| 1. | Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird | |
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| im Ergebnishaushalt — 2026 | |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 896.664 EUR | |
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| mit dem Gesamtbetrag der — 895.490 EUR | |
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| Aufwendungen auf | |
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| mit einem Fehlbetrag (-) / Gewinn — 1.174 EUR | |
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| im Finanzhaushalt — 2026 | |
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| Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf (-) | |
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| aus laufender Verwaltungstätigkeit — 10.174 EUR | |
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| Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf (-) | |
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| aus Investitionstätigkeit — -9.000 EUR | |
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| Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf (-) — 1.174 EUR | |
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| des Haushaltsjahres | |
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| festgesetzt. | |
| 2. | Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. | |
| 3. | Kredite und Kassenkredite werden nicht veranschlagt. | |
| 4. | Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan. | |
| 5. | Die Verbandsumlage wird nach § 21 der Satzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau" festgesetzt. | |
| 6. | Der Verbandsvorstand wird ermächtigt, über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung nicht als erheblich anzusehen sind, unter Beachtung der Voraussetzungen des § 100 Abs. 1 und Abs. 2 HGO zu entscheiden. Der Verbandsversammlung ist davon alsbald Kenntnis zu geben. | |
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| Es gelten als nicht erheblich: | |
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| a) | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt bis zu 10.000,00 EUR. |
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| b) | Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt bis zu 10.000,00 EUR. |
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| c) | Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen bis zu 10.000,00 EUR. |
Wölfersheim, den 26.11.2025
(Siegel)
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau" in ihrer Sitzung am 25. November 2025 beschlossene Haushalts-satzung für das Haushaltsjahr 2026 enthält keine genehmigungsbedürftigen Teile nach § 97a HGO.
Vor diesem Hintergrund bestätigt der Wetteraukreis unter Verweis auf § 97 Abs. 4 HGO, dass gegen die Haushaltssatzung keine rechtlichen Bedenken bestehen.
Gemäß § 97 Abs. 4 HGO wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 in der Zeit vom
auf der Homepage der Gemeinde Wölfersheim unter www.woelfersheim.de veröffentlicht.
Wölfersheim, 09. Februar 2025
(Siegel)