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Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Ober-Mörlen für das Haushaltsjahr 2021

Das Revisionsamt des Wetteraukreises hat mit Schreiben vom 14.11.2023 den Schlussbericht zur Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Ober-Mörlen für das Jahr 2021 vorgelegt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ober-Mörlen hat in ihrer Sitzung am 12.12.2023 zu dem geprüften Jahresabschluss und der Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) folgenden Beschluss gefasst:

Die Gemeindevertretung beschließt den von der Revision des Wetteraukreises geprüften Jahresabschluss 2021 und erteilt gleichzeitig dem Gemeindevorstand Entlastung für dieses Haushaltsjahr.

Der Beschluss über den Jahresabschluss 2021 wird hiermit gemäß § 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 18.12.2023 bis einschließlich 28.12.2023 während der Dienststunden

Montag

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Rathaus Ober-Mörlen, Frankfurter Str. 31, Bürgerbüro öffentlich aus.