Ausgabe 51/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Abbrennen von Feuerwerken in der Silvesternacht
Das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist im Bereich des Kirchplatzes am 31. Dezember und 1. Januar aus Sicherheitsgründen verboten!!!
Es wird um Beachtung gebeten!
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ober-Mörlen