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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücker in die Gemeindevertretung

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes, gebe ich hiermit öffentlich bekannt, dass das seitherigen Mitglieder der Gemeindevertretung

Herr Matthias Scholl (FWG)

durch die Wahl zum Beigeordneten sein Mandat niedergelegt hat.

Als Nachrücker/in wird der/die noch nicht berufene Bewerber/in mit den meisten Stimmen auf dem Wahlvorschlag der Freien Wähler Gemeinschaft (FWG)

Frau Brunhilde Reimann-Luckas, Boschstraße 11a, Ober-Mörlen

benannt.

Ich weise darauf hin, dass hiergegen von jeder/jedem Wahlberechtigten binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erhoben werden kann.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Frankfurter Str. 31, 61239 Ober-Mörlen einzulegen.

Ober-Mörlen, 31.01.2023

Salzmann
Gemeindewahlleiter