Wenn Sie anlässlich des am 19.02.2023 stattfindenden Fastnachtsumzuges in Ober-Mörlen alkoholische Getränke verkaufen möchten, müssen Sie dies entsprechend § 6 des Hessischen Gaststättengesetzes anzeigen.
Der schriftliche Anzeige ist spätestens bis zum 10.02.2023 bei der Gemeinde Ober-Mörlen, Ordnungsamt, Frankfurter Str. 31, Zimmer 2, Tel.: 06002/502-21, Fax.: 06002/502-32, E-Mail: rene.salzmann@gemeinde-ober-moerlen.de zu stellen.
Für die Beantragung ist das Formular „Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes“ unter der Rubrik Rathaus / Formulare und Satzungen auf der Homepage der Gemeinde Ober-Mörlen (www.gemeinde-ober-moerlen.de) zu verwenden.