Das Revisionsamt des Wetteraukreises hat mit Schreiben vom 14.11.2023 den Schlussbericht zur Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Ober-Mörlen für das Jahr 2021 vorgelegt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ober-Mörlen hat in ihrer Sitzung am 12.12.2023 zu dem geprüften Jahresabschluss und der Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) folgenden Beschluss gefasst:
Die Gemeindevertretung beschließt den von der Revision des Wetteraukreises geprüften Jahresabschluss 2021 und erteilt gleichzeitig dem Gemeindevorstand Entlastung für dieses Haushaltsjahr.
Der Beschluss über den Jahresabschluss 2021 wird hiermit gemäß § 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 18.12.2023 bis einschließlich 28.12.2023 während der Dienststunden
| Montag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Mittwoch | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Freitag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
im Rathaus Ober-Mörlen, Frankfurter Str. 31, Bürgerbüro öffentlich aus.