Der Frühling steht vor der Tür, und damit beginnt am 1. März die Brut- und Setzzeit.
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es dann bis zum 30. September verboten, Hecken, Sträucher oder Bäume radikal zurückzuschneiden oder zu entfernen.
Daher gilt: Erforderliche Rückschnitte sollten jetzt noch vorgenommen werden! Besonders dort, wo Hecken und Sträucher in Gehwege oder Straßen ragen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, ist ein Rückschnitt dringend notwendig.
Bitte nehmen Sie Ihre Verantwortung als Grundstückseigentümer wahr und sorgen Sie rechtzeitig für freie Wege!