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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

V E R L Ä N G E R U N G -

Vollsperrung, Verlängerter „Nauheimer Weg“

Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung vom 06.03.2013 in der derzeit gültigen Fassung wird in Abstimmung mit der Polizei folgende verkehrsregelnde Anordnung getroffen:

Wegen des Ausbaus eines Rad-/Wirtschaftsweges wird der Verlängerte Nauheimer Weg in Richtung „An den Steinwiesen“ (Radweg R6) in der Zeit vom 31.10. bis voraussichtlich 28.02.2023 voll gesperrt.

Diese Anordnung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlassen. Sie wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.

Es wird um Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.

Ober-Mörlen, 13.12.2022

Die Bürgermeisterin
als örtliche Ordnungsbehörde
-Straßenverkehrsbehörde-