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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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HAUSHALTSSATZUNG des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau“ in Wölfersheim

des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau“ in Wölfersheim

Auf Grund der Satzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau“, veröffentlicht am 13.08.2015 im Amtsblatt des Wetteraukreises und gemäß §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli. 2014 (GVBl. I S. 178), hat die Verbandsversammlung am 14.11.2019 folgende Haushaltssatzung für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der

Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

mit einem Fehlbetrag von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus Einzahlungen

u. Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

mit einem Finanzmittelbedarf

des Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§ 2

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Kredite und Kassenkredite werden nicht veranschlagt.

§ 4

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

§ 5

Die Verbandsumlage wird nach § 21 der Satzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau“ festgesetzt.

§ 6

Der Verbandsvorstand wird ermächtigt, über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung nicht als erheblich anzusehen sind, unter Beachtung der Voraussetzungen des § 100 Abs. 1 und Abs. 2 HGO zu entscheiden. Der Verbandsversammlung ist davon alsbald Kenntnis zu geben.

Es gelten als nicht erheblich:

a)

Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt bis zu 2.500,-- EUR.

b)

Über- und Außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt bis zu 2.500,-- EUR.

c)

Über- und Außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen bis zu 2.500,-- EUR.

Wölfersheim, den 14.11.2019

Der Verbandsvorstand
Eike See,
Verbandsvorsitzender
B - Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

C - Genehmigung

Die von der Verbandsversammlung der Gemeinschaftskasse Wetterau in ihrer Sitzung am 14.11.2019 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 enthalten

keine genehmigungspflichtigen Teile.

D - Offenlegung

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 5 HGO an sieben Tagen zur Einsichtnahme vom

18.01.2023 bis 27.01.2023 einschließlich

beim Verbandsvorstand der Gemeinschaftskasse Wetterau, Hauptstr. 60, Rathaus, 1. OG, 61200 Wölfersheim, während der Dienststunden (Montag-Freitag von 8.00 - 12.30 Uhr, Montag und Dienstag von 14.00 - 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bitten wir zur Einsichtnahme um vorherige telefonische Terminabstimmung unter 06036/98831-10.

Wölfersheim, 09.12.2022

Der Verbandsvorstand
(S)
Eike See
Verbandsvorsitzender