Titel Logo
Ober-Mörler Nachrichten
Ausgabe 50/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkaufsstände am Fastnachtssonntag, den 15.02.2026

Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Wenn Sie am Fastnachtssonntag, den 15.02.2026, anlässlich des Ober-Mörlener Fastnachtsumzuges Getränke und/oder Speisen verkaufen möchten, sind Sie verpflichtet, dies gemäß § 6 des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG) anzuzeigen.

Die schriftliche Anzeige muss bis spätestens 15.01.2026 bei der Gemeinde Ober-Mörlen eingereicht werden.

Für die Anzeige ist das Formular „Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes“ zu verwenden. Dieses finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ober-Mörlen unter

www.ober-moerlen.de.

Kontakt für Rückfragen:

Herr Salzmann (Ordnungsamt)

  • Adresse: 61239 Ober-Mörlen, Frankfurter Str. 31, Zimmer 2
  • Telefon: 06002/502-21
  • E-Mail: rene.salzmann@ober-moerlen.de