anlässlich des am 19.02.2023 stattfindenden Fastnachtsumzuges in Ober-Mörlen alkoholische Getränke verkaufen möchten, müssen Sie dies entsprechend § 6 des Hessischen Gaststättengesetzes anzeigen.

Der schriftliche Anzeige ist spätestens bis zum 10.02.2023 bei der Gemeinde Ober-Mörlen, Ordnungsamt, Frankfurter Str. 31, Zimmer 2, Tel.: 06002/502-21, Fax.: 06002/502-32, E-Mail: rene.salzmann@gemeinde-ober-moerlen.de zu stellen.

Für die Beantragung ist das Formular „Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes“ unter der Rubrik Rathaus / Formulare und Satzungen auf der Homepage der Gemeinde Ober-Mörlen (www.gemeinde-ober-moerlen.de) zu verwenden.

Der Gemeindevorstand