Wenn Sie am Fastnachtssonntag, den 15.02.2026, anlässlich des Ober-Mörlener Fastnachtsumzuges Getränke und/oder Speisen verkaufen möchten, sind Sie verpflichtet, dies gemäß § 6 des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG) anzuzeigen.
Die schriftliche Anzeige muss bis spätestens 15.01.2026 bei der Gemeinde Ober-Mörlen eingereicht werden.
Für die Anzeige ist das Formular „Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes“ zu verwenden. Dieses finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ober-Mörlen unter
www.ober-moerlen.de.
Kontakt für Rückfragen:
Herr Salzmann (Ordnungsamt)